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AKTION 21

Wissen sie nicht, was sie reden ?


Samstag, 3. Juli 2010

Es ist ja kaum anzunehmen, dass sich die Aussagen der Angeordneten auf ihr Eigenstudium der diesbezüglichen Unterlagen gründet. Dazu ist sie wohl zu sehr beschäftigt und verfügt wohl auch nicht über jenes Maß an intellektueller Unredlichkeit, um derartige Behauptungen erhobenen Hauptes zu vertreten. All das enthebt sie aber nicht der Pflicht, derartige Aussagen, von woher immer sie kommen, einer gewissenhaften Überprüfung zu unterziehen. Was man mit Recht von jedem guten Journalisten einfordert, sollte für Abgeordnete zum Nationalrat wohl eine Selbstverständlichkeit sein. Mit Beiträgen wie diesem wird das ohnedies angeschlagene Image unserer Politikerinnen und Politiker nicht eben zum Guten befördert.

Zum einen: was versteht Cortolezis-Schlager unter bewussten Fehlinformationen – außer ihrer eigenen Darstellung der Dinge? Hat sie etwa die Kühnheit, eine von höchstrangigen Universitätsprofessoren bestätigte Rechtsansicht als „Fehlinformation“ zu bezeichnen, nur weil sie für Parteifreunde nicht ganz angenehm ist? Oder meint sie die sehr sorgfältig formulierten Berichte über Vorgänge im Zusammenhang mit der Erstellung von Bescheiden, die deren Rechtswidrigkeit aufzeigen? Und wer bitte fühlt sich durch solche Darstellungen „belästigt“? Sind wir in unserer Demokratie so weit heruntergekommen, dass es von gewissen Bürgerinnen und Bürger als Belästigung empfunden wird, wenn die Wahrheit beim Namen genannt wird? Ich erinnere mich an Zeiten, in denen es bei Strafe verboten war, die Mitmenschen mit politischer Wahrheit zu „belästigen“. Man mag Frau Cortolezis-Schlager zugute halten, dass sie diese Zeiten nur vom Hörensagen kennt und der Geschichtsfilter ihr solche Parallelen verborgen hat. Dennoch sollte sie als Abgeordnete zum Nationalrat mit solchen Vorwürfen sorgsamer umzugehen lernen.

Bedenklich wird die Aussage, die Volksanwaltschaft habe keine behördlichen Fehler feststellen können, so lange das entsprechende Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Da besteht doch der sehr begründete Verdacht, dass da jemand das Amtsgeheimnis verletzt hat, wenn man nicht annehmen will, dass es sich um einen vorauseilenden Schuss ins Blinde handelt, was zumindest ebenso schwer wiegen würde. Der politische Anstand gebietet auch einer Nationalratsabgeordneten, die Quelle dieser Information zu benennen, die, wenn sie richtig wäre, einen strafrechtlichen Tatbestand bilden würde und, wenn sie falsch wäre, eine ungeheuerliche Beeinflussung eines staatlichen Organs darstellte. Hier wurde jedenfalls den rechtsstaatlichen Ungeheuerlichkeiten, welche die Causa Augartenspitz unrühmlich auszeichnen, eine weitere Ungeheuerlichkeit hinzugefügt, auf deren Aufklärung wir bestehen werden, so lange es Aktion21-pro Bürgerbeteiligung gibt.

Für Frau Cortolezis-Schlager scheint es auch kein behördlicher Fehler zu sein, wenn ein Landeshauptmann aus dem Verfahren – zumindest offiziell - ausgeklammert wird und er so tut, als ginge ihn das alles nichts an, obwohl er die rechtliche Möglichkeit hätte, die eklatanten Rechtsverletzungen, die das Verfahren ausweist, zu rügen. Davon, dass damit alle Genehmigungsbescheide rechtsunwirksam sind, vorausgesetzt der Herr Landeshauptmann nimmt seine Kompetenzen pflichtgemäß wahr, wird wohlweislich der Mantel des Schweigens gebreitet. Es ist allerdings unerträglich, wenn in einem Atemzug „Haltet den Dieb“ gerufen und die Besetzer des Bauplatzes zu den einzigen Rechtsbrechern hochstilisiert werden.

Es soll hier nichts, aber auch gar nichts beschönigt werden. Es ist im Zusammenhang mit den „Besetzungen“ auf allen Seiten zu Handlungen gekommen, die sich möglicherweise jenseits der Legalität bewegt haben. Manches davon wird noch die Gerichte beschäftigen. In diesem Zusammenhang wird man sich aber wohl auch mit der Frage beschäftigen müssen, ob ziviler Ungehorsam dann, wenn von der Obrigkeit bewusst rechtsstaatliche Prinizpien mit Füßen getreten werden, gerechtfertigt ist. Im Verhältnis zum – formalrechtlich ebenfalls unanfechtbaren – Unrecht totalitärer Regime ist ziviler Ungehorsam nicht nur legitimiert, sondern wird sogar im Nachhinein, wo es ungefährlich ist, gefordert und werden jene, die ihn geleistet (und dafür mit ihrem Leben bezahlt) haben, posthum geehrt. Wer nun meint, das könne man mit unserem demokratischen Rechtsstaat nicht vergleichen, der übersieht, dass die Grenzen zum totalitären Staat fließend sind. Nicht darauf, wie man sich nennt, kommt es an, sondern auf die Art und Weise, auf die Häufigkeit und auf die Unverfrorenheit, mit der rechtsstaatliche Prinzipien beharrlich missachtet werden und diejenigen, die es aufzeigen, als Rechtsbrecher und Staatsfeinde denunziert werden. .

Bald haben wir in Wien Wahlen. Merk’s Wien!

H. Hofmann

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