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Aktion 21
AKTION 21

Komet: UVP unerwünscht


Freitag, 6. Mai 2011

UVP werden bei verschiedensten Bauvorhaben immer wieder gerne ausgespart. Beim Komet Hochhausprojekt gibt es diesbezgl. gerade ein besonderes "Lehrstück".

Der Komet Bauwerber
(HPD-Holding) hat einen Feststellungsbescheid der Landesregierung, dass eine UVP nicht notwendig sei, angefordert und am 26.April erhalten.

Dreimal soviele Stellplätze, nämlich 456(statt 154 als Ersatz für bestehende Parkeinrichtungen) sollen es nun werden. Die Tiefgarage viergeschossig statt dreigeschossig. Das Splitting der Zugehörigkeit in öffentliche (EKZ und Parkgarage) und/oder nicht öffentliche Stellplätze (nur für MitarbeiterInnen) macht’s möglich.

Änderung oder Neuplanung? Das war lt. Behörde bei der Aussetzung der UVP ene weitere grundlegende Frage.
Die Argumentation dazu: Am Komet-Gelände betreiben die Fa Tiedje Sportartikel und die (seit Jahren geschlossene) Mi Yin Huang Chin GmbH gewerbliche Betriebsanlagen. . Diese können einem EKZ gleichgesetzt werden. Folglich werde "das Geschäftshaus weiterhin als Betriebsanlage genutzt".
Statt eines ebenerdigen Pavillions (Chinaladen) einen 20 - 40 Meter hohen Gebäudekomplex zu errichten, gilt in dieser Interpretation als Änderung und nicht als Neuplanung. Auch damit wird die Aussetzung einer UVP begründet.

AnrainerInnen sind zwar die Leidtragenden, haben aber hierzu keine Parteistellung. Ein Demokratiedefizit.
Schadstoff- und Lärmbelastung für die AnrainerInnen an der verlängerten Westeinfahrt / Schönbrunner Schlossstrasse übersteigen die erlaubten Grenzwerte schon seit Jahren. Das wissen auch die Behörden.

Unrichtige Angaben macht der Komet-Betreiber auch wieder einmal – wie schon seit 2004 - bezgl. der Eigentumsverhältnisse am Komet-Gelände. Es heißt in dem Bescheid wörtlich: "Die Projektwerberin sei über die Liegenschaften – die ehemaligen Kometgründe – verfügungsberechtigt"

Fact ist: Zwei Liegenschaften mit belegten Wohnhäusern sind nach wie vor nicht im Besitz der HPD. Und: Das vom Betreiber zum Abriss vorgesehene Wohnhaus Schlossstr. 2 ist zwar im Eigentum der Betreiber-Holding.HPD, aber nach wie vor belegt und mind. fünf Parteien wollen auch hier nicht ausziehen. Rechtlich erzwingen kann das die HPD nicht.

Gretl Carney
"i man i tram" 
von traurige Wienerin am 2011-05-30 um 22:44 Uhr
bisher hab ich geglaubt, so etwas gibt es nur in Diktaturen!
 
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