Bürger-
initiativen
Themen

Veranstaltungen
Termine

Meinung
Forum

Downloads
Presse

Wir über uns
Aktion 21
AKTION 21

Bauträgerprojekt Rosenhügel: was steckt dahinter?


Sonntag, 1. Februar 2015

In Mauer wurde mitten in ein Einfamilienhausgebiet eine Reihenhausanlage mit 12 Reihenhäusern gestellt,

In Mauer wurde mitten in ein Einfamilienhausgebiet eine Reihenhausanlage mit 12 Reihenhäusern gestellt, die auf Grund ihrer engen Bebauung und des äußeren Erscheinungsbildes nach Auffassung der Bewohner dieses Gebietes nicht in das örtliche Stadtbild passt, dem Flächenwidmungsplan nicht entspricht und daher in dieser Art nicht hätte gebaut werden dürfen.

Die Häuser sind fast bezugsfertig, aber eine nachvollziehbare Prüfung, ob sie so überhaupt gebaut werden dürften, konnte nicht erreicht werden.

Bei dem Bauvorhaben der RBM Rosenhügel Projekt GMBH, einer zum Raiffeisen Konzern gehörenden Gesellschaft, das Auslöser für unsere letztendlich abgeschmetterte Petition war, gehen die Bauarbeiten einem Ende zu und man kann eine erste Bilanz ziehen:

Der Bau wurde im „Vereinfachten Verfahren“ gemäß § 70 a Bauordnung für Wien (kurz BauO) durchgezogen, also ohne Bauverhandlung und Einbindung der Anrainer. Das setzt voraus, dass ein „unabhängiger“ Ziviltechniker bestätigt, dass das Bauvorhaben der Bauordnung für Wien entspricht. Das ist geschehen, aber wie weit ist ein freischaffender Ziviltechniker wirklich unabhängig, wenn er vom Bauwerber bestellt und bezahlt wird, wenn der Bauwerber Raiffeisen in seinem Firmennamen hat und damit zu einem der größten Auftraggebern zählt? Tatsächlich hat nachträglich die Volksanwaltschaft festgestellt, dass der Magistrat bei dem genannten Bauvorhaben nicht ausreichend geprüft hat, ob die Bestimmungen über die äußere Gestaltung von Bauwerken eingehalten sind. (§ 70 Abs.3 Z 7 iVm § 85 WBO).

Das Schreiben der Volksanwaltschaft vom 11. Juli 2014 im vollen Wortlaut als PDF Datei KLICK HIER

Natürlich kann im Nachhinein nicht gesagt werden, zu welchem Schluss ein derartiges Gutachten gekommen wäre. Wenn man die bereits errichteten Bauten besichtigt, kann jeder Laie sich ein Bild darüber machen, ob diese Reihenhausanlage die „einheitliche Gestaltung der örtlichen Stadtbildes stört oder beeinträchtigt“. Es ist somit von der Volksanwaltschaft festgestellt, dass bei dem gegenständlichen Bauvorhaben die BauO für Wien verletzt wurde.

Die Anrainer haben alle Abweichungen rechtzeitig mündlich und schriftlich gegenüber dem Bauträger, den Behörden und Politikern aufgezeigt und unter Aufwendung erheblicher Kosten versucht, im ordentlichen Verfahren auch eine Prüfung dieses äußeren Erscheinungsbildes zu erzwingen, ohne Erfolg, da es sich dabei nicht um „ein subjektiv öffentliches Nachbarrecht“ handelt (§ 134 a der BauO für Wien). Über die beim Verwaltungsgerichtshof noch anhängigen anderen Einwände der Anrainer gegen das Bauvorhaben wurde noch nicht entschieden. Damit ist es nicht gelungen, vor der Fertigstellung der Bauten Klarheit darüber zu schaffen, ob die Bauten so wie sie jetzt stehen, der Bauordnung entsprechen.

Die im Juni 2013 eingebrachte Petition, die dieses Bauvorhaben als exemplarisch für andere Bauvorhaben in Liesing beschrieb, wurde nach Stellungnahmen zweier amtsführender Stadträte/innen und des Bezirksvorstehers für Liesing nicht weiter verhandelt. Wir haben darüber bereits berichtet.
Zur Erinnerung hier nochmals die Stellungnahmen:
  • Fr. Vizebgmst. Mag. Vassilakou: wenn „nicht um eine Ausnahmegenehmigung nach § 69 BauO angesucht“ wurde (Anm.: ist im Rahmen eines § 70 a Verfahrens gar nicht möglich), kann „von der Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen ausgegangen werden “.
  • Herr Stadtrat Dr.Ludwig: „das Ermittlungsverfahren der MA 37 hat keinen Ausschliessungsgrund für die gewählte Verfahrensart nach § 70 a der BauO und auch keinen Untersagungsgrund für das Bauvorhaben festgestellt“. Wie genau dieser Akt angesehen wurde, zeigt sich z.B. aus dem Umstand, dass Herr Stadtrat Dr.Ludwig von der Fällung eines Baumes spricht, es waren aber, wie in der Petition angeführt, 60!
  • Der Bezirksvorsteher für Liesing schließlich stellt fest, dass, wenn ein Bauträger in einem Einfamilienhausgebiet drei angrenzende Liegenschaften erwirbt, „davon auszugehen ist, dass selbst das allfällige Überdenken von entsprechenden Teilen der BauO ein Projekt dieser Art nicht unterbinden könnte“. Es hätte ja nur der Einhaltung der BauO bedurft!

In seiner Stellungnahme räumt der Bezirksvorsteher wenigstens ein, dass es sich bei der Errichtung der Reihenhaussiedlung um eine „für diese Gegend sehr große und belastende Baustelle“ handelt.

Umso unverständlicher ist es, dass der Bauträger praktisch freie Hand für die Abwicklung des Bauvorhabens bekommt und die Arbeiten ausschließlich nach seinen minimalen Kosten organisiert, wobei die Folgen für die Anrainer und die ganze Gegend in keinem Verfahren und von keiner Behörde berücksichtigt werden. Im Gegenteil: Die Aufstellung von Halteverbotstafeln durch den Bauträger ohne behördliche Genehmigung wird toleriert, die Einbeziehung mehrerer Straßenstücke, in welchen Anrainer ihre Hauseingänge und -Einfahrten haben, in die Baustelle und damit eine defakto Sperre dieser Straßenstücke wird ohne Regelung für die Anrainer und ohne Genehmigung über Monate toleriert, obwohl von den Anrainern immer wieder bei Polizei, Magistrat, Umweltamt usw. um ein Eingreifen ersucht wird. Exemplarisch soll festgehalten werden, dass weder Polizei, noch Bezirksamt, noch MA 46 bereit oder in der Lage waren, trotz stundenlanger telefonischer Versuche und einer e-Mail Anfrage den rechtlichen Status innerhalb von 4 Tagen festzustellen. Lag der Grund vielleicht darin , dass es
für diese Inanspruchnahme des Öffentlichen Gutes damals keine Genehmigung gab und die Befragten das wussten?
Es lagen nachweislich für Sperren der Straßen niemals Genehmigungen vor, Bescheide über Halteverbotszonen waren abgelaufen und neue noch nicht erwirkt. Trotzdem wurde von der Polizei die Existenz derartiger Bescheide behauptet.

Dies reiht sich nahtlos in viele andere Bautätigkeiten auf dieser Baustelle ein, die voll zu Lasten der Anrainer durchgeführt wurden, obwohl sie technisch auch mit größerer Rücksichtnahme auf die Umgebung durchgeführt hätten werden können. Hingewiesen sei dabei exemplarisch auf die bereits berichteten Aushubarbeiten, wo hunderte Kubikmeter bereits ausgehobener Erde abgasintensiv und mit erheblichen Lärmaufwand wieder aufgeschüttet und anschließend wieder abgegraben wurden, Spritzbetonarbeiten, die einen Staub- und Steinregen über die gesamte Nachbarschaft verursachten, tagelange durchgehende Lärm- und Abgasbelastung der Anrainer durch mehrere parallel arbeitende Kran- und Betonmischwagen und vieles mehr.

Welche Schlüsse kann ein Bürger aus dem oben geschilderten Ablauf ziehen?
Ist das die Bürgerbeteiligung, wie sie die Wiener Behörden sehen?


Überraschung ist das ja wirklich keine! 
von Hietzinger Bürger am 2015-02-06 um 21:26 Uhr
so läuft es halt in Wien. Einmal ist es Raiffeisen, einmal die SÜBA - und alle stellen sich blöd, wenn aufmerksamen Bürgern etwas auffällt.

Ganz arg treiben es die Baukonzerne derzeit in der Gegend Liebhartstal und Staudgasse, Wilhelminenstraße in Ottakring. Da geht es um viel Geld und alle spielen bereitwillig mit.
 
aktion 21 Datenschutzerklärung



aktion 21 Impressum



aktion 21 Petitionen



aktion 21 nun auch österreichweit ...



aktion 21 auf facebook



Alle Kommentare im Überblick ...



Bei Verweisen (sog. Links) und Kommentaren auf Veröffentlichungen mit thematischer Nähe identifizieren sich Aktion 21 pro bürgerbeteiligung bzw. die Verfasser eines Beitrags NICHT mit dem Inhalt des Links, sondern betrachten ihn nur als kritisches Zitat. Wir haben keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Websites und die eingebrachten Kommentare und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller von http://www.aktion21.at verlinkten Websites, die gegen geltendes Recht oder die "guten Sitten" verstoßen. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Website angebrachten Links und Kommentare und für alle Inhalte der Seiten, zu denen diese Links führen.

Cookies:
Das Cookie PHPSESSID wird vom Server automatisch erzeugt. Dieses Cookie ist nur für den Zeitraum einer Session gültig (also, solange das Browserfenster offen ist) und dient nur der besseren Benutzbarkeit der Seite. Es werden keine personenbezogenen Daten ermittelt, verarbeitet oder übermittelt! Daher ist auch keine explizite Zustimmung gemäß TKG § 96 Abs 3 erforderlich.
Wir verwenden Cookies, um Ihnen den Besuch auf unserer Website möglichst angenehm zu gestalten. Beim Weitersurfen stimmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen zu!
OK