Bürger-
initiativen
Themen

Veranstaltungen
Termine

Meinung
Forum

Downloads
Presse

Wir über uns
Aktion 21
AKTION 21

Initiative Denkmalschutz zu Bauordnungsnovelle: Schutz historisch wertvoller Bausubstanz ist weiterhin nicht gegeben!


Sonntag, 9. März 2014

Gesetz, mit dem die Bauordnung für Wien und das Wiener Kleingartengesetz 1996 geändert werden (Bauordnungsnovelle 2014)

Stellungnahme Initiative Denkmalschutz an die Magistratsabteilung 64 vom 3. März 2014


Aus denkmalpflegerischer Sicht bringt diese Novelle in der Realität keine Verbesserung. Die zu novellierende Bestimmung bezieht sich nur auf von der Behörde aufgetragene Abbrüche („Abtragungsaufträge“).

Die Möglichkeit einer Abbruchbewilligung besteht weiterhin und es ist hier auch keine Änderung der Verwaltungspraxis zu erwarten.

Positiv zu sehen wäre der Entfall der Bestimmung über das Schadensausmaß (50% der Substanz), die einen Rechtsanspruch auf einen behördlichen Abtragungsauftrag begründet hat. Unterlaufen bzw. wirkungslos wird diese Bestimmung jedoch durch den 5. Satz § 129 Abs. 4, nachdem eine Räumung oder ein Abbruch (Auftrag!) bereits dann erfolgen kann (bzw. ein Anspruch nach Spruchpraxis des Vewaltungsgerichtshofes darauf besteht) "wenn einfache Sicherungsmaßnahmen allein nicht ausreichen".

Bei Abbruchbewilligungen (§ 60) stellt das Gesetz jedoch weiterhin darauf ab, dass diese dann erteilt werden, wenn die („erforderlichen“) Instandsetzungen das Ausmaß der intakten (verbleibenden) Bausubstanz überschreitet.

Anzumerken ist hier, dass derzeit (und vermutlich auch weiterhin) für den Nachweis der „Abbruchreife“ von der Baupolizei (weiterhin) Richtlinien vom Jänner 2007 angewendet werden, die Bauordnungsnovelle aus 2009 (§ 129 Abs. 4, 3. Satz) außer Acht lassen: Bewertet wird historische Bausubstanz nach heute geltenden Normen und nicht wie es das Gesetz vorsieht, zum Stand der Technik zur Zeit der Errichtung des Bauwerks.

Ohne Änderung des 5. Satzes des § 129 Abs. 4 bleibt die vorgesehene Novellierung totes Recht.

Der Schutz historisch wertvoller Bausubstanz durch die Wiener Bauordnung ist auch weiterhin nicht gegeben.

Markus Landerer und Claus Süss
im Namen des Vorstandes der
Initiative Denkmalschutz
Links zu diesem Thema
 
aktion 21 Datenschutzerklärung



aktion 21 Impressum



aktion 21 Petitionen



aktion 21 nun auch österreichweit ...



aktion 21 auf facebook



Alle Kommentare im Überblick ...



Bei Verweisen (sog. Links) und Kommentaren auf Veröffentlichungen mit thematischer Nähe identifizieren sich Aktion 21 pro bürgerbeteiligung bzw. die Verfasser eines Beitrags NICHT mit dem Inhalt des Links, sondern betrachten ihn nur als kritisches Zitat. Wir haben keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Websites und die eingebrachten Kommentare und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller von http://www.aktion21.at verlinkten Websites, die gegen geltendes Recht oder die "guten Sitten" verstoßen. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Website angebrachten Links und Kommentare und für alle Inhalte der Seiten, zu denen diese Links führen.

Cookies:
Das Cookie PHPSESSID wird vom Server automatisch erzeugt. Dieses Cookie ist nur für den Zeitraum einer Session gültig (also, solange das Browserfenster offen ist) und dient nur der besseren Benutzbarkeit der Seite. Es werden keine personenbezogenen Daten ermittelt, verarbeitet oder übermittelt! Daher ist auch keine explizite Zustimmung gemäß TKG § 96 Abs 3 erforderlich.
Wir verwenden Cookies, um Ihnen den Besuch auf unserer Website möglichst angenehm zu gestalten. Beim Weitersurfen stimmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen zu!
OK