Antrag auf Wiederaufnahme des Petitionsverfahrens "Bewohnerfeindliche Bauträgerprojekte Liesing"
Freitag, 24. Juli 2015
In Mauer wurde mitten in ein Einfamilienhausgebiet eine Reihenhausanlage mit 12 Reihenhäusern gestellt. Die Bewohner dieses Gebietes waren (und sind) der Auffassung, dass die Bebauung nicht in das örtliche Stadtbild passt, dem Flächenwidmungsplan nicht entspricht und daher in dieser Art nicht hätte erfolgen dürfen. Darüber wurde bereits berichtet KLICK HIER Eine Initiative hat am 19.6.2013 eine Petition eingebracht , diese wurde jedoch vom Wiener Petitionsausschuss auf Grund von drei Stellungsnahmen nicht mehr weiter verfolgt, dies obwohl diese Stellungsnahmen teilweise zu hinterfragen gewesen wären. -Die Enderledigung erfolgte am 18.12.2013. Die Petition hat dieVorgehensweise der Behörden zum Inhalt, die bei Bauvorhaben nach Auffassung der Initiative die Bewohner des Gebietes gegenüber Bauträgern benachteilig. Nunmehr hat auch die Volksanwaltschaft festgestellt, dass bei dem Bauprojekt, das letztlich Auslöser der Petition war, das erforderliche Gutachten über die allfällige Beeinträchtigung des örtlichen Stadtbildes durch das Bauprojekt nicht erstellt worden ist und die BauO diesbezüglich nicht eingehalten worden ist. KLICK HIER Der Verdacht liegt nahe, dass dies auch bei anderen Projekten so gehandhabt wurde, die von der Bevölkerung als nicht in das jeweilige Gebiet passend empfunden werden. Die Initiative sah sich nun veranlasst eine Wiederaufnahme des Petitionsverfahrens zu beantragen , wohl wissend, dass dies im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt ist. - Wiederaufnahmeantrag siehe Beilage -. Es bleibt zu hoffen, dass der Petitionsausschuss die Anliegen der Bürger doch ernster nehmen wird. Dr. Ingeburg Streit Hier ein Artikel im Kurier: KLICK HIER Hier der Antrag auf Wiederaufnahme der Petition KLICK HIER Dr. Ingeburg Streit Greyledergasse 25 1230 Wien [ zurück ]
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- Verwaltungsgerichtshof ?
von Georg Becker - aus Unter St. Veit (Wien) am 2015-07-30 um 01:47 Uhr - Im oben angegebenen "KURIER"-Artikel wird eine anhängige Verwaltungsgerichtshof-Beschwerde erwähnt.
Was hat es damit auf sich ?
( Was betrifft sie, wenn es sie wirklich gibt ?
Wann wäre mit einer Entscheidung zu rechnen ? )
Die Ausführungen zum "Wiederaufnahme-Antrag" betreffend die noch 2013 "abgeschmetterten" Petition finde ich überaus interessant. - ob ein Bauvorhaben der Bauordnung entspricht, wäre von der Baubehörde zu überprüfen
von frustrierter Wienwähler am 2015-07-29 um 17:31 Uhr - ja, das stellt sich der kleine Maxi immer so vor.
in Wirklichkeit läuft das meist ganz anders...