Volksanwaltschaft und Augarten
Wasch mir den Pelz ...
Donnerstag, 26. August 2010
Nun liegt sie also vor, die mit Spannung erwartete Stellungnahme der Volksanwältin Mag. Therezija Stoisits zur umstrittenen Genehmigung des Mehrzweckhallenbaus auf dem Augartenspitz durch das Bundesdenkmalamt. Sie besagt klipp und klar: der Bescheid ist in mehrfacher Hinsicht mangelhaft. Insbesondere kritisiert die Volksanwältin
Im Klartext: das Bundesdenkmalamt hat einen Bescheid erlassen, den es auf dem Boden des Rechts so nie hätte erlassen dürfen. Der Bescheid ist dennoch in Rechtskraft erwachsen, weil die, die ihn hätten anfechten müssen, am Zustandekommen des rechtswidrigen Bescheides ein politisches Interesse haben und ihnen dieses mehr wert ist als die in Österreich geltenden Gesetze. Den Rest kann man sich denken. Er ist übrigens Gegenstand einer jener vielen Strafanzeigen, die in letzter Zeit im Zusammenhang mit politischen Interventionen eingebracht wurden. ... aber mach mich nicht nass Die Volksanwaltschaft erklärt auch, dass keine Gründe vorlägen, die zu einer Aufhebung des Bescheides führen könnten. Natürlich hat diese niemand erwartet, weil sie Gefährdung von Leben und Gesundheit oder schwere volkswirtschaftliche Schäden voraussetzen. Die Volksanwaltschaft könnte aber die von ihr geübte massive Kritik als Missstandsfeststellung in ihren Bericht an den Nationalrat einfließen lassen, schon um jene Wortspende von NR Cortolezis-Schlager zurecht zu weisen, die – kurze Zeit zuvor – nicht ohne Häme darauf verwiesen hatte, sie hätte "... auf der Homepage der VA keine Mißstandsfeststellung gefunden ..."; "... die Behörden haben korrekt gehandelt ...". Nun spricht dazu folgender Satz (in einem Brief der Volksanwältin an die Initiative Denkmalschutz) Bände:“Ich werde im Kollegium der Volksanwaltschaft anregen, dass über dieses Prüfungsverfahren eine detailliertere Darstellung in den nächsten Parlamentsbericht der Volksanwaltschaft (voraussichtlicher Erscheinungstermin Frühjahr 2011) aufgenommen wird. Die Entscheidung darüber liegt allerdings nicht bei mir allein.“. Das ist richtig; das Gesetz sieht vor, dass die Aufnahme in den Parlamentsbericht von der Volksanwaltschaft als Kollegialorgan (also den 3 Volksanwälten) beschlossen werden muss. Und da ist Skepsis angebracht, seitdem die Volksanwälte Kostelka und Brinek den halbjährigen Lärmterror gegenüber der Wohnbevölkerung um die Baustelle Wien Mitte für rechtens erklärt und die Bedauernswerten über ihre Ohnmacht belehrt haben, dagegen behördliche Hilfe zu erlangen. Von ihnen wird VA Stoisits kaum etwas anderes erwarten, als das, was sie mit „liegt allerdings nicht bei mir allein“ gemeint hat: nämlich die Verweigerung der Zustimmung ihrer VA-Kollegen, über einen Missstand zu berichten, der in den Augen „ihrer“ Parteien keiner sein darf. Weil nicht sein kann.... VA Stoisits hat es sich in einer Angelegenheit, die im Fokus hoher und höchster politischer Kreise steht, gewiss nicht leicht gemacht. Sie hat vermutlich rasch durchschaut, dass es sich bei der vorgesehenen Mehrzweckhalle auf dem Augartenspitz um ein Projekt der besonderen Art handelt, bei der „höhere Mächte“ im Spiel sind, die „höhere Interessen“ vertreten als jenes öffentliche Interesse am Denkmalschutz, welches das Bundesdenkmalamt wahrzunehmen hätte. Sie hat sicher durchschaut, dass der Präsidentin des Denkmalamtes, die von ihrem Vorgänger ein undankbares Erbe übernehmen musste, in dem ungustiösen Spiel um die Durchlöcherung des Denkmalschutzes im Augarten nur die Rolle einer Erfüllungsgehilfin zugekommen ist, die ausbaden muss, was ihr andere eingebrockt haben. Wer ihre Körpersprache in der Sendung „Ein Fall für den Volksanwalt“ beobachtet hat, weiß, was gemeint ist. VA Stoisits hat in besagter Sendung heftige Kritik an der Vorgangsweise des Denkmalamtes geäußert. Man darf aber annehmen, dass sie damit andere gemeint hat, auch wenn die Präsidentin des Denkmalamtes pflichtgemäß versuchen musste, die Anschuldigungen zu relativieren, so weit es eben mit den Grundsätzen intellektueller Redlichkeit zwecks Schadensbegrenzung zu vereinbaren war. Auf den umfangreichen Akt wurde verwiesen, der erst durchstudiert werden müsse, ehe es zu einer endgültigen Stellungnahme der VA kommen könne. Nun, da er nach allen Richtungen „durchstudiert“ wurde, kann man sich seinen Reim darauf machen, wenn die Volksanwältin eigens auf „die gute Kooperationsbereitschaft des Denkmalamtes sowie auf die erkennbaren Bemühungen, eine Verbesserung der Vollzugspraxis zu erreichen“, hinweist. ....was nicht sein darf VA Stoisits hat aber auch aufgezeigt, wo Volksanwälten Grenzen gesetzt sind. Nicht vom Gesetz, aber von der (politischen) Praxis. Sie hat, ohne es zu wollen, gezeigt, warum ihre Kollegenschaft Kostelka und Brinek den Lärmterror zu Wien Mitte gutheißen mussten, Recht her oder vielmehr Recht hin. Es gibt eben auch in unserer Republik, die sich zugute hält, nichts mit Bananen zu tun zu haben, manche Tiere, die gleicher sind als die anderen. Sie hat den gegenüber dem Wiener Landeshauptmann erhobenen Vorwurf, die Interessen seines Bundeslandes nicht wahrgenommen zu haben, damit zu entkräften versucht, dass sie seine Handlungsweise durch seinen Ermessensspielraum gedeckt erachtet hat. Den Umstand, dass das Ermessen dann seine Grenzen findet, wenn seine Ausübung dem Bundesland offensichtlich zum Schaden gereicht, hat sie geflissentlich übergangen. Gerade damit hätte sie aber den Hebel in der Hand gehabt, den Wiener Landeshauptmann als „übergangene Partei“ zur Einbringung eines Rechtsmittels zu verhalten und so den von ihr als rechtswidrig kritisierten Bescheid zu Fall zu bringen. Aber das ist Rechtstheorie; in der Praxis dürfte sich dieser Hebel als zu kurz und zu schwach erweisen. Arme Volksanwaltschaft, armer Rechtsstaat... Ein weiterer Skandal? Immerhin verdanken wir dem genauen Aktenstudium der VA Stoisits die Erhärtung eines Verdachts, der seit einiger Zeit im Raum schwebte. Hinter dem Satz „So sind weiters insbesondere Mängel bei der Bestellung und Zweifel an der Objektivität des für die Entscheidungsfindung wesentlichen Gutachters aus dem Bereich der Gartenpflege hervorgetreten.“ verbirgt sich die Tatsache, dass für ein ohnedies fragwürdiges Gutachten ausgerechnet ein mit den antragstellenden Architekten kooperierendes Büro beauftragt worden war, ein Umstand, mit dem zur Zeit die Staatsanwalt befasst ist. Auch wenn hier bis zur aufrechten Erledigung des Falles die Unschuldsvermutung zu gelten hat, wird man sich doch so seine Gedanken darüber machen dürfen. Sie werden wohl auch den durch und durch unüblichen Fall einschließen, warum Ministra Schmied den Vertrag mit dem designierten Nachfolger von Prof. Geza Hajos als Denkmalamt-Sachbearbeiter für historische Gärten so lange hinausgezögert hat, bis sie nun – nach mehreren Jahren unerklärbarer Vakanz – ausgerechnet diesen Posten einsparen will. Ein Schelm, der hier in Zusammenhängen denkt - von der unmöglichen Art und Weise des Hinhaltens eines renommierten Wissenschaftlers abgesehen, mit der sich unsere Republik gegenüber der internationalen Staatengemeinschaft wieder einmal gründlich blamiert haben dürfte. H. Hofmann
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