AKT!ON 21

MA22 initiierte Verbauung der Marillenalm


Samstag, 6. März 2010

Das im Anhang befindliche Schreiben der MA22 beweist, dass die Umweltschutzabteilung die Verbauung der 'Marillenalm' initiierte.

Wie bereits gemeldet, hat am Freitag, den 26. Februar 2010, der Wiener Gemeinderat mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP die geplante Teilumwidmung des Park- und Naturschutzgebietes ‚Springer-Park / Marillenalm’ von Parkschutzgebiet in Bauland beschlossen.


In ihrem Argumentations-Notstand versuchen seit Monaten VertreterInnen beider Parteien den diskutierten ‚Marillanalm-Deal’ in der Öffentlichkeit als Vorschlag der Bürgerinitiative ‚Tivoli-Alarm – Rettet den Springer-Park’ zu verkaufen. Diese Taktik wurde auch bei der Bürger-Diskussion am 17. Februar 2010 im Veranstaltungssaal der Meidlinger Pfarre Gatterhölzl von BV-Stellvertreter Peter Kovar (SPÖ) und Gemeinderat Alfred Hoch (ÖVP) vor erbosten MeidlingerInnen praktiziert.

Doch die Wurzel allen Verbauungs-Übels liegt ausgerechnet bei jener Magistratsabteilung, die sich angeblich dem Schutz der Wiener Umwelt verschrieben hat - bei der Umweltschutzabteilung (MA22)! Denn ein Schreiben der MA22 vom 10. August 2009 an das Büro von Stadtrat DI Rudolf Schicker beweist, dass der Vorschlag des Marillenalm-Bebauungsprojekts samt Flächentausch von der MA22 eingefädelt wurde:

In Abs. 3 des dreiseitigen Schreibens an Stadtrat Schicker heißt es u.a.:
... „Ein naturschutzbehördliches Genehmigungsverfahren für ein Hotel mit Chance auf ein positives Ergebnis können wir nur dann abwickeln, wenn die Prüfung der Auswirkungen auf ‚Landschaftshaushalt’ und ‚Erholungswirkung’ zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung des Landschaftsschutzgebietes führt.
Dies wird nur dann möglich sein, wenn
  • das Hotel am Standort des heute vorhandenen Kinderspielplatzes auf der sogenannten Marillenalm (Eigentum der Stadt Wien) neben der Grünbergstraße errichtet wird
  • das bestehende Hotel ersatzlos entfernt wird
  • der Kinderspielplatz auf das Areal des flächigen Naturdenkmals des Springerparks verlagert wird (ein entsprechender Flächentausch Marillenalm – Springerpark etwa 1 zu 2 wäre erforderlich)
    Nur unter diesen Voraussetzungen lässt sich argumentieren, dass der Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet vertretbar ist“ ...
Die beschämende Argumentation der MA22 stützt sich sogar auf den skandalösen ‚Parkverbauungs-Deal’ von SPÖ und ÖVP aus den 90er Jahren. Damals durfte bekanntlich die SPÖ unter Duldung der ÖVP im Parkschutzgebiet des Altmannsdorfer Schlossparks 'ihr' Seminarhotel mit 95 Zimmern errichten).

In Abs. 4 heißt es:
... „Unter Berücksichtigung der Gebäudehöhen im angrenzenden Baumbestand (Seniorenresidenz 5-geschossig!!!) müsste die Begrenzung der Zimmeranzahl nicht unbedingt mit 95 getroffen werden“ ...

„Der ganze Fragenkomplex erinnert an die Diskussion in den 70iger Jahren um eine Bebauung des Altmannsdorfer Schlossparks. Auch damals ist es gelungen, die Baukörper von Rennerinstitut und Gartenhotel an den Rand des Parks – an die Hoffingerstraße – zu verschieben“

Nach dem skandalösen Gemeinderats-Beschluss vom 26. Februar 2010 liegt der Ball nun bei der MA22. Diese Behörde hat jetzt die letzte Möglichkeit, durch eine entsprechende (nicht verbindliche!) Stellungnahme im Rahmen des vorgesehenen naturschutzrechtlichen Genehmigungs-Verfahrens, diesem Projekt endgültig die sachliche und rechtliche Grundlage zu entziehen. Es sei denn, die MA22 hat längst eine anders lautende politische Weisung erhalten .....;)

Das vollständige Skandal-Schreiben der MA22 finden im Anhang.

Weitere Informationen erhalten Sie mit ein wenig Hartnäckigkeit und Glück bei:

Wiener Umweltschutzabteilung (MA22)
Frau Dr. Karin Büchl-Krammerstätter (Leitung)
Tel.: 01 4000 73540
E-Mail: post@ma22.wien.gv.at


Geschäftsgruppe Stadtentwicklung und Verkehr
Stadtrat DI Rudolf Schicker
Tel.: 01 4000 81424
E-Mail: rudi.schicker@wien.gv.at

Wollen Sie zu diesem Thema eine Meinung abgeben?
Klicken Sie hier zum Forum
Dateien zu diesem Thema
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare (mehr) verfasst werden.