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Aktion 21
AKTION 21

Ein „Super“-Umgang mit engagierten Bürgern
durch die Wiener Stadtverwaltung


Sonntag, 25. Oktober 2009

Ausgangspunkt: Ein Artikel in der Zeitung „wien.at“ Heft Nr. 9/2009 „Wir planen für Wiens Zukunft“, in dem der Bau der Hochhäuser im Gebiet Messe-Stadion-Marina City in den höchsten Tönen gelobt wurde und behauptet wird, dass diese Hochhäuser das Gebiet und die gesamte Leopoldstadt aufwerten werden.

Dieser Artikel war Anlass für den nachstehenden Leserbrief an die Redaktion der Zeitung „wien.at“ der am 19. September an die Redaktion der Zeitung zugestellt wurde.

Wien.at Heft Nr. 9/2009– Wir planen für Wiens Zukunft
Ein schönes Vorhaben. Allerdings sollte bei den Planungen die betroffene Bevölkerung von Anfang an mit eingebunden werden, wie dies auch die von Österreich ratifizierte Agenda 21 verlangt. Leider ist im Falle des Viertel 2 und der Marinacity davon überhaupt keine Rede.
Der Bevölkerung wurde lediglich über die Medien bekannt, da und dort kommen jede Menge Hochhäuser hin und von einer Verkehrsplanung, außer mehr Verkehr am Handelskai ist keine Rede. Die Anrainer des Handelskais sollen nach dem Willen der Stadtregierung und der Planer vermutlich einfach im Lärm verrecken.
Leider hat die Leopoldstadt nur einen äußerst schwachen Bezirksvorsteher, der alle Anschläge auf Gesundheit und Geldbörse der Leopoldstädter einfach abnickt, zumindest ist nichts bekannt welche Unbill er vom Bezirk abgehalten hätte. Vermutlich wären die geplanten Bauvorhaben ohne jeden Schutz der Bevölkerung bei Frau Bzv. Stenzl nicht so leicht durchgegangen.

Der Hinweis, dass die U2 eine Entwicklungsachse öffnet ist schon richtig. Dabei wird insbesondere von Hr. Bzv. Kubik suggeriert, dass die Beschäftigten und Besucher der geplanten sämtlichen Hochhäusern mit der U-Bahn kommen werden. Weshalb dann aber sehr viele Parkplätze gebaut werden, konnte mir jedoch niemand erklären. Als Mitglied des Redaktionskomitees bei der Erstellung des Verkehrskonzepts 1994 ist mir noch in Erinnerung, dass damals Konsens geherrscht hat, dass je näher eine Betriebsstätte an einem hochrangigen öffentlichen Verkehrsmittel liegt, desto weniger Parkplätze genehmigt werden sollten. Davon ist man offenbar abgekommen.
Tatsache ist jedenfalls, dass nach dem Verkehrsgutachten des Büro Dr. Rosinak, das im Zuge der Planung des unnötigen Einkaufzentrums Stadion erstellt wurde und bei dem auch schon Viertel 2 und Marinacity berücksichtigt wurden, nicht jedoch die WU im Bereich Südportalstrasse-Trabrennstrasse, auf dem Handelskai mit einer Erhöhung der Fahrzeugfrequenz von ca. 34 000 Fahrzeugen pro Tag auf 50 500 zu rechnen ist. Dies bedeutet weiter, dass die bereits heute mit 76dBA Dauerschallpegel schwer gesundheitsschädliche Lärmbelastung der Anrainer des Handelskais sich drastisch auf ca. 80dBA erhöhen wird, was einer Steigerung des Lärms um ca. 50% entspricht.

In diesem Zusammenhang erheben sich zwei Fragen:
Wie sind solche Verhältnisse und Belastungen mit der StVO §43 Abs. 2, welche Gesetzesstelle die Behörden zum Schutz der Bevölkerung vor Belästigungen, insbesondere durch Lärm, Geruch und Abgase zwingend verpflichtet, vereinbar?

Hat die Stadtverwaltung die Absicht die Anrainer des Handelskais nach einer altchinesischen Hinrichtungsmethode, nämlich durch Lärm, zu exekutieren, u.zw. ohne jedes Gerichtsverfahren?. Unternimmt sie irgend etwas um im Sinne von §43 Abs. 2 StVO eine Gesundheitsschädigung, bzw. eine Belästigung durch Verkehrslärm hintanzuhalten?

Eine Unterstützung der betroffenen Bevölkerung durch Hr. BV. Kubik ist nicht zu erwarten, da er bisher alle Verkehr erregenden Projekte entlang des Handelskais trotz entsprechender Hinweise auf die Auswirkungen auf die Anrainer stets befürwortet hat, was vielleicht auch mit seinem Rückkehrrecht zur Bank Austria zusammenhängen könnte, die zumindest indirekt manche dieser Projekte mitfinanziert.

Jedenfalls war die MA65 (rechtliche Verkehrsangelegenheiten) nicht im Stande zu relevanten VfGH Entscheidungen [VfGH Entscheidungen B123/90, B426/90 (8. Okt. 90), B778/86 800-802/86 (9. 0kt. 87) (alle Vorrang der Interessen der Anrainer vor Verkehrsinteressen), B51/76 (auch B202/76, B326/76) (21.Juni 77) (§43 Abs. 2 StVO ist weder im Hinblick auf die Eigenschaft einer Strasse als Bundesstrasse, noch sonst etwa in zeitlicher Hinsicht beschränkt), B931/93-12 (24. Juni 994) (auch geringe Verbesserungen für die Anrainer rechtfertigen Verkehrsbeschränkende Maßnamen nach §43 Abs.2 StVO)] Stellung zu nehmen, was ja ein bezeichnendes Licht auf die Qualität der Argumente der MA65 gegen entsprechende Schutzmaßnamen für die Anrainer des Handelskais wirft.(weitere Details auf: www.handelskai.at.tt)

Auch wurde eine Anfrage bezüglich eines lärmmindernden Belags durch Hr. Bgm. Häupl in der Weise beantwortet, dass ein solcher Belag bei Geschwindigkeiten bis 50kmh angeblich nichts bringe. Dies lässt, wohl nur zwei, allerdings wenig vorteilhafte Interpretationen zu, nämlich entweder grenzenloser Zynismus oder ebensolche Naivität, da die Polizei die Radarboxen, nach Auskunft eines Beamten auf 64kmh eingestellt und nicht auf die lt. VfGH erforderlichen 55kmh (technische Toleranz). Begründet wird dies damit, dass die Einstellung der Radarboxen nach der in der jeweiligen Strasse gefahrenen Durchschnittsgeschwindigkeit erfolgt und nicht nach den im Gesetz vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten samt technischer Toleranz. Es fragt sich allerdings wie diese Handlungsweise der Polizei mit der österr. Verfassung vereinbar ist, da sie ja die Einhaltung der Gesetze zu überwachen hat, aber selbst nicht berechtigt ist Gesetze zu erlassen oder abzuändern. Die Polizei kann zwar bei Verstößen von einer Anzeige absehen und es bei einer Ermahnung bewenden lassen, allerdings nur, wenn sich der Schuldige schuldeinsichtig zeigt. Ein Erfassen von Übertretungen grundsätzlich zu vermeiden, die dies durch Einstellen einer über der technischen Toleranzgrenze liegenden Erfassungsgeschwindigkeit gegeben ist, erscheint keinesfalls verfassungskonform zu sein und sollte abgestellt werden.
Interessant in diesem Zusammenhang ist auch, dass lt. einer Pressemitteilung der Gürtel mit lärmmindernden Belag versehen werden soll. Werden dort höhere Geschwindigkeiten gefahren als am Handelskai? Aufgrund des sehr dichten Verkehrs am Gürtel ist dies wohl nicht anzunehmen. Vielleicht wohnen aber am Gürtel wichtigere Leute als am Handelskai. Dies wäre aus der Sicht der Wiener Stadtverwaltung sehr wohl möglich, würde aber andererseits bedeuten, dass sich möglicherweise in der Wiener Stadtverwaltung Reste eines nationalsozialistischen Denkens mit Kategorien von Unter- und Herrenmenschen erhalten haben könnten.

Friedrich Hochmann
B.I. Handelskai



Am 23. September 2009 erhielt ich die Mitteilung, dass mein Leserbrief an das Büro von Herrn Stadtrat Schicker zur direkten Beantwortung gesandt wurde.

Da keine Antwort seitens des Büro von Herrn Stadtrat Schicker kam, wurde am 19.Oktober 2009 urgiert.

Sehr geehrte Frau Mag Rumpl!
Gemäß Ihrem e-mail vom 23. Sept. 2009 haben Sie meinen untenstehenden Leserbrief bezüglich der Planung des Gebietes Messe, Viertel U2 und Marinacity an das Büro von Herrn Stadtrat Schicker mit der Bitte um direkte Beantwortung weitergeleitet.
Leider habe ich bis heute keine Antwort erhalten, obwohl eigentlich, eine ordentliche Planung vorausgesetzt, meine Fragen sehr rasch zu beantworten wären.

Ich bitte Sie daher die Beantwortung meiner Fragen urgieren zu wollen.

Mfg
Friedrich Hochmann
B.I. Handelskai

Die Antwort auf die Urgenz muss man sich auf der Zunge zergehen lassen

From: office@redaktion-wien.at
To: friedrich_hochmann@hotmail.com
Subject: Re: Leserbrief
Date: Mon, 19 Oct 2009 14:00:01 +0200

Lieber Herr Hochmann!
Ich habe Frau Mag. Rumpl Ihr Mail weitergeleitet. Auf Anfrage bei der MA 18 hat sie erfahren, dass Sie dort bereits mehrmals zu diesem Thema angefragt und auch ausführliche Antworten erhalten haben. Von Seiten der MA 18 kann man Ihnen nichts neues zu diesem Thema mitteilen.

Liebe Grüße
Christine Oberdorfer
Redaktion wien.at

Sehr geehrte Frau Oberdorfer!
Die Reaktion der MA18 habe ich fast erwartet. Allerdings, habe ich zum Thema Planung des Messe-Marina-City Gebietes keine Anfragen gestellt, noch Antworten erhalten. Die Planung dieses Gebietes wurde erst nach deren Abschluss und da nur sehr bruchstückhaft, meist in Form von Lobhudelei, der Bevölkerung nahe gebracht. Auf die Problematik des Baus der geplanten Hochhäuser, insbesondere im Hinblick auf die Verkehrsbelastung wurde in keinster Weise eingegangen.
Dass ich im Stadtratbüro und der Ma18 bekannt bin ist verständlich, allerdings habe ich in der Regel einen ordnungsgemäßen Vollzug der StVO, insbesondere §43 Abs. 2 eingefordert.
Offensichtlich muss ich zur Kenntnis nehmen, dass das Stadtratbüro und die MA18 getreu dem Motto Wien ist anders handelt, nämlich drüber + fahr, und auf meine durch Gesetz und Rechtsprechung des VfGH gestützten Argument nicht eingehen will, bzw. kann und mir durch Sie ausrichten lässt, dass meine Hinweise auf mögliche Schwächen der Planung des angegebenen Gebietes unerwünscht sind und ich gefälligst die Weisheit der Planung anzuerkennen und keine Kritik zu üben habe.

mfg
Friedrich Hochmann
B.I. Handelskai


Zusätzlich wurde auch noch direkt beim Stadtratbüro urgiert.

Sehr geehrter Herr Stadtrat Dr. Schicker1
In der Anlage sende ich Ihnen meinen mit 16. Sept. 2009 datierten Leserbrief an die Redaktion der Zeitung „Wien.at“, der sich auf den Artikel „Wir planen für Wiens Zukunft“ im Heft Nr. 9/2009 dieser Zeitung bezieht. Nach einer Mitteilung der Redaktion der Zeitung „Wien.at“ wurde mein Leserbrief an Ihr Büro zur Stellungnahme weitergeleitet.
Ich nehme an, dass bei der Planung des Bereiches Messe-Stadion-Marina bzw. Tangente auch die Belange der Anrainer bzw. Bewohner dieses Gebietes berücksichtigt wurden, sodass eine entsprechende Stellungnahme, bildlich gesprochen, in der Schublade liegt. Allerdings kann ich bei der in der Umsetzungsphase befindlichen Planung im angegebenen Bereich nicht erkennen, dass dabei an die Bewohner dieses Gebietes gedacht wurde. Ich erlaube mir daher nachzufragen, ob ich mit einer sachlichen Stellungnahme zu den von mir aufgezeigten Problemen rechnen kann, oder die Methode der zu Ihrem Geschäftsbereich gehörenden MA65 angewandt werden wird, die ein Eingehen auf von mir vorgebrachte und durch VfGH Entscheidungen gestützten Argumente abgelehnt hat und der zuständige Mitarbeiter lediglich zu sagen wusste „es ist alles gesagt, es ist alles gesagt“

Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Hochmann
B.I. Handelskai
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