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Aktion 21
AKTION 21

BI MV Flötzersteig zum Planentwurf Otto Wagner Spital Steinhof


Montag, 24. Februar 2020

Stellungnahme BI MV Flötzersteigzum Planentwurf 8139


ergangen an
post@ma21a.wien.gv.at

Magistrat der Stadt Wien
Magistratsabteilung 21
Stadtteilplanung und Flächennutzung
Rathausstraße 14-16
1010 Wien


Betreff
Flächenwidmungs- und Bebauungsplan - Stellungnahme
Plannummer: 8139


Die Überparteiliche Bürgerinitiative Müllverbrennung Flötzersteig als Teilnehmerin an der Mediation stellt fest, daß die auf S. 8/9 getroffene Aussage „ … Nachdem das Ziel einer konkreten Lösung für die Bebaubarkeit des Ostareals in der Hauptmediationsphase nicht erreicht wurde, wurde Konsens darüber erzielt, daß diesbezüglich. ein Expertinnen- und Expertengremium ……….. und der anschließenden Abschlußsitzung der Mediationsrunde am 2.April 2013 abgeschlossen“ nachweislich unrichtig ist: Die Initiative Denkmalschutz ist aus der Vormediation ausgestiegen, die Initiative Steinhof und die Bürgerinitiative MV Flötzersteig haben aus Protest an der Nachmediation nicht teilgenommen und auch das Abschlußprotokoll am 2.4.2013 nicht unterfertigt:
http://www.steinhof-erhalten.at/Informationen/ows_abschlussbericht.pdf
http://www.aktion21.at/themen/index.php?menu=106&id=2524
http://www.aktion21.at/themen/index.php?menu=106&id=1458
http://www.aktion21.at/themen/index.php?menu=106&id=1459


Der Entwurf zur Änderung des Flächenwidmungsplanes dient vor allem der Sanktionierung des status quo mit 10 Gesiba-Neubauten im Osten des Otto-Wagner-Spitals Am Steinhof und steht keineswegs wie behauptet im Einklang mit dem Ergebnis der Mediation, in der betr. Neubauten nachweislich keine Einigung erzielt wurde, sh. Protokoll http://www.steinhof-erhalten.at/Informationen/ows_abschlussbericht.pdf
und
http://www.steinhof-erhalten.at/Informationen/ows_abschlussdokument_12.pdf

Unannehmbar ist, daß IM Otto-Wagner-Spital, innerhalb der denkmalgeschützten Steinhofmauer, ein riesiger Vamed-Gebäudekomplex und 10 Gesiba-Neubauklötze in trivial-schlichter Architektur in das Jugendstilensemble hinein betoniert wurden bzw. werden. 4 der Gesiba-Neubaublöcke umzingeln jetzt die dem Verfall preisgegebene alte Pathologie – eine Verbauung, die lt. Experten niemals hätte stattfinden dürfen , sh. Stellungnahme Univ.Prof. Dr. Plakolm-Forsthuber: http://www.steinhof-erhalten.at/Informationen/120827_stellungnahme_plakolm_ostareal_steinhof.pdf



Die Forderung aus der Mediation lautete: Keine Wohnverbauung - wie sie nunmehr bereits geschehen ist -, sondern soziale Widmung: Hospiz-Palliativ-Medizin, Kinderrehab in Begleitung der Eltern, Kinderpsychiatrie etc., sh. Nachnutzung http://www.steinhof-erhalten.at/Nutzungen.html


  • Das Jugendstilensemble muß in seiner Gesamtheit erhalten bleiben, die Bautätigkeit der Gesiba muß daher gestoppt werden.
  • Die Widmung „W“ ist zurückzunehmen und die Widmung „gemeinnützige Nutzung“ muß wieder verliehen werden.
  • Weitere Grünraumvernichtung und Baumfällungen müssen vermieden werden. Klimaschutz, Nachhaltigkeit: Lt. Statistik (sh. bz Penzing 3.1.2020) sind in den letzten 20 Jahren allein in Penzing über 90 ha Grünfläche zubetoniert worden, d.i. fast 1 km2.. Für ganz Wien sind es 20 km2. Am 14.2.2017 und 11.10.2019 wurden 200 gesunde Bäume auf den „Bauplätzen“ für die 10 Gesiba-Neubauten gefällt.
  • Der Zusatz BB7 für die unter Denkmalschutz stehende Gärtnerei muß entfallen, damit die denkmalgeschützte Gärtnerei nicht zerstört und durch Wohnbauten ersetzt werden kann. Daher darf keine BB 40% Wohnverbauung mit 14 m Traufenhöhe verfügt werden.
  • Auf der Fläche des Lagerhauses dürfen kein weiteren Gebäude errichtet werden.
  • Die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude (Wäscherei, Heizwerk, Pav. 23 – Forensik, ehem. Fleischerei, Beschäftigungshäuser) müssen in ihrem Erscheinungsbild erhalten der in der Mediation ausgearbeiteten Nutzung zugeführt werden.
  • Die ehem. „Fleischerei“ ist zu erhalten, wie es auch das Bundesdenkmalamt empfiehlt und sogar im dzt. aufliegenden Flächenwidmungsplan betr. OWS im Erläuterungsbericht auf S. 13 ausdrücklich angeführt wird:
    "Westlich des Heizwerkes soll das Objekt der ehemaligen Fleischerei, das sich nach dem Ergebnis des Entwicklungsplanungsverfahrens in restauriertem Zustand für Kinder- und Jugendeinrichtungen oder ähnliches eignen würde, innerhalb der Bauklasse I berücksichtigt werden."
  • Die Widmung GBgv III BB6 (Geschäftsviertel) ist unzulässig, das Heizwerk darf nicht zum Supermarkt werden! Es darf keinen Supermarkt od. dgl. im Jugendstilensemble geben.
  • Es darf keine weitere Tiefgarage unter dem Sportplatz geben, keine weiteren Stellplätze und Verkehrserreger. Die leider bereits vorhandenen bzw. in Bau befindlichen Tiefgaragen und Stellplätze sind bereits zuviel.
  • Es darf keine weiteren Durchbrüche der denkmalgeschützten Steinhofmauer geben, auch nicht für Zufahrten zu den Tiefgaragen/Stellplätzen, sh. S. 10/11: Welche „Vorsorge für zeitgemäße Verkehrsflächen zur Befriedigung der Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft“ muß innerhalb der denkmalgeschützten Jugendstilanlage getroffen werden? Welches Mobilitätsbedürfnis soll im OWS befriedigt werden?
  • Es dürfen keine Dachaufbauten auf den denkmalgeschützten Gebäuden errichtet werden.
  • Der UNESCO-Weltkulturerbe-Status muß angestrebt und erreicht werden!

Für die Überparteiliche Bürgerinitiative Müllverbrennung Flötzersteig
Mag. Dr. Lore Kummer
Carola Röhrich
 
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