AKT!ON 21

Ich nix wissen, ich nur Bürgermeister


Freitag, 2. April 2010

Lang, lang ist’s her. Es gab einmal einen Sozialisten, der sich gegen seine Parteiobrigkeit für die unversehrte Erhaltung einer Aulandschaft eingesetzt hatte. Heute ist er selber – schwergewichtige – Obrigkeit. Sein Wort gilt, Widerspruch zwecklos. Aber wie sieht dieses Wort aus?

Am 25. März 2010 hat der Herr Bürgermeister und Landeshauptmann gezeigt, dass er seinen Pilatus gut studiert hat. Er wäscht seine Hände in Unschuld und verschanzt sich hinter der hohlen Phrase „weder....noch gibt es irgendeine unklare Rechtssituation, was die Flächenwidmung betrifft, als auch was die Bewilligungen betrifft. ...". Dass er vom Gegenteil nichts weiß, schiebt er geschickt auf nicht stattgehabte Gespräche und tut so, als seien die Bürgerinitiativen daran schuld, dass diese nicht zustandegekommen sind.

Natürlich weiß er es anders, hat er doch selbst auf mehrfache Bitte der Freunde des Augartens um ein klärendes Gespräch sogar jemanden namhaft gemacht, der solche Gespräche vorbereiten sollte. Allerdings ist es nie dazu gekommen, weil der Herr Bürgermeister durch viele Monate keine Zeit für ein solches Gespräch gefunden hat.

Warum er sie nicht gefunden hat, ist schon klar. Hätte er dieses Gespräch geführt, könnte er zwar auch wider besseres Wissen behaupten, es gebe keine unklare Rechtssituation, was die Flächenwidmung und die Bewilligungen betrifft, nur geglaubt hätte es ihm dann kaum noch jemand. Dann hätte er ihm die Bürgerinitiative nämlich begründet dargelegt, warum nicht nur die Flächenwidmung beim Verwaltungsgerichtshof mit guten Argumenten angefochten wurde, sondern auch der Bescheid des Bundesdenkmalamtes, die Grundlage aller nachfolgenden Bewilligungen, gesetzwidrig ist und es an ihm – in seiner Funktion als Landeshauptmann – gelegen wäre (und immer noch liegt), dagegen Berufung einzulegen.

Wie nun das?

Nur Parteien haben das Recht, gegen einen Bescheid des Bundesdenkmalamtes zu berufen. Daher stellt sich die Frage, ob dem Landeshauptmann Parteistellung in dem Verfahren (um Veränderung des Denkmals Augarten) zukommt.

Diese im (§ 26) Denkmalschutzgesetz (DMSG) bzw. im (§8) Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) zwar nicht ausdrücklich geregelt, geht aber aus dem Recht des Landeshauptmanns zur Antragstellung (DMSG § 26 Z. 4) klar hervor: wer in Wahrnehmung des öffentlichen Interesses zur Antragstellung berechtigt ist, muss auch dann als Partei gelten, wenn jemand anderer einen solchen Antrag (auf Veränderung) stellt.

Aus dem Bescheid geht nicht hervor, dass der Landeshauptmann als Partei in das Verfahren eingebunden war. Er hat also immer noch die Möglichkeit, als sogenannte „übergangene Partei“ diese Parteistellung für sich zu reklamieren und auszuüben, indem er den Bescheid wegen seiner offenkundigen Rechtswidrigkeit anficht. Von Rechtskraft des Bescheides kann also so lange keine Rede sein, als der Landeshauptmann auf Rechtsmittel nicht verzichtet hat. Indem er es unterlässt, den Bescheid anzufechten, nimmt er die Interessen seines Bundeslandes nicht ausreichend wahr und verhält seine nachgeordneten Behörden solcherart dazu, Bewilligungen zu erteilen, die auf einem offenkundig rechtswidrigen Bescheid beruhen.

Nun ist nach ähnlichen Erfahrungen der Anrainer mit der Bauführung von Wien Mitte wohl niemand so naiv anzunehmen, dass der Landeshauptmann quasi als Fleißaufgabe einen Weg einschlägt, der zwar absolut korrekt wäre, aber gegen seine öffentlich bekundete persönliche Präferenz für ein Projekt gerichtet sein könnte, nicht einmal dann, wenn er sicher sein könnte, dass auch die derzeitige Frau Minister als Berufungsinstanz einer von ihm als Landeshauptmann gegen den Bescheid eingebrachten Berufung ohnedies nicht statt geben würde. Man kann ja nie wissen...

Wenn der Bürgermeister wollte, hätte er seinem befreundeten Präsidenten der Wiener Sängerknaben längst eine Alternativlösung vorgeschlagen. So ohnmächtig ist ein Wiener Bürgermeister nun auch wieder nicht, dass nicht ein Wink von ihm genügen würde, zumal er das Recht auf seiner Seite wüsste.

Was nach dem Herumgerede vom 25. März 2010 bleibt, ist der schale Beigeschmack, dass mit dem üblichen Spiel „Mein Name ist Hase, ich weiß von gar nichts“ wieder einmal etwas zugedeckt werden soll, damit man beim Drüberfahren nicht sehen soll, über was man da fährt: nämlich über den Rechtsstaat. Und was fast ebenso betrüblich ist, dass es sogenannte Oppositionelle wie Dr. Wolf und Mahdalik gibt, die dazu noch Beifall klatschen und nicht im Traum daran denken, dieses Spiel zu hinterfragen. Sie werden dafür ihre Gründe haben.

Helmut Hofmann

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