AKT!ON 21

Bürgerbefragung zur Marillenalm!


Freitag, 15. Jänner 2010

Alternative Marillenalm: Bei Nichterfüllung unserer Forderungen droht Klage beim Verfassungsgerichtshof

Der Verein 'BI Tivoli-Alarm' hat stets unabdingbar verlangt, Vertragspartner in jenem Vertrag zwischen der Gemeinde Wien und der PolAk zu sein, der die geforderten Bedingungen für die Alternative 'Marillenalm' beinhalten muss. Diese Forderungen wurden von den genannten Verhandlungspartnern bisher nicht erfüllt.

Wir haben daher unseren Anwalt, Dr. Lorenz Riegler, ersucht, unter Klagsandrohung unsere Standpunkte nochmals den Verantwortlichen mitzuteilen. Das Schreiben finden Sie im Anhang.

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