Aktion 21 startet 2 Petitionen
Bürgerbeteiligung und Transparenz
Donnerstag, 19. März 2015
Wien (OTS) - Der Verein "Aktion 21 - pro Bürgerbeteiligung", der mehr als 30 Wiener Bürgerinitiativen vertritt, hat zwei Petitionen eingebracht, die nun auf der Petitionsplattform (www.wien.gv.at/petition/online) freigegeben wurden.Petition: Transparenz im Wiener Gemeinderat, Landtag, den Bezirksvertretungen sowie deren Ausschüssen und Kommissionen Petition für ein Internet-Portal Bürgerbeteiligung auf der Stadt Wien homepage wien.at Hier können Sie die beiden Petitionen in Papierform mit Unterschriftenliste ausdrucken: - Transparenz im Wiener Gemeinderat KLICK HIER - Internet-Portal Bürgerbeteiligung KLICK HIER "Die Bürger haben ein Recht auf Informationen über die Tätigkeit ihrer politisch gewählten Vertreter. Daher fordern wir die Stadtregierung auf, die Informationsbeschaffung in Bezug auf die Tätigkeiten im Wiener Gemeinderat, Landtag, den Bezirksvertretungen und deren Ausschüssen und Kommissionen zu erleichtern", sagt Andrea Willson, neu gewählte Obfrau der Aktion 21, "ohne Transparenz ist Bürgerbeteiligung nicht möglich." Die zweite Petition betrifft die oft ungenügende Bekanntmachung von Bürgerbeteiligungsverfahren. Daher erachten wir die Einrichtung eines eigenen Internet-Portal Bürgerbeteiligung auf der Stadt Wien homepage als essenziell, parallel zu den bisherigen Verständigungskanälen. Ergänzend zum gerade präsentierten Entwurf "Masterplan Partizipation" sind flankierende Maßnahmen ein Muss, zumal der in Diskussion stehende Entwurf noch große Schwächen und viele Unschärfen aufweist. "Gegen die beiden Petitionen wird wohl kaum ein Politiker ernsthafte Einwände machen können", gibt sich Obfrau Willson zuversichtlich. Rückfragehinweis: Andrea Willson, Obfrau, 0699 / 1820 5372 Ing. Heinz Mutzek, Pressesprecher, 0699 / 1139 0035 Aktion 21 - pro Bürgerbeteiligung, www.aktion21.at Helmut Hofmann Zur Original OTS Klick Hier [ zurück ]
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- Durchewgung im Augarten, ein Witz der Burghautmannschaft (Sahl)
von Rescheneder am 2015-07-10 um 06:56 Uhr - Wien, am 10.7.2015 - Betrifft: Viel Lärm um nichts im Augarten ?
Große Ankündigungen halten nie das, was sie versprechen. So wurde die Öffnung des Englischen Gartens + Umlauft-Parterre versprochen. Mit einer fadenscheinigen Ausrede, dass dieses Umlauft-Parterre zum Schutz des Denkmals nicht betreten werden darf werden darf.
Gleichzeitig wird aber zum Schutz der Kinder (nur für Sängerknaben) ein denkmalunwürdiger Zaun aufgestellt. Es wird auch schon wieder die Rücknahme dieser Sonderbewilligung in 2 Monaten angekündigt.
Der Text lautet: - „Sommer im Augarten 2015 - Sehr geehrte Besucherinnen & Besucher - Wir freuen uns über Ihren Besuch in der Englischen Gartenpartie !
Genießen Sie den Sommer im Gartendenkmal Augarten ! Der Englische Garten ist für Sie von Samstag 4.7. bis Sonntag 6.9.205 täglich geöffnet !- Die Öffnungszeiten sind wie jene des Augartens: 4.7. bis 26.7 - 6.30 Uhr bis 21 Uhr
27.7. bis 6.9. - 6.30 Uhr bis 20 Uhr
Die Zugänge finden Sie über den Vorplatz der Porzellanmanufaktur und dem Augartenspitz. Wir ersuchen um Verständnis, dass das Umlauft-Parteere zum Schutz des Denkmals nicht betreten werden darf.
Ihre Burghauptmannschaft Österreich, Wien er Sängernaben & Österreichische Bundes gärten.“ -
Kinder müssen überall geschützt werden und da gibt es bei den Sängernaben keine Ausnahmen. Aus diesem Grund, den Zaun zu begründen und gleichzeitig den Einspruch des Denkmalamtes (BDA) als Ausrede zu Rücknahme nach 2 Monaten zu begründen ist eine glatte Provokation, die nicht mehr hingenommen werden kann.
Das Problem kann nur mehr von den politischen Parteien im Wien endlich und endgültig gelöst werden. Der Wahlkampf 2015 in Wien wird zeigen, wie weit die Parteien den Forderungen der Bürger (auch Augartenbesucher im 2. Bezirk) zur Auflösung der Dreiteilung nachkommen werden. So kann es im Augarten nicht mehr weiter gehen !?
Karl Rescheneder -1020 Wien – Untere Augartenstraße 9/2- karlrescheneder@hotmail.com- Logik?
von Helmut Hofmann am 2015-07-11 um 11:05 Uhr - Entweder das Umlauft-Parterre darf um seiner Schonung willen von wem immer (außer dem Gärtnerpersonal) nicht betreten werden, oder es ist für alle Besucher freizugeben.
Die Frage ist: wer hat für diesen Teil des Augartens ein Nutzungsrecht? Haben die WSK ein solches? Ist es ein exklusives Recht? Wenn ja, worin besteht die Gegenleistung gegenüber der Republik Österreich?
Ich kann mir ja lebhaft vorstellen, warum die Regierungsparteien das Informationspflichtgesetz torpedieren, wo immer es ihnen nur möglich ist, ohne die Hose runterzulassen.
- Logik?