Flächenwidmung: Öffentliche Auflage des Planentwurfs 7027E im 5. Bezirk
Donnerstag, 4. August 2022 bis Donnerstag, 15. September 2022
Für das Gebiet zwischen Margaretengürtel, Einsiedlergasse, Siebenbrunnenfeldgasse und Linienzug 1-9 im 5. Bezirk, Katastralgemeinde Margareten wurde der Entwurf eines neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes ausgearbeitet.Persönliche Einsichtnahme Link zur MA 21 unten Sollte der Link nicht mehr zur gewünschte Seite sondern zur Übersicht führen, so ist die Zeit der öffentlichen Einsicht abgelaufen. Der Entwurf des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes liegt von 4. August 2022 bis 15. September 2022 zur öffentlichen Einsicht auf: Servicestelle Stadtentwicklung 1., Rathausstraße 14-16, 1. Stock Fahrplanauskunft Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr Dienstag und Donnerstag bis 17.30 Uhr Einsichtnahme online Während der Dauer der öffentlichen Auflage haben Sie auch die Möglichkeit, alle zur Einsichtnahme aufliegenden Informationen zum Planentwurf online abzurufen. In folgende Dokumente zum Planentwurf 7027E können Sie online Einsicht nehmen: Plan: 1 MB PDF Antragsentwurf: 70 KB PDF • 147 KB RTF Erläuterungsbericht: 124 KB PDF • 227 KB RTF Gutächtliche Stellungnahme des Fachbeirates für Stadtplanung und Stadtgestaltung: 7 KB PDF • 56 KB RTF Zeichenerklärung: 82 KB PDF Schriftliche Stellungnahme Stellungnahmen zu diesem Entwurf können in schriftlicher Form während der öffentlichen Auflage (bitte unter Angabe der Plannummer 7027E) an die Stadt Wien (Stadtteilplanung und Flächenwidmung Innen-Südwest), Rathausstraße 14-16, 1010 Wien, geschickt werden. Wird die Stellungnahme persönlich abgegeben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Sekretariat im 5. Stock, Zimmer 517. Stellungnahme online Sie können auch eine Online-Stellungnahme zu diesem Planentwurf abgeben. Bitte benutzen Sie dazu das Online-Formular: Flächenwidmungs- und Bebauungsplan - Stellungnahme Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte zuvor die Servicestelle Stadtentwicklung, Telefon: +43 1 4000-8840. Informationen zum Datenschutz zu Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen und zu Ihren Rechten als betroffene Person. mehr Prüfung der Stellungnahmen Sobald die öffentliche Auflage abgelaufen ist, werden die eingebrachten Stellungnahmen geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt. Über die eingelangten Stellungnahmen muss dem Gemeinderat berichtet werden, der schließlich über den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan entscheidet. Anschließend wird der neue Plan als Verordnung kundgemacht und ist damit rechtswirksam. In gedruckter Form kann das Plandokument (Flächenwidmungs- und Bebauungsplan) in der Servicestelle Stadtentwicklung erworben werden. Links zu diesem Thema
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