22., BI „ Bauhöhenbeschränkung im Gartensiedlungsgebiet“
Sonntag, 10. Jänner 2010
Die überparteiliche und unabhängige BI „Bauhöhenbeschränkung im Gartensiedlungsgebiet“ setzt sich für die Rücksetzung der nunmehr gesetzlich vorgegebenen Gebäudehöhe von 9,5 m ( BO § 81/4, im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Punkt 3.5 ) auf 7,5 m ein.Seit geraumer Zeit hat in unserem Wohn- und Lebensumfeld - dem Naherholungsgebiet „Untere Alte Donau“ - seit der Umwidmung der dortigen Kleingartengebiete und Gartensiedlunsgebiete auf ganzjähriges Wohnen - ein regelrechter Bauboom eingesetzt. Dieser hat nicht nur eine sukzessive Reduzierung des Grünbestands zur Folge, sondern führte und führt auch zur Errichtung von überdimensional großen und hohen Einfamilienhäusern in den Gartensiedlungsgebieten. Nun wurde und wird auch unsere Gartensiedlung „ 1. Wiener Lust- und Nutzgartenverein“ an der Unteren Alten Donau(ehemals Sektion C, gegründet 1918) mit einem Bestand von ca. 70 % alten Sommerhäusern von diesem Bauboom erfasst und es erfolgte die Errichtung eines„Wohnturms“ mit 9,5 m Gesamthöhe als Einfamilienhaus . Nach Auskunft von gegenwärtigen Bauwerbern sollen weitere folgen. Die BewohnerInnen unserer Gartensiedlung reagierten zutiefst betroffen und bestürzt, da, abgesehen von der Beeinträchtigung des örtlichen Landschaftsbildes durch das Gebäude, der Disharmonie der Proportion von Gebäude zu Grundstück , die BewohnerInnen des „Wohnturms“ von der Terrasse des 2. Stockwerks Einsicht in die umliegenden Gärten haben. Wir fühlen uns durch eine derartige Bauweise in unserer Lebens- und Wohnqualität massiv beeinträchtigt und treten für die sofortige Rücksetzung der Bauhöhenbestimmung auf 7,5 m Gesamtgebäudehöhe im Gartensiedlungsgebiet ein. Wer unser Anliegen unterstützen möchte: Die Unterschriftenliste ist im Anhang zum downloaden - Vielen Dank! Kontakt und Info: Andrea HAINDL Tel.: 0664 / 731 01 991 e-mail:sperlgymbib@gmx.at Dateien zu diesem Thema
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