AKT!ON 21

Kahlschlag geht weiter


Mittwoch, 15. Juli 2009

Der Kahlschlag des Baumbestandes in der Fleschgasse 4-6 in Hietzing geht trotz massiver Bürgerproteste unvermindert weiter, ……

erst in den letzten Wochen kam es für ein umstrittenes Wohnprojekt in der Rosenackerstraße 58-60 in Hernals zur Fällung von 18 Bäumen, auch hier heißt der Bauwerber SÜBA! Bevorzugt werden Kleingarten- oder Einfamilienhausgegenden ausgewählt, die dann schonungslos mit mehrstöckigen Großwohnblöcken zubetoniert werden (zB 1160 Baumeistergasse 36-40, 1160 Wilhelminenstraße 203). Aber alle Baumfällungen sind legal, sagen die jeweiligen Bezirksvertretungen. „Jeder, der ein Grundstück mit einer bebaubaren Fläche besitzt, hat einen Rechtsanspruch auf Baumfällung“, so Frau Bezirksvorsteherin Pfeffer im Wiener Bezirksblatt Hernals. Bezirksvorsteher Gerstbach in Hietzing meint, eine Baugesellschaft kaufe ja einen Grund, um zu bauen. Klingt zwar plausibel, dass es sich in der Fleschgasse 4-6 um eine Schutzzone wegen des Grünbestands handelt, wird geflissentlich übersehen!

Unbeachtet bleibt weiters, dass

  • tausende sog Luxuswohnungen in Wien leer stehen

  • der Baumbestand in Zeiten des Klimawandels eine unersetzbare Funktion hat

  • §1 Abs 1 des Wiener Baumschutzgesetzes ausdrücklich sagt:
    Zur Erhaltung einer gesunden Umwelt für die Wiener Bevölkerung ist der Baumbestand im Gebiete der Stadt Wien „nach den Bestimmungen dieses Gesetzes“ geschützt ohne Rücksicht darauf, ob er sich auf öffentlichem oder privaten Grund befindet!

  • § 4 Abs 1 Z 5. des Wiener Baumschutzgesetzes

    würde eine Abwägung des öffentlichen Interesses an der Erhaltung des Baumbestands gegenüber dem Interesse an der Verwirklichung eines Bauprojekts durchaus erlauben, nur findet so eine Interessensabwägung zugunsten des Grünbestands praktisch nie statt.

    Was dieses Gesetz daher in Wahrheit wert ist, zeigen zahlreiche Bauvorhaben potenter Bauwerber!
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare (mehr) verfasst werden.