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AKTION 21

Initiative Denkmalschutz: Jedleseer Loretto-Schlössel in Bedrängnis. Neue Flächenwidmung soll heute im Bezirk Floridsdorf beschlossen werden



Mittwoch, 21. April 2010 bis Dienstag, 31. Dezember 2019

Initiative Denkmalschutz: Jedleseer Loretto-Schlössel in Bedrängnis
Neue Flächenwidmung soll heute im Bezirk Floridsdorf beschlossen werden


Heute behandelt der Bauausschuss und die Bezirksvertretung Floridsdorf den neuen Entwurf des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes für den Ortskern von Jedlesee. Dieser sieht neben einer weiteren Verkleinerung der Schutzzone vor, dass das Grünland im Norden des Loretto-Schlössls (Loretto-Platz 5), dicht verbaut werden soll. Dabei handelt es sich jedoch um den ehemaligen Garten des Schlössls, der von Erholungsgebiet Sport (Esp) auf Bauland umgewidmet werden soll (derzeit befinden sich dort Tennisplätze).

Der Verein Initiative Denkmalschutz fordert die Erhaltung dieses Grünraumes bis zum Kammelweg, da auch die Grünanlagen einen wesentlichen Bestandteil der Architektur bilden und sonst der auch als Maria Theresien-Schlössl bekannte Barockbau eines maßgebllichen Teils seines Charakters beraubt werden würde. Leider gibt es im Denkmalschutzgesetz keinen wirkungsvollen Umgebungsschutz, sodass auch das Bundesdenkmalamt sich hierzu nicht zu Wort melden kann.

Weiters kritisiert die Initiative Denkmalschutz scharf, dass der hintere Teil des denkmalgeschützten Schlössls, das sich im Besitz des Stift Klosterneuburg befindet, eine höhere Widmung erhalten soll und somit auch beabsichtigt ist, die Außenerscheinung des Schlössls stark zu beeinträchtigen. Die Initiative Denkmalschutz fordert daher die Bezirkspolitiker auf, diesem Entwurf des Flächenwidmungsplanes nicht zuzustimmen. Bestandsgemäße Widmungen in Schutzzonen sind für den Erhalt des Ortscharakters entscheidend. Die ausführliche Stellungnahme des Vereins zum Entwurf des Flächenwidmungsplanes ist im Internet unter www.idms.at abrufbar.

Rückfragehinweis:
Markus Landerer und Claus Süss
Verein Initiative Denkmalschutz
Tel. 0699 1024 4216 und 0676 740 43 27
www.initiative-denkmalschutz.at
(ZVR-Nr.: 049832110)


Die Stellungnahme im vollen Wortlaut:

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme zum Entwurf für den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7964 ab:

Jedlesee ist die älteste Siedlung im Bezirk Floridsdorf. Im Bereich der Lorettokirche und im Kreuzungsbereich Anton-Bosch-Gasse/Michtnergasse sind noch Reste der ursprünglich historischen Ortsbebauung von Jedlesee erhalten. Die Gebäude sind hier 1 bis 2geschoßig. Sie sind als Schutzzone ausgewiesen und stehen zum Teil unter Denkmalschutz. So z.B. Lorettoplatz 5, das historische "Loretto-Schlössel", auch als "Maria Theresien-Schlössel" bekannt (ehem. Herrschaftshaus, erbaut Ende 17. Jh und damit eines der ältesten noch bestehenden Gebäude in Floridsdorf).

Es wird vorgeschlagen, die beiden ortsbildprägenden Häuser Anton-Bosch-Gasse 7 (erbaut 1906, dreigeschoßig mit secessionistischem Dekor) und Michtnergasse 9 in die Schutzzone aufzunehmen. Diese historischen Gebäude grenzen unmittelbar an die vorgesehene Schutzzone an. Aufgrund des engen räumlichen sowie geschichtlichen Konnex der Häuser Anton-Bosch-Straße 3 bis 5 zum historischen Ortskern, der als Schutzzone ausgewiesen ist, wird angeregt zu prüfen, ob eine Ausweitung der Schutzzone auch um die straßenseitigen Außenflächen der genannten, jedoch nachteilig veränderten Häuser sinnvoll sein kann.

Weiters wird empfohlen, dass die Bebauungsbestimmung innerhalb der Schutzzonen entsprechend dem Bestand sowohl in der Höhenentwicklung als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche angepasst wird, um den Schutz des historischen Ortscharakters besser zu gewährleisten und u.a. keinen Anreiz für Abbruch und Neubau zu geben. Insbesonders das "Loretto-Schlössel" möge im Sinne der Denkmalpflege bestandsgemäß gewidmet werden. Inwieweit hier die straßenseitige Widmung W I 4,5 m wirklich bestandsgemäß ist, wäre – wie auch bei den anderen Gebäuden in der Schutzzone - zu prüfen. Die Widmung dahinter ist augenscheinlich viel zu hoch (W I 7,5 m) und gewährleistet überdies eine allzu große, nicht bestandsgemäße Trakttiefe. Es wird somit auch hier die bestandsgemäße Widmung vorgeschlagen. (Zur Diskussion könnte man stattdessen die Wiederrichtung des westlichen Seitentraktes stellen, der einem Hochwasser zum Opfer gefallen ist. Diese würde zumindest die einstige Symmetrie der Anlage wiederherstellen).

Darüber hinaus wird angeregt, dass der östlich anschließende, durch einen Torbogen verbundene, ebenerdige historische Seitentrakt – wie auch das Schlössel selbst - in seiner Gesamtheit(!) in der Schutzzone belassen bleibt. Ebenso möge die Fläche westlich des Schlössels als Schutzzone erhalten bleiben und in die gärtnerische Gestaltung des Schlösselumfeldes einbezogen werden. Die Seitentrakte, ebenso wie Meierhöfe, bilden einen zentralen Bestandteil jeder Schlossanlage. Nicht umsonst ist bis heute die westlich anschließende Grünfläche als Schutzzone ausgewiesen.

Weiters empfohlen wird, dass die an das Maria Theresien-Schlössl im Norden anschließende Fläche bis zum Kammelweg (derzeit Tennisplätze, die bis 2003 genutzt wurden), weiterhin als Grünland gewidmet bleibt (Vorschlag Epk - Erholungsgebiet Parkanlage; derzeit Esp – Erholungsgebiet Sport und Spielplätze). Dabei handelt es sich nämlich weitgehend um die Fläche des ehemaligen historischen Garten des Schlössls. Gärten bilden einen wesentlichen Bestandteil von herrschaftlicher, repräsentativer Architektur, wie es auch hier der Fall ist.

Ebenso wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.
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