|
Mittwoch, 17. Dezember 2008
Zur Geschichte der Müllverbrennungsanlage (MVA) Flötzersteig 1963 – 2003:
GEISTERFAHRER MVA FLÖTZERSTEIG
- fährt auf einer Straße mit Fahrverbot Flächenwidmung „gesetzwidrig“ lt. Verwaltungsgerichtshof-Erkenntnis 1990,
1997 einfach per “Gemeinderatsbeschluss” wieder zur “Fahrstraße” erklärt).
Der Polizeichef findet nichts dabei (Verfassungsgerichtshof 2002),
- besitzt keinen Führerschein
(Sanierungsbescheid lt. Verwaltungsgerichtshof “rechtswidrig” und daher gezwungenermaßen aufgehoben),
- ließ Hubraum und Motorleistung vergrößern ohne Änderung des Typenscheins
(Neu-, Zu – und Umbau; auf dreifache Brennstoffwärmeleistung und von 100.000 t/Jahr auf rund 200.000 t/J Kapazität wieder ausgebaut, “gesetzwidrige“ Bauten lt. Verwaltungsgerichtshof, keine öffentliche Verhandlung zum Neubau, keine Umweltverträglichkeitsprüfung, keine Bewilligung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz),
- besitzt keinen Zulassungsschein,
(öffentliche gewerbebehördliche Verhandlung wurde nie durchgeführt),
- das “Pickerl” fehlt: Vorgeschriebene Überprüfungen wurden nicht gemacht (z.B. öffentliche Verhandlungen nach Dampfkesselemissionsgesetz, etc.),
- überschreitet immer wieder Geschwindigkeitsbeschränkungen (Emissionsgrenzwerte bei Störfällen),
- baut Unfälle und gefährdet Menschen (Brände, Unglücksfälle),
- stößt giftige Abgase und Ruß aus, belastet Boden, Pflanzen und Menschen,
- lässt in den Straßengraben Öl ausrinnen (Bescheid zur Einleitung des u.a. dioxinbelasteten Abwassers in das öffentliche Kanalnetz fehlt, nur eine “fingierte Bewilligungsfiktion” (sic!) wird angenommen, so der szt. BM Molterer 1999 auf parlamentarische Anfrage),
- transportiert gefährliche Stoffe, die er aus dem offenen Kofferraum verliert (Transport der schwermetall- und dioxinhältigen Schlacke in nicht luftdicht abgeschlossenen Muldentransportern),
- die Polizei (Behörde) schreitet trotz aller Strafanzeigen nicht ein, denn sie ist der Autobesitzer und chauffiert selbst als Herrenfahrer den “Oldtimer”.
2008:
Auch nach 45 Jahren fährt der greisenhafte Geisterfahrer IMMER NOCH ungehindert munter weiter:
- Derzeit soll wieder einmal an der Karosserie herumgebastelt werden.
- Der Motor des Vehikels wurde abgestellt, verbrannte giftige Abgase entweichen noch lange nachher (die Anlage wurde „abgefahren“, d.h., das Feuer geht langsam aus, wobei der glosende Müll einen enormen Giftcocktail an die Umwelt abgibt).
- Die Fußgänger wurden nicht gewarnt, die Straße zu meiden und Gasmasken aufzusetzen (die Bevölkerung wurde nicht aufgefordert, Türen und Fenster zu schließen, Kinder nicht ins Freie zu lassen).
- Die Fußgänger dürfen bunte Prospekte der neuen Karosserie „bestaunen“, aber nicht kritisieren, für Beschwerden stehen große Papierkörbe bereit!
(Der Antrag zur Änderung kann eingesehen werden, Nachbarn dürfen „sich äußern“, bekommen aber keine Parteistellung!)
- Nachbarn sind Personen, die durch die Errichtung, den Bestand, den Betrieb oder eine Änderung einer Behandlungsanlage gefährdet oder belästigt oder deren Eigentum ..... gefährdet werden könnten!“ (Öffentliche Bekanntmachung v. 3.7.2008).
- Aber: Vgl. dazu Umweltbelastungen von Boden und Pflanzen durch die MVA Flötzersteig in „Dioxin über Wien“, Kap. 7 1.2.3.4.5.)
Ad multos annos?
NEIN! ENDLICH STOP DES GEISTERFAHRERS:
SCHLIESSUNG DER MVA FLÖTZERSTEIG SOWIE AUSSTIEG WIENS AUS DER MÜLLVERBRENNUNG!
Aus Gründen der Gesundheits- und Umweltvorsorge fordern wir:
- Den Vollzug der gesetzlich schon längst geregelten ALTERNATIVE zur Müllverbrennung, d.h., die Einführung des
Biologisch-Mechanischen Verfahrens in Wien und ganz Österreich (lt. Deponie-Verordnung), da das Biologisch-Mechanische Verfahren bezüglich Quantität und Qualität des Müllaufkommens flexibler ist und außerdem billiger als Müllverbrennung!
- Fernwärmeerzeugung durch Industrieabwärme oder mit umweltfreundlichem Gas statt mit Müll, dem giftigsten Brennstoff, den es gibt!
Wir fordern außerdem:
- Sofortige Senkung der Müllgebühren
- Rücknahme der - exorbitanten - Erhöhung der Fernwärme-, Strom- und Gaspreise
- Gesetzliche Regelungen zur Müllvermeidung, z.B. Pfandregelung wie in Deutschland,
- Verbot von gefährlich oder schwer zu entsorgenden Stoffen, wie z.B. Kunststoffgebinde.
Wien, 17.Dez.2008
Links zu diesem Thema
Dateien zu diesem Thema
|