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Aktion 21
AKTION 21

Bürgerinitiative Kinderrechte


Donnerstag, 11. Dezember 2014

Die Bürgerinitiative Kinderrechte versteht sich als eine aus der Bevölkerung heraus gebildete Interessensvereinigung, die sich aufgrund Missständen im Bereich der Kinderrechte in ihrer politischen und sozialen Umwelt organisiert.

Jedes Bundesland hat eine Landesbehörde für die Jugendwohlfahrt und neun eigene Gesetze. Die Jugendwohlfahrt verfügt über ein Monopol. Sie kann ein Kind aus der Familie wegen einer behaupteten Gefährdung („Gefahr im Verzug“) herausnehmen und fremdunterbringen. 2011 gab es 8.816 Häftlinge, somit weniger als 11.343 fremduntergebrachte Kinder im selben Jahr! Die willkürliche Vorgangsweise verletzt Artikel 12, 16 und 25 der allgemeinen Menschenrechte sowie die Kinderrechtskonvention, von der in Österreich lediglich 8 der 45 Artikel abgeändert übernommen wurden.

Typische Muster im Vorfeld - neben bestimmten Zielgruppen - einer Kindesabnahme sind, dass bei Elternstreit Väter zuerst entsorgt werden, über Frauenhäuser, dann werden die Kinder wegen Überforderung der Mutter fremduntergebracht. Oder: Sexueller Missbrauch wird behauptet. Der Verdacht wird nicht bestätigt, aber das Kind ist weg. Kontakte zu Kindern werden konsequenzenlos unterbunden, um Bezugspersonen zu bestrafen. Dies ist ein Verstoß gegen die Artikel 3, 5, 8 und 13 der Menschrechtskonvention.

Die Jugendämter verweigern Akteneinsicht, es gibt keine wirksame Beschwerdemöglichkeit und die Gerichte entscheiden für diese Ämter - ohne objektiv sachliche, nachvollziehbare Grundlage. Menschenrechte sind in Österreich nicht umsetzbar. Die Inkompetenz der Jugendämter zeigt sich auch, weil Kinder in Familien bleiben, in denen sie getötet werden (Melvin, Luca, Cain, Mirel). Einige Themen wurden hier nur angerissen, Hintergrundwissen wird im Schwarzbuch Familienrecht Österreich und Schwarzbuch Jugendwohlfahrt (Amazon) vermittelt. www.kind24.co.at

Dr. Angelika Schlager
 
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