Donnerstag, 1. September 2022
APA-OTS-Presseaussendung, Dienstag, 30. August 2022 (www.ots.at)Ressorts: CI, II Stichworte: Bau/Politik/Wien/Recht/Immobilien Aktion 21 Wien: Flächenumwidmungen und Bauverfahren - Die (auch rechtlich verbriefte) Bürgereinbindung wird mit Füßen getreten! Ob Sport & Fun Halle am Praterstern oder die laufenden Umwidmungsverfahren in Wien (aktuell Simmering). Die Bürgerbeteiligung und -anhörung verkommt allzu oft zur Farce! Wien (OTS) - Große Aufregung herrscht am Praterstern (Venediger Au). Hier wird gerade - im eklatanten Widerspruch zum aktuell gültigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan - eine Sport und Fun Halle erbaut. Im Plandokument Nr. 6538 steht ausdrücklich: "auf der mit BB1 bezeichneten und als Grünland/Erholungsgebiet/Sport- und Spielplatz gewidmeten Grundfläche dürfen keine [!] Gebäude errichtet werden". Und trotzdem wird gebaut. Der Trick: Gemäß § 71 Bauordnung für Wien wurde eine "Bewilligung für Bauten vorübergehenden Bestandes" erteilt. Von "vorübergehend" kann aber keinesfalls die Rede sein! Und die Stadt Wien gibt es auch offiziell zu, die Halle soll auf Dauer bestehen bleiben! Ansonsten wäre es nicht nötig, wie die Stadt Wien auf ihrer Website schreibt: "Die Bebauungsbestimmungen werden für das Projekt angepasst. Der Antrag dafür wurde gestellt und das Verfahren läuft." - D.h. im Klartext: Zuerst werden Fakten geschaffen, danach wird ein Umwidmungsverfahren eingeleitet, in dessen Rahmen die Bürger:innen dann "eingebunden" werden und eine Stellungnahme abgeben dürfen. Welcher Bürger soll sich da noch ernst genommen fühlen? (Gleiches geschah 2012 zweimal im 9. Bezirk; Plandokument 8013) Allzu oft besteht die Praxis, dass die örtliche Bezirkvertretung Stellungnahmen zu Umwidmungen abgibt, ohne die Stellungnahmen der Bezirksbürger:innen zu kennen. Aktuell soll dies wieder in Simmering geschehen (Planentwurf 8354). Dies stößt jedoch viele Bürger:innen vor den Kopf. Wenn nicht einmal der Bezirk Interesse an der Meinung der Bürger:innen hat, warum sollte dann der Gemeinderat größeres Interesse zeigen? Unser Verein "Aktion 21 - pro Bürgerbeteiligung" fordert daher, diese Unsitte endlich abzustellen. Dies wäre ein erster Schritt, die Beteiligung der Öffentlichkeit in Wien ernster zu nehmen, zumal sich die Stadt Wien 1996 mit dem Beitritt zur Charta von Aalborg sogar verpflichtet(!) hat, die Bürger "an den lokalen Entscheidungsprozessen" zu beteiligen. Der Bauausschuss des 3. Bezirkes hat diesen Mangel unlängst erkannt und einen diesbezüglichen Antrag an die Stadträtin für Stadtplanung, Ulli Sima gestellt (31.3.2022). Wie wenig Interesse allerdings seitens des Wiener Landtags besteht, die Bürger:innen ernsthaft einzubinden, zeigte die Bauordnungsnovelle von 2018. Damals wurde die Frist für die örtlichen Bezirksvertretungen sogar noch von drei auf zwei Monate verkürzt! Rückfragehinweis: Obmann, Dr. Gerhard Hertenberger (0676 / 772 34 33) und Markus Landerer, Vorstandsmitglied (0677 / 6411 1779) Verein Aktion 21 - pro Bürgerbeteiligung in Wien, www.aktion21.at [ zurück ]
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