02. u. 20., BI Handelskai
Freitag, 3. August 2007
Zweck der BI: Verminderung der Belastung durch Verkehrslärm, Abgase und Feinstaub am Handelskai durch ordnungsgemäßen Vollzug der Gesetze, insbesondere der StVO §43 Abs. 2 durch die zuständigen Behörden (MA46, Stadtrat D.I. Schicker). Anhörung bei Maßnahmen und Bauvorhaben, die den Verkehr am Handelskai beeinflussen durch Anwendung der Bestimmungen der Agenda 21 zu der sich Österreich in einem völkerrechtlichen Vertrag verpflichtet hat. B.I. Handelskai Friedrich Hochmann e-mail: friedrich_hochmann@hotmail.com Links zu diesem Thema
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