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Aktion 21
AKTION 21

Wer ist „MAN“?


Mittwoch, 24. Juni 2009

Das BZÖ hat nach medialer Kritik an der Erhöhung der Kärntner Parteienförderung um rund D 5 Mio € einen Inseratboykott angekündigt. Man werde ein Jahr lang keine Inserate mehr in den Kärntner Tageszeitungen schalten, sagte Parteichef Uwe Scheuch (laut WZ vom 23.06.).
Ein bekannter Journalist eines noch bekannteren Massenblattes hat im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die geplante Luegerplatzgarage gemeint, die Inseratenaufträge seien krisenbedingt stark zurückgegangen, leider...
Bei unserer Pressekonferenz zum gleichen Thema, bei der demokratiepolitisch äußerst bedenkliche Vorgänge zur Sprache kommen sollten, ist ein einziger Medienvertreter (Radio Orange) erschienen. Offenbar sind ähnliche Vorgänge im Iran wichtiger. Oder aber es steht der Geschäftserfolg über der rechtsstaatlichen Hygiene.
Wer eins und eins zusammenzählen kann, möge damit beginnen.

Löchriges Feigenblatt:
Missbrauchte Demokratie


Im Iran suchen Hunderttausende ihre Stimme. In Zimbabwe war es ähnlich. Noch früher in den „Volksdemokratien“. Und von wem die es hatten, ist zumindest den Älteren unter uns noch in allzu schlechter Erinnerung. All das regt unsere Medien zu Recht mächtig auf. Nur die demokratiepolitische Schande vor der eigenen Türe lässt sie kalt

Nein, wir meinen nicht die Verhöhnung hunderttausender Vorzugstimmenwähler, die zwar Karas gewählt, aber Strasser bekommen haben. Vielleicht haben ja viele den Othmar nur mit dem Toni Karas vom „Dritten Mann“ verwechselt. Jeder Partei steht es frei, ihre nächste Wahlniederlage unmittelbar nach der letzten – Sieg kann man einen deutlichen Stimmverlust ja wohl nicht nennen – gewissenhaft vorzubereiten, weil ja auch sonst alles so paletti läuft..
Wie beim Luegerplatz, wo durch einen eiskalt ausgeklügelten Bruch mit allen Regeln demokratischer Stimmrechtsausübung zusammen mit untergriffiger Desinformation und Falschdarstellung ein Befragungsergebnis nach den politischen Wünschen der Mächtigen über die Köpfe der Wählermehrheit hinweg herbeigeführt werden sollte.
Was sich hier abgespielt hat, ist für einen funktionierenden demokratischen Rechtsstaat weit gefährlicher als ein Übergriff rechts- oder linkslastiger Radikalinskis, die unsere diesbezüglich funktionierende Polizei glücklicherweise sehr rasch unschädlich zu machen pflegt. Die Gefährlichkeit liegt darin, dass diejenigen, die diese Ungeheuerlichkeiten verantworten, sich als Wölfe im Schafspelz gerieren und als Beschützer jener Demokratie geben, die sie selbst in schandbarer Weise unterlaufen, wenn es ihren Interessen dient. Wer das für Übertreibung hält, sollte sich der Mühe unterziehen, den ganzen „Fall“ genau zu studieren. Sonst könnte es passieren, dass man ihm – dejà vu - einmal den Vorwurf macht, etwas ganz Wichtiges zu Beginn einer unheilvollen Entwicklung, deren Zeichen sich mehren, bewusst übersehen zu haben.
Wir rekapitulieren im Telegrammstil: seit mehr als 3 Jahren kämpft eine Bürgerinitiative gegen ein Garagenprojekt, durch welches die den Platz beherrschende Platane in ihrem Bestand und Wuchs gefährdet wäre, ohne dass an einer solchen Garage Bedarf bestünde. Ihre fundierten Argumente haben dazu geführt, dass die Garage dreimal umgeplant und von der Platane weggerückt wurde. Eine Bedarfserhebung wurde bis heute nicht durchgeführt. Nun fand – nicht über Betreiben der Bürgerinitiative - über den Bau der Garage eine von der Bezirksvertretung einhellig beschlossene „Befragung“ statt, eine Befragung, deren Vorbereitung und Abwicklung allen demokratischen Grundsätzen Hohn spricht. Die primitivsten Grundsätze des freien, geheimen, gleichen und persönlichen Wahlrechts wurden missachtet. So wie der Garagenkoordinator auch jetzt noch wider besseres Wissen und wider die Aussage des Gutachters davon spricht, dieser hätte „den Bedarf erhoben“, stellt auch die Behauptung, die Befragungsmodalitäten seien mit der Bürgerinitiative abgesprochen, eine grobe Verzerrung jener Gespräche statt, die im Beisein der Bezirksvorstehung zwischen Garagenbefürwortern und Vertretern der Bürgerinitiative stattgefunden haben.

  • Trotz Protestes der BI wurden dem Wählerverzeichnis des Befragungsgebietes alle Hausbesitzer sowie Mitglieder der Wirtschaftskammer und einiger Kammern freier Berufe hinzugefügt, wogegen AK-Mitglieder strikt abgelehnt wurden (Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, Verletzung des Persönlichkeitswahlrechtes)
  • Trotz erfolgter Zusage wurde die Frage, wie Mehrfachstimmen vermieden würden, nie beantwortet. Tatsächlich haben nachgewiesenermaßen Personen mehrere Stimmzettel erhalten. (Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes)
  • Die Stimmzettel sind mit den fortlaufenden Nummern des namentlichen Verzeichnisses der Befragten versehen (Verletzung des Geheimhaltungsgrundsatzes)
  • Der Befragung war vereinbarungswidrig statt eines neutralen, akkordierten Planes eine geschönte farbige Zukunftsdarstellung beigefügt (Verletzung des Grundsatzes der Nichtbeeinflussung des Stimmverhaltens)

Nur in zwei Fragen (textliche wie layoutmäßige Gestaltung des Pro- und Kontraargumente-Blattes und Fragestellung) gab es Übereinstimmung, vorausgesetzt, dass es in allen strittigen Punkten dazu käme. Nicht nur, dass davon keine Rede sein konnte, wurde selbst eine dieser „Vereinbarungen“ gebrochen. Mit der Behauptung, die Befragung sei freiwillig und müsse nicht stattfinden, wurden alle Einwände der BI weggewischt und ein allen demokratischen Grundsätzen Hohn sprechender Befragungsmodus einseitig festgelegt.
Bei der Darstellung der „Befragung“ als – noch dazu verbindlichen - Abschluss eines „Bürgerbeteiligungsverfahrens“ stellen sich folgende Fragen:

  • 1. Nach welchen Verfahrensregeln wurde das Beteiligungsverfahren abgewickelt?
  • 2. Wer war in persona für die Abwicklung des Verfahrens verantwortlich (Verfahrensleitung)?
  • 3. Wie lautete das Verfahrensziel?
  • 4. Gibt es eine Dokumentation des Verfahrens (Protokolle)?
  • 5. Wie lautet das Verfahrensergebnis?

Bevor diese Fragen klar und wahrheitsgemäß beantwortet sind, verbietet es der politische Anstand, von einem Bürgerbeteiligungsverfahren zu sprechen. (Im übrigen: es gibt vom Lebensministerium ausgearbeitete Standards für Bürgerbeteiligung, die auf die stattgehabte „Bürgerbeteiligung“ in jeder Hinsicht unanwendbar sind).
Für den Rechtscharakter der Befragung gibt es nur zwei Alternativen: Entweder es sollte sich aufgrund des Bezirksvertretungsbeschlusses um eine Stadtteilbefragung im Sinne der Wiener Stadtverfassung handeln, dann wären die mit der BI geführten Gespräche über den Abwicklungsmodus irrelvant, weil weder die BI noch andere Gesprächsteilnehmer die gesetzlichen Erfordernisse ändern können. Dann hätte diesen Erfordernissen Rechnung getragen werden müssen, was auf die gesamte Befragung nicht zutrifft. So etwas als „modellhaft“ für zukünftige Projekte auszugeben und wegen einer dagegen ankämpfenden BI den Gedanken der Partizipation in Frage zu stellen, ist eine Schande für den demokratischen Rechtsstaat und fällt auf diejenigen zurück, die einen solchen Standpunkt beziehen.
Das Ergebnis einer solchen Befragung wäre zwar immer noch nicht bindend, doch können die zuständigen Organe der Stadt Wien, in diesem Fall der Gemeinderat, dem Ergebnis durch entsprechenden Beschluss freiwillig Bindungswirkung zuerkennen. Das ist unseres Wissens bisher nicht geschehen.
Die zweite und wahrscheinlichere Möglichkeit ist, dass es sich bei der Befragung um eine bloße Meinungserkundung handelt, wie sie ja auch der Garagenerrichter übers eine einschlägige Firma inszeniert hat. Sie hat dann aber mit dem Bezirksvertretungsbeschluss herzlich wenig zu tun und ist alles andere als verbindlich.
In beiden Fällen stellt sich jedoch die Frage, wer den mit einer solchen Befragung verbundenen Aufwand trägt. In einer Gesprächsrunde mit Vertretern der BI hat die Sprecherin der Bezirksvorsteherin (in deren Anwesenheit) auf die enormen Kosten dieser Befragung (Erstellung der Befragtenlisten, Erstellung der dem Kuvert beizufügenden Unterlagen, Versand der Kuverts) hingewiesen, die nicht nur überschlägig mit einem sechsstelligen Euro-Betrag angegeben wurden, sondern auch vom Bezirk zu tragen wären. Wenn der Garagenkoordinator sie nun in einem Interview auf „ein paar tausend Euro“ – es könnte ja sein, dass die Kosten für das bunte Beiblatt im „streng neutralen“ Kuvert vom Garagenerrichter getragen wurden - herunterzuspielen versucht, dann wird das letzte Wort wohl beim Kontrollamt der Stadt Wien liegen. Dabei wird sich herausstellen, ob man nur die Vertreter der BI mit den hohen Kosten der (von ihr nie geforderten Befragung) beeindrucken wollte oder ob die nun heruntergespielten Kosten nicht doch ein bisserl mehr ausmachen als im Interview dargestellt. Wie hoch auch immer, sie sind für eine Veranstaltung ohne Rechtsgrundlage aufgewendet worden, was vom Veranlassenden, wer immer das sein mag, zu verantworten sein wird.

H.Hofmann
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