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Aktion 21
AKTION 21

Eine Aufforderung Bürgerbeteiligung nicht zu Farce werden zu lassen


Mittwoch, 16. Februar 2011

Aktion21 und Initiative Denkmalschutz zur FW Plan Nr. 7198 in Hietzing
Aufforderungen an Bauausschuss und BV Hietzing, erst unter Einbeziehung der BürgerInnen-Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auflage eine Bezirks-Stellungnahme zur FW 7198 abzugeben.
Subject: Flächenwidmung Nr. 7198E in Hietzing (Goberg.-Sauraug.-Jagdschloßg.-Ratmannsdorfg.)
  • Brief der Aktion21
Sehr geehrte Damen und Herren,
Unser Verein "Aktion 21 - Pro Bürgerbeteiligung" unterstützt die Forderung der Initiative Denkmalschutz, die Stellungnahme des Bauausschusses bzw. des Bezirks bzgl. Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Nr. 7198E) zu verschieben.

Seitens der Stadt Wien wird immer wieder darauf verwiesen, dass die Möglichkeit, zur beabsichtigten Änderung von Plandokumenten Stellungnahmen abzugeben, ein wertvolles Instrument der Bürgerbeteiligung darstellt. In der Praxis sieht das so aus, dass auf eine noch so ausführlich und zutreffend begründete Stellungnahme zwei Schimmelbriefe einlangen, von denen einer den Empfang der Stellungnahme bestätigt und der andere lakonisch den Beschluss der Planänderung mitteilt. Entscheidend für die Willensbildung der Gemeinderatsmehrheit ist weder die Zahl noch der Inhalt der Stellungnahmen einzelner Gemeindebürgerinnen und –bürger, sondern fast immer die Stellungnahme der Bezirksmehrheit und die Stellungnahme des Bauausschusses.

Letztere Stellungnahmen kurz nach Beginn der öffentlichen Auflagefrist, also zu einem Zeitpunkt, zu dem seriöse Einzel-Stellungnahmen noch gar nicht abgegeben worden sein können, ist mit einer echten Beteiligung der Bevölkerung an konkreten kommunalen Prozessen nicht in Einklang zu bringen und verleiht solchen Bürgerbeteiligungsinstrumenten den Charakter eines formalen Alibis.

Da es ein erklärtes Anliegen des Vereins Aktion 21 - Pro Bürgerbeteiligung ist, eine wirkungsvolle Beteiligung der Bevölkerung an Prozessen in der Gemeinde zu erwirken, ersuchen wir dringend, eine Verlängerung der Frist für die Stellungnahme des Bezirks zu erwirken und die Stellungnahme des Bauausschusses auf einen nach der öffentlichen Auflage liegenden Termin zu verlegen.

Mit freundlichen Grüßen
Herta Wessely- Obfrau, Dr. Helmut Hofmann - Schriftführer
Aktion 21 - pro Bürgerbeteiligung
  • Brief der Initiative Denkmalschutz:
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit letztem Donnerstag, den 10. Februar befindet sich der Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Nr. 7198E) in öffentlicher Auflage (Gebiet zwischen Gobergasse, Sauraugasse, Jagdschloßgasse und Ratmannsdorfgasse). Unser Verein Initiative Denkmalschutz hat nun erfahren, dass bereits morgen Montag, den 14. Februar der Bauausschuss des Bezirks beabsichtigt - nur 4 Tage nach Beginn der öffentlichen Auflage - eine abschließende Beschlussfassung für die Bezirksvertretung vorzunehmen. Für 9. März wäre vorgesehen - noch während
der öffentlichen Auflagefrist für die Bürger - die Stellungnahme in der Bezirksvertretungs-sitzung zu beschließen. Somit wird es für Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine unmöglich eine fundierte Stellungnahme auszuarbeiten und diese rechtzeitig den Bauausschuss-Mitgliedern für ihren Meinungsbildungsprozess zur Kenntnis zu bringen.

Wir fordern die Mitglieder des Bauausschusses bzw. die Bezirksvertretunng Hietzing auf, umgehend eine Fristerstreckung für die Stellungnahme der Bezirksvertretung beim Ma- gistrat zu erwirken um sicherzustellen, dass eine Stellungnahme des Bezirks erst nach(!) der öffentlichen Auflagefrist erfolgt. Nur so kann sichergestellt werden, dass Stellungnahmen der Bürger und Vereine grundsätzlich in die Stellungnahme des Bezirks einfließen können.

Deshalb fordern wir die Mitglieder des Bauausschusses auf, am 14. Februar keine ab-schließende Beschlussfassung für die Bezirksvertretung vorzunehmen, sondern allenfalls eine vorberatende Behandlung, auch dann, wenn seitens des Magistrats eine Fristerstreckung nicht erfolgen sollte.

Kurzstellungnahme zum aktuellen Planentwurf (Nr. 7198E):
Das Objekt Gobergasse 7, das so genannte Haus Michal wurde 1932-33 erbaut (vgl. Gerhard Weissenbacher, In Hietzing gebaut, Bd. II, 1998, S. 232-235) und steht als einziges Haus in der Gobergasse unter Denkmalschutz (eigener Bescheid des Bundesdenkmal-amtes). Um den Bestand des Objekts zu sichern, wird vorgeschlagen die Baufluchtlinien an den Bestand anzupassen. Im aktuellen Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan muss bemängelt werden, dass im Erläuterungsbericht - im Gegensatz zu allen anderen beabsichtigten Änderungen - keine Erklärungen für die vorgesehene Änderung des Bebauungsplanes in diesem Bereich (Gobergasse 7-9) gemacht werden. Somit
bleiben wesentliche Motive zur Änderung des Bebauungsplanes für das unter Denkmalschutz stehende Haus Michal verdeckt. Wenn sogar beim historisch nicht wertvollen Haus Gobergasse 19 die Baufluchtlinien an den Bestand angepasst werden sollen, "um den Bestand zu sichern" (Zitat aus dem Erläuterungsbericht S. 4), so sollte dies umso mehr für das unter Denkmalschutz stehende Haus Michal in der Gobergasse 7 gelten.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Landerer und Claus Süss im Namen des Vorstandes
Verein Initiative Denkmalschutz

 
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