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Aktion 21
AKTION 21

Neubau des Restaurant Strandcafe


Samstag, 22. April 2017

Offener Brief an Dr. Michael Ludwig und Mag. Dr. Gerhard Cech

S.g. Hrn. Dr. Michael Ludwig – Amtsführender Stadtrat für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung
S.g. Hrn. Mag. Dr. Gerhard Cech - Leiter der Magistratsabteilung 37 / Baupolizei Wien

Betrifft: Aktenzahl MA 37/22 – 195329-2017 – Neubau des Restaurant Strandcafe
an der unteren Alten Donau, 22. Bezirk, Florian – Berndl – Gasse ONr.20, EZ 1277 der Kat. Gem.
Kagran

Wien im April 2017
Sehr geehrter Herren!

Wir bedanken uns für ihr erhellendes Antwortschreiben ( datiert mit 13.März 2017 ).
Es wirft schon ein bezeichnendes Licht auf diverse Vorgänge, wenn die im erwähnten internen Leitfaden der MA 37 ( datiert mit 3.Mai. 2013, MA 37 – Allg. 18532/2013 ) für die Vorgangsweise bei Abweichungen von Vorschriften des Bebauungsplanes nach § 69 der Bauordnung für Wien ( BO ) vorgesehenen Emissionsabwägungen ( als eine von 4 obligatorischen Bedingungen ) ihren Ausführungen nach im Bauverfahren jedoch NICHT abgeklärt werden können, unser Verständnis für die Erfüllung einer Mussbestimmung ( Seite 2 / II. Punkt 1 – 4 ) ist jedenfalls ein anderes.

Da ebenfalls in ihren Verantwortungsbereich gelegen, erlauben wir uns abermals darauf
hinzuweisen, dass im konkreten Fall Gesetze in mehrfacher Weise umgangen wurden !

Sie schreiben zwar korrekt, “ dass das gegenständliche Grundstück für eine gastronomische Nutzung bestimmt ist “ , warum aber schreiben sie jedoch nur die halbe Wahrheit ; Sie werden wohl ihre Gründe dafür haben !

In den entsprechenden Plandokumenten ( 6817 + 6817E ) steht eindeutig geschrieben: Seite - 3 - Punkt 3.6.: “ Auf der mit BB5 bezeichneten Fläche ist die Errichtung von Gebäuden für gastronomische Zwecke mit einer maximalen bebauten Grundfläche von 300m²…….. zulässig “ und
unter Punkt 3.7.: “ Auf den mit BB6 bezeichneten Flächen dürfen weder unterirdische noch oberirdische Bauten errichtet werden.“

Als Jurist ist ihnen zweifelsfrei die gesetzliche Bedeutung dieser Bestimmungen bewusst, beide Bestimmungen wurden beim angesprochenen Bauprojekt nicht eingehalten !

Mehr als 700 m² wurden von MA 37 zu viel genehmigt, was meinen sie als Leiter der Magistratsabteilung dazu, vielleicht haben sie diese beiden Restriktionen jedoch auch nur “ überlesen “ ? !

Warum wurden im konkreten Projektfall gesetzliche Bestimmungen gebeugt , warum muten sie sich solche Vorgänge und uns solche Erklärungen zu ?

Als lohnend könnte sich auch ein Blick auf die Widmung des Projektgrundstückes herausstellen, dort steht nämlich geschrieben: Grünland / Erholungsgebiet / Uferpromenade.

In Zeiten vermehrter Fake – News halten wir es daher wie in J.W. Goethe`s Faust 1: “ Was man schwarz auf weiß besitzt kann man getrost nach Hause tragen “, soweit zur Rechtskraft der entsprechenden beiden Plandokumente.

Abschließend noch eine Anmerkung zu den internen “ Leitfäden “ der MA 37, die ja grundsätzlich eine brauchbare Hilfe für das tatsächliche Baugeschehen sein sollen, jedoch keinerlei legislative Macht besitzen.

Ob etwas mit dem Gesetz bzw. den Flächenwidmungs – und Bebauungsplänen vereinbar ist oder nicht entscheiden letztlich die Höchstgerichte des öffentlichen Rechts und nicht interne papierene Anweisungen; Wenn jedoch, wie im konkreten Fall, Höchstbeamte Ermessen über Gesetze stellen ( und sich daher neben das Gesetz stellen ) ja dann machen wir uns wahrlich große Sorgen um unseren Rechtsstaat, denn dass in der Bundesverfassung verankerte rechtsstaatliche Prinzip sollte doch eigentlich bewirken, dass Willkür bei staatlichen Handeln unterbunden wird.

Entsprechend Artikel 1 des Bundes – Verfassungsgesetzes ( B-VG ) und des demokratischen Prinzips wegen ersuchen wir sie daher höflich, die angesprochenen Entscheidungen und Handlungen bei diesen Skandalbauprojekt gegenüber uns BürgerInnen zu verantworten.

Verbleiben mit erstaunten jedoch freundlichen Grüßen

Mag. Aigner Arno
Sprecher der Bürgerinitiative Strandbunker Alte Donau
Anrainersprecher der Siedlung “ Rehlacke “
E – Mail: strandbunkeraltedonau@gmx.at
Mobil.: 0677 623 42 705
Mitglied von www.aktion21.at

Siehe auch Artikel vom 1. März
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