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Bauhöhenbeschränkung im Gartensiedlungsgebiet“


Bauhöhenbeschränkung im Gartensiedlungsgebiet“ | Sonntag, 23. März 2014 | (1)

Kurzbericht der Bürgerinitiative
"Bauhöhenbeschränkung im Gartensiedlungsgebiet"

Die Bürgerinitiative "Bauhöhenbeschränkung im Gartensiedlungsgebiet" stellt ihre Tätigkeit ein.

Bauhöhenbeschränkung im Gartensiedlungsgebiet“ | Sonntag, 10. Jänner 2010

Eine neue BI ist Mitglied - Die BI
"Bauhöhenbeschränkung im Gartensiedlungsgebiet"

Die überparteiliche und unabhängige BI „Bauhöhenbeschränkung im Gartensiedlungsgebiet“ setzt sich für die Rücksetzung der nunmehr gesetzlich vorgegebenen Gebäudehöhe von 9,5 m ( BO § 81/4, im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Punkt 3.5 ) auf 7,5 m ein.