Flächenwidmung: Öffentliche Auflage des Planentwurfs 8238 im 22. BezirkEinsichtnahmezeit abgelaufen
Donnerstag, 21. April 2022 bis Donnerstag, 2. Juni 2022
Flächenwidmung: Öffentliche Auflage des Planentwurfs 8238 im 22. BezirkPersönliche Einsichtnahme Link zur MA 21 unten Sollte der Link nicht mehr zur gewünschte Seite sondern zur Übersicht führen, so ist die Zeit der öffentlichen Einsicht abgelaufen. Für das Gebiet zwischen Süßenbrunner Straße, Linienzug 1-10 und Breitenleer Straße im 22. Bezirk, Katastralgemeinde Hirschstetten wurde der Entwurf eines neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes ausgearbeitet. Persönliche Einsichtnahme Der Entwurf des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes liegt von 21. April 2022 bis 2. Juni 2022 zur öffentlichen Einsicht auf: Servicestelle Stadtentwicklung 1., Rathausstraße 14-16, 1. Stock Fahrplanauskunft Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr Dienstag und Donnerstag bis 17.30 Uhr Einsichtnahme online Während der Dauer der öffentlichen Auflage haben Sie auch die Möglichkeit, alle zur Einsichtnahme aufliegenden Informationen zum Planentwurf online abzurufen. In folgende Dokumente zum Planentwurf 8238 können Sie online Einsicht nehmen: Plan: 3,8 MB PDF Antragsentwurf: 18 KB PDF • 202 KB RTF Erläuterungsbericht: 64 KB PDF • 333 KB RTF Gutächtliche Stellungnahme des Fachbeirates für Stadtplanung und Stadtgestaltung: 9 KB PDF • 260 KB RTF Umweltbericht: 995 KB PDF Zeichenerklärung: 82 KB PDF Schriftliche Stellungnahme Stellungnahmen zu diesem Entwurf können in schriftlicher Form während der öffentlichen Auflage (bitte unter Angabe der Plannummer 8238) an die Stadt Wien (Stadtteilplanung und Flächenwidmung Nordost), Rathausstraße 14-16, 1010 Wien, geschickt werden. Wird die Stellungnahme persönlich abgegeben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Sekretariat im 5. Stock, Zimmer 517. Stellungnahme online Sie können auch eine Online-Stellungnahme zu diesem Planentwurf abgeben. Bitte benutzen Sie dazu das Online-Formular: Flächenwidmungs- und Bebauungsplan - Stellungnahme Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte zuvor die Servicestelle Stadtentwicklung, Telefon: +43 1 4000-8840. Informationen zum Datenschutz zu Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen und zu Ihren Rechten als betroffene Person. mehr Prüfung der Stellungnahmen Sobald die öffentliche Auflage abgelaufen ist, werden die eingebrachten Stellungnahmen geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt. Über die eingelangten Stellungnahmen muss dem Gemeinderat berichtet werden, der schließlich über den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan entscheidet. Anschließend wird der neue Plan als Verordnung kundgemacht und ist damit rechtswirksam. In gedruckter Form kann das Plandokument (Flächenwidmungs- und Bebauungsplan) in der Servicestelle Stadtentwicklung erworben werden. Links zu diesem Thema
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