Freitag, 15. Jänner 2010
Alternative Marillenalm: Bei Nichterfüllung unserer Forderungen droht Klage beim VerfassungsgerichtshofDer Verein 'BI Tivoli-Alarm' hat stets unabdingbar verlangt, Vertragspartner in jenem Vertrag zwischen der Gemeinde Wien und der PolAk zu sein, der die geforderten Bedingungen für die Alternative 'Marillenalm' beinhalten muss. Diese Forderungen wurden von den genannten Verhandlungspartnern bisher nicht erfüllt. Wir haben daher unseren Anwalt, Dr. Lorenz Riegler, ersucht, unter Klagsandrohung unsere Standpunkte nochmals den Verantwortlichen mitzuteilen. Das Schreiben finden Sie im Anhang. Wollen Sie zu diesem Thema eine Meinung abgeben? Klicken Sie hier zum Forum Dateien zu diesem Thema
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