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Aktion 21
AKTION 21

Initiative Denkmalschutz gibt 4 Stellungnahmen zu neuen Entwürfen des Flächenwidmungsplanes in Liesing ab


Donnerstag, 17. September 2009

1.) Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7900 im 23. Bezirk, Kat. G. Inzersdorf

Draschestraße, Büttnergasse, Kolbegasse, Schwemmingergasse, Beyfusgasse, Pfarrgasse, Linienzug 1-2, Seligmanngasse, Sterngasse, Linienzug 3-7, Pfarrgasse, Linienzug 8-9 und Karl-Krestan-Gasse

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Es wird vorgeschlagen, die vorgesehene Erweiterung der Schutzzone auszudehnen. Die Hauptfassade der ehemaligen Inzersdorfer Konservenfabrik zur Draschestraße hin soll in seiner Gesamtheit erhalten werden, somit auch die im Westen gelegenen äußersten Achsen des Haupttraktes (siehe Beilage, dunkelrote Fläche, an Draschestraße gelegen). Ebenso soll nach Süden hin entlang der Pfarrgasse die Schutzzone zusätzlich erweitert werden, da allein das langgestreckte aber schmale Hauptgebäude für das Ortsbild zu wenig Aussagekraft besitzt. Nur eine ausreichende Eckansicht kann der historischen Situation der ehemals bedeutenden Fabrik gerecht werden, zumal die Eckansicht für den Kirchenplatz und damit für das Inzersdorfer Ortszentrum von besonderer Bedeutung ist (siehe Beilage, dunkelrote Fläche, an Pfarrgasse gelegen). Da es hier insbesondere um die Fassadenerhaltung geht, sollte damit kein Schaden für die geplante rückwärtige Verbauung entstehen.

Zu prüfen wäre auch, inwieweit das Eckgebäude (Ecke Sterngasse/Pfarrgasse, siehe Beilage, grün schraffierter Bereich) erhalten werden kann. So bliebe auch die räumliche Erstreckung des großen Areals erleb- und spürbar.

Es wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Die als Schutzzone ausgewiesenen Bereiche sollen bestandsgemäß gewidmet werden, um den Schutz für den historischen Ortscharakter besser zu gewährleisten und keinen Anreiz für Abbruch und Neubau zu geben.

Abschließend muss bemängelt werden, dass die im Erläuterungsbericht mehrfach erwähnte „Beilage 6“ im Rahmen der öffentlichen Auflage nicht publiziert wird. So bleiben wesentliche Motive für die Festsetzung des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes verdeckt (insbesondere der Motivenbericht der Magistratsabteilung 19 bzgl. Schutzzone).

Freundliche Grüße
Verein Initiative Denkmalschutz
Im Namen des Vorstandes
Markus Landerer und Claus Süss


2.) Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7121E2 im 23. Bezirk, Kat. G. Mauer

Heudörfelgasse, Anton-Strutzenberger-Weg,Schloßgartenstraße, Peterlinigasse, Speisinger Straße, Maurer Hauptplatz, Geßlgasse, Maurer Lange Gasse, Valentingasse und Endresstraße

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Es wird vorgeschlagen, die Häuser Ölzeltgasse Nr. 1 bis 5 in die Schutzzone aufzunehmen. Diese historischen Gebäude grenzen auch unmittelbar an die Schutzzone an.

In dem in öffentlicher Auflage befindlichen Gebiet stehen im nördlichen Bereich vereinzelt historisch bedeutende Objekte, die jedoch in Ermangelung einer historischen Nachbarschaft kein größeres erhaltenswürdiges Gebiet bilden können. Wenn jedoch einzelne Häuser als Wohnzonen gewidmet werden können (z.B. Plandokument 7795 vom 17.04.2008), sollten analog dazu auch einzelne historische Gebäude als Schutzobjekt ausgewiesen werden. In diesem Sinne werden die Objekte Schloßgartenstraße 16 und 26 vorgeschlagen (Villen in früh- bis strenghistoristischen Übergangsformen, um 1870/80; Nr. 16: hochaufragend mit Erkern, Holzveranden, Giebel mit Fachwerkauflagen, Klinkerelemente; Nr. 26: 1874, eingeschossig, Seitenrisalite mit Attiken, der 3achsigen Rücklage Balusterfreitreppe vorgelagert, bemerkenswertes Firstgitter; vgl. dazu „Dehio Handbuch - Die Kunstdenkmäler Österreichs“, Hrsg. Bundesdenkmalamt, 1996).

Bezüglich Endresstraße wird vorgeschlagen, die Schutzzone auszuweiten, da sich in diesem Gebiet ortsbildprägende historische Objekte befinden (Endresstraße 108, 116, 122, 125 und 127) und auch die Stadt Wien diesen Bereich als „Schutzwürdigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit“ ausgewiesen hat (vgl. Schutzzonenplan Wien, Grundlage für die flächendeckende Darstellung künftiger Untersuchungsgebiete, Stand 1996).

Die als Schutzzone ausgewiesenen Bereiche sollen bestandsgemäß gewidmet werden, um den Schutz für den historischen Ortscharakter besser zu gewährleisten und keinen Anreiz für Abbruch und Neubau zu geben.

Es wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Freundliche Grüße
Verein Initiative Denkmalschutz
Im Namen des Vorstandes
Markus Landerer und Claus Süss


3.) Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7199E im 23. Bezirk, Kat. G. Atzgersdorf

Endemanngasse, Gatterederstraße, Michelfeitgasse, Stenografengasse und Pölleritzergasse

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Es kann nicht Aufgabe der Flächenwidmung (Magistratsabteilung 21B) sein, den Erhaltungszustand der im Erläuterungsbericht erwähnten „Herrschaftsvilla“ in der Gatterederstraße Nr. 6A zu bewerten (Zitat Seite 2: „Die (…) ursprünglich angedachte Adaptierung der alten Herrschaftsvilla (…) konnte aufgrund des schlechten Bauzustandes der Villa aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiter verfolgt werden“).

Es wird vorgeschlagen zu prüfen, inwieweit die Herrschaftsvilla samt Fabrik (Betriebsareal Kleinbahn, Gatterederstraße 4 bis 6) als Schutzzone ausgewiesen werden kann.

Freundliche Grüße
Verein Initiative Denkmalschutz
Im Namen des Vorstandes
Markus Landerer und Claus Süss


4.) Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7898 im 23. Bezirk, Kat. G. Siebenhirten

Baslergasse, Josef-Endlweber-Gasse, Ketzergasse, Dr.-Hanswenzel-Gasse, Baslergasse und Linienzug 1-2

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Es wird vorgeschlagen, die Häuser Ketzergasse Nr. 78 und 80 in die Schutzzone aufzunehmen. Diese historischen Gebäude grenzen unmittelbar an die Schutzzone an und liegen überdies in einem von der Stadt Wien bezeichnenden Bereich „Schutzwürdigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit“ (vgl. Schutzzonenplan Wien, Grundlage für die flächendeckende Darstellung künftiger Untersuchungsgebiete, Stand 1996).

Die als Schutzzone ausgewiesenen Bereiche sollen bestandsgemäß gewidmet werden, um den Schutz für den historischen Ortscharakter besser zu gewährleisten und keinen Anreiz für Abbruch und Neubau zu geben. Insbesondere sind die ebenerdigen Häuser Ketzergasse Nr. 52 und Nr. 60 deutlich zu hoch gewidmet.

Es wird vorgeschlagen für die Schutzzone die entsprechenden Architekturteile in einen Katalog nach § 7 (4) Wiener Bauordnung aufzunehmen, sodass auch diese einen rechtsverbindlichen Bestandteil des Bebauungsplanes bilden.

Freundliche Grüße
Verein Initiative Denkmalschutz
Im Namen des Vorstandes
Markus Landerer und Claus Süss
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