Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Österreich
Sonntag, 23. August 2015
Österreich ratifizierte die Aarhus-Konvention im Jänner 2005.Dieses Übereinkommen beinhaltet u.a. eine Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren, Zugang zu Information und zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Verstöße gegen Umweltgesetze können angefochten werden. AWG und Umsetzung der Aarhus-Konvention Die EU-Kommission rügt, daß Österreich im Abfallrecht weit von einer Umsetzung des Art.9 Abs.3 der Aarhus-Kommission entfernt ist. Außerhalb von Verfahren, die IPPC-Behandlungsanlagen betreffen, können die Umweltorganisationen eine Nichteinhaltung von Bestimmungen des AWG nicht bekämpfen. Demokratisierung von Entscheidungsverfahren nur ein Lippenbekenntnis? BM DI Andrä Rupprechter kündigte 2014 im Umweltausschuß an, eine rasche Umsetzung sowie Anpassung noch vor einer kommenden EU-Richtlinie für Abfallrecht, Wasserrechtsgesetz, Luftgesetz, Forstgesetz sowie Umweltinformationsgesetz durchzuführen. Nunmehr ist aus dem Begutachtungsentwurf Rupprechters die Aarhus-Passage verschwunden! Fehlende Parteistellungen verursachen teure Konsequenzen Die HCB-Verseuchung im Kärntner Görschitztal liefert geradezu ein Paradebeispiel einer solch fehlenden Parteistellung und deren gravierenden Folgen. Einen weiteren Skandal bildet die jahrelange Verseuchung des Grundwassers in Korneuburg. Mensch und Umwelt wurden belastet, hohe Kosten sind unvermeidbare Konsequenzen einer solchen Strategie, die allein der Wirtschaft dient. Umweltorganisationen fordern BM Rupprechter auf, Rechtsschutzdefizite endlich zu beseitigen! GLOBAL 2000, Greenpeace, WWF und Ökobüro sind empört über die fehlende Umsetzung der Aarhus-Konvention. Soll nun weiterhin dem Druck von Wirtschaft und Industrie, die einseitige Interessen vertreten, immer und immer wieder nachgegeben werden? BM Rupprechter wird aufgefordert, das seit Hainburg bestehende Rechtsdefizit endlich zu beseitigen! Lore Kummer Anhang Ökonews vom 22.7.2015: Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle: Wo bleibt das Beteiligungsrecht für Umweltorganisationen? EU-rechtswidriger Zustand - Appell an Minister Rupprechter: Beteiligungsrechte für Zivilgesellschaft in Bundesumweltgesetzen schnellstmöglich umsetzen! Zum Artikel KLICK HIER [ zurück ]
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- Aarhus Committee fordert von Österreich einen Zeitplan für das Beschwerderecht bis Jahresende
von CR am 2015-11-20 um 11:51 Uhr - In dem Aarhus Verfahren gegen Österreich (MoP ECE /MP.PP/2014/2/Add.1) aufgrund mangelnder Umsetzung des Aarhus Konvention wurde soeben der erste Fortschrittsbericht veröffentlicht. Österreich wird darin aufgefordert, konkrete Zeitpläne für die Einführung von Klagerechten in allen Umweltmaterien vorzulegen. Fortschritte seien derzeit allein im Umweltinformationsrecht zu verzeichnen, so das ACCC.
Österreich säumig bei der Umsetzung, konkreter Zeitplan gefordert .... sh.
http://www.oekobuero.at/aarhus-committee... - Die EU - Kommission kommt zu demselben Schluss und leitete am 11.07.2014 ein Vertragsverletzungsverfahren (Nr. 2014/4111) gegen die Republik Österreich ein. Die Kommission forderte die österreichischen Behörden unmissverständlich dazu auf,
von CR am 2015-09-03 um 18:47 Uhr - die Aarhus-Konvention vollständig umzusetzen......
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/...
Ministerialentwurf Abfallwirtschaftsgesetz -
Novelle 2015
Stellungnahme Grüner Parlamentskub v.31.8.2015 - Überschrift könnte missverstanden werden
von Beobachter am 2015-08-29 um 10:40 Uhr - ein solches Vertragsverletzungsverfahren gibt es nämlich (noch) nicht, nicht einmal irgendeinen Hinweis, dass es ein solches einmal geben könnte.
Vergleich: die SUP (strategische Umweltprüfung) wurde in Wien mit großer Verspätung bei der letzten Warnung der EU Kommission vor einem solchen Vertragsverletzungsverfahren dann doch "irgendwie" in der Wiener Bauordnung verankert. Ob diese EU Bestimmung jedoch eingehalten wird, das kratzt niemanden. - Aarhus-Konvention
von CR am 2015-08-26 um 13:02 Uhr -
- Österreich europaweit Schlußlicht - Aarhus-Konvention bis heute nicht umgesetzt – trotz Österreichs Beitritt 2005
von Bifl 16., am 2015-09-06 um 18:13 Uhr - Vertragsbruch Österreichs
Österreich hat die Aarhus-Konvention bis jetzt nicht umgesetzt, obwohl es sich schon im Jahr 2005 verpflichtet hat, das NGO-Klagerecht einzuführen.
sh. Beitrag vom Sept. 2014
http://www.aktion21.at/themen/index.html...
- Österreich europaweit Schlußlicht - Aarhus-Konvention bis heute nicht umgesetzt – trotz Österreichs Beitritt 2005