AKT!ON 21

Bürgerbeteligungs-Prozess Grinzing


Montag, 8. Juni 2009

Michael Lenzenhofer
Von den Bürgern gewählter Sprecher der Ortsbildgruppe Grinzing
1190 Wien- Grinzing, Himmelstraße 5

An Rosinak und Partner Mediator des Bürgerbeteiligungs-Prozesses Grinzing
z. H .Herrn Michael Szeiler
Betrifft: Leitbild Redaktion


Wien-Grinzing, 3.Juni.09


Vielen Dank für die prompte Übermittlung Ihres Protokolls der ersten Sitzung des Redaktionsteams vom 25.Mai 2009

Sie sendeten jedoch nur die vorgelegten fertigen Schriftsätze. Von den Gesprächen die bei dieser Sitzung geführt wurden, sehe ich kein einziges Wort im Protokoll. So wie schon in den früheren Protokollen der Plenarsitzungen und der Arbeitsgruppe, wurden wiederum die Beiträge der Bürger und Bürgerinnen nicht festgehalten. Wenn nun vom Redaktionsteam Rosinak in gleicher Weise bei Erstellung des Leitbildtextes für die Broschüre verfahren wird, so würde es sich um ein Leitbild der Firma Rosinak Ges.m.b.H. und nicht um ein Leitbild unter Mitwirkung der Bürger/innen der Schutzzone Grinzing handeln..

Ich ergänze daher nachfolgend das Protokoll über die Sitzung vom 25.Mai, weil unsere dortigen Ausführungen als Beiträge zu den entsprechenden Kapiteln, laut Inhaltsverzeichnis gemeint sind und berücksichtigt werden müssen.
Wenn diese Beiträge, wie sie schon in der ersten Plenarsitzung von den Teilnehmern immer wieder formuliert wurden, nicht berücksichtigt werden, so werden wir den Endbericht nicht mittragen können.


  • 1. Bundesdenkmalamt
    Herr Schreiber wurde uns zugewiesen und ist nicht tätig geworden, außer bei der Karl Jaray Villa in der Brettschneidergasse aus dem Jahr 1929. Herr Schreiber wollte dieses Haus unbedingt unter Schutz stellen, jedoch die Entscheidungsträger haben hier vollkommen versagt. Ein zweites Beispiel des Versagens war der Abriss der Villa des Großindustriellen Hämmerle in der Langackergasse Nr. 15. Ein Schloss mit Konzertsaal und somit erhaltenswert.
    Seit Beginn des Leitbildprozesses ist kein einziges Haus mehr unter Schutz gestellt worden, wie auch keine Begutachtungen mehr durchgeführt wurden.

  • 2. Verkehrsinsel
    Die Verkehrsinsel ist im Schnellverfahren ohne die Leitbildgruppe Verkehr zu befragen errichtet worden. Die Insel ist zu groß geraten, behindert den Verkehr und muss umgebaut werden. Wird von BV Adolf Tiller bestätigt. Eine Beschleunigung der fließenden Verkehrsströme war geplant jedoch das Gegenteil wurde erreicht.

  • 3. Prof. Wehdorn Inventarisierung und Projekt einer Fußgeherzone Cobenzlgasse
    Die Inventarisierung der Häuser wurde uns schon in Heiligenstadt zugesichert, bis heute ist aber kein Ergebnis vorgelegt worden. Im Forum wurde von Herrn Kniefacz am 6. Mai 09 verkündet, dass diese Aufgabe jetzt die MA 19 übernommen hat.

    Das Projekt einer Fußgeherzone des planenden Architekten Wehdorn wurde von der Bevölkerung abgelehnt, da unnötig, unbrauchbar und nachteilig. Es würden nicht 12 sondern 30 Parkplätze verschwinden. Die gute Nahversorgung wäre existentiell gefährdet.
    Die Argumente der Planer, dass die Fußgeherzone in der Mariahilferstraße, Kärtnerstraße und am Graben gut funktioniert ist richtig. Ein Vergleich mit Grinzing ist jedoch nicht zielführend, da der ländliche Raum in den man für den täglichen Bedarf für den Haushalt einkauft, anders zu beurteilen ist, als die Einkäufe von Luxusgütern in der Stadt.
    Aber auch einige Befürworter der Fußgeher Zone lehnen die Wehdorn Planung ab.
    Herr BV. Adolf Tiller hat die Planung Wehdorns in großen Teilen zurückgewiesen

  • 4. Die Busgarage an der Langen Lüssen ist eine Fehlinvestition

    Stadtrat DI. Rudolf Schicker hat die Busgarage an der Langen Lüssen befürwortet. Das ganze Projekt ist aber ein Fehlplanung. Viel Steuergeld ist hier in den Sand gesetzt worden. Die Garage ist viel zu klein und kann die neuen Euro City-Liner Busse nicht aufnehmen. Diese Fehlinvestition ist umso Schlimmer, da es vorhersehbar war, dass die vorhandene Garage der Stadtwerke Verkehrsbetriebein der Grinzinger Allee in absehbarer Zeit geschlossen wird.. An diesen Standort hätten alle Parkprobleme für Busse auf billige Weise gelöst werden können und das nur 500 Meter vom Ortszentrum.
    Herr Rosinak bemerkte, dass Schicker zu diesem Zeitpunkt das Ressort Stadtplanung noch nicht über hatte. Das widerspricht den Tatsachen, Herr Rosinak müsste das wissen, denn er war auch für die Anrainer der geplanten Garage Mediator.

  • 5. Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 2005 Dokument 7372

    Die Einsprüche der Vereine und Bürger während der gesetzlichen Einspruchsfrist wurden inhaltlich nicht berücksichtigt. Die Reduzierung der Dorfschutzzone und Missachtung der Einsprüche hat einen Sturm der Entrüstung bei der Bevölkerung hervorgerufen, weil die neue Flächenwidmung erst die Bauflächen geschaffen hat, auf denen die beanstandeten Bausünden erfolgten.
    Die Bewohner der Schutzzone weisen seit Beginn des Leitbildprozesses jede Art der Verdichtung der Verbauung in der Schutzzone zurück. Zielsetzung der Flächenwidmung in der Schutzzone soll nicht die Schaffung von neuen Wohnflächen, sondern die Erhaltung der Grinzinger Häuser und die Erhaltung der Grünflächen sein..

    In diesem Sinn fordern die Bürger/innen die 2005 verkleinerte Schutzzone wieder auf ihre alte Ausdehnung zu vergrößern. Die Verkleinerung der Schutzzone und Ausweitung der Bauflächen auf den aus der Schutzzone herausgenommenen Liegenschaften, war ja die Grundlage für die Neubauten die die Schutzzone beeinträchtigen.
    Seit 2005 wurde mehr historische Bausubstanz zerstört als in den letzten 30 Jahren zusammen.
    An eine in ihrem alten Umfang wieder hergestellten Schutzzone anschließend, hätten „Schonzonen“ (wie sie vom MA 19 andiskutiert wurde) ausgewiesen werden sollen. Dort wäre der allgemeine Charakter der Verbauung zu schützen. (Grinzinger Straße, obere Cobenzlgasse, obere .Himmelstraße, Sandgasse, Langackergasse usw.) Hier kann auf die mündliche Darstellung und schriftliche Unterlagen zurückgegriffen werden, die Markus Landerer vorlegte.
    In die gleiche Richtung zielen unsere Vorschläge betreffend einer Bezirksflächenplanung (Stadtteilplanung), eine Umsetzung der EU-Richtlinien über Umweltschutz (Kulturlandschaftsschutz). In der Flächenwidmungsplanung, dass heißt die Herstellung einer Einheit zwischen Ortszentrum Grinzing mit den Gärten und Weingärten.
    Ein weiteres von uns unterstütztes Vorbild bzw. Zielsetzung ist im Vortrag des Experten der Stadt Wien Arch. Malvani zu finden. Dieser legte das neuen italienische Regional-gesetz zum Schutz von Kulturlandschaften 2007 vor.
    Bis zur Erarbeitung der erforderlichen legistischen Grundlagen seitens des Magistrats sollte eine Absichtserklärung im obigen Sinne formuliert werden, die in den Leitbildtext Eingang finden soll. Auch die Prinzipien des Peich-Plans sind weiterhin von größter Bedeutung.

    Die Einsprüche der Bürger und Vereine gegen den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 2005 waren sehr ausführlich und unmissverständlich . Proteste der Bürger haben ja erst den Leitbild-Prozess notwendig gemacht.
    Die Bewohner Grinzings weisen jede Art der Verdichtung der Verbauung zurück und treten für die Erhaltung der Grünflächen mit dem vorhandenen Baumbestand ein.
    Die Bewohner wollen das historische Grinzing mit der alten Bausubstanz erhalten.
    Herr DI Jens-Peter Sonderegger war einer der Architekten, der diesen neuen Verbauungsplan bearbeitet und die Dorfschutzzone reduziert hat, also gegen den Willen der Bevölkerung die Planungen durchgeführt hat.

  • 6. Raimund Berger Himmelstraße Nr. 29
    Schützenswerte Gotische- und Renaissance Gebäudeteile wurden abgerissen, da der vom Bundesdenkmalamt eingesetzte Gutachter den Auftrag hatte, nur Teile des Gebäudekomplexes zu begutachten..
    Der Gutachter und der planende Architekt arbeiteten bei einem anderen bedeutenden historischen Gebäude als Partner zusammen. Bezeichnend ist dabei, dass der planende Architekt, dann auch noch als Aufsichtsorgan über die Erhaltung der Bausubstanz vom Bundesdenkmalamt eingesetzt wurde.
    Baumeister Hofer hat bei einer Gerichtsverhandlung zugegeben, dass eine Mauer von 10 Meter Länge über Nacht eingestürzt ist.(Mauerstärke 0.86 Meter)
    Zeugen berichteten uns jedoch, dass die Mauern hofseitig vollkommen ausgegraben und mit einem Bagger bearbeitet wurde. Dass diese dann über Nacht einstürzte kann vielleicht stimmen.
    Nach Befragung des Architekten wusste dieser nichts von der eingestürzten Mauer!
    Auch andere schwerwiegende Vergehen wurden in diesen Haus durchexerziert.

    Die Auswirkungen ließen aber nicht auf sich warten. Die Wohnungen werden nicht verkauft und eine dreiköpfige Familie die einen fixen Termin zum Einziehen hatte, musste von der Baufirma ein Jahr in einem 4 Sterne Hotel untergebracht werden, da der Bau nicht fertig wurde. Die Familie ist eingezogen, aber es gibt sehr viel Mängel die nicht behoben werden. Seit einiger Zeit gibt es überhaupt keine Bautätigkeit mehr .

    Die optimale Ausnützung der Grundflächen kann zwar am Papier viel Gewinne erzielen, in der realen Welt führen diese Gewinnaussichten oft zum Verhängnis.
    Hier ist der Spekulant Opfer seiner Gier geworden.

  • 7. Heuriger Reblaus Cobenzlgasse Nr. 24
    An Stelle des bekannten Heurigen-Restaurants sind mehrere Wohnungen entstanden, die eine wesentliche Veränderung der alten Bausubstanz nach sich zog. Abgesehen vom Blick aus dem Hof zur Kirche, der jetzt der Öffentlichkeit nicht mehr zugängig ist, wurden von den Behörden einige Zugeständnisse gemacht, die für sehr viel Ärger bei den Anrainern hervorrief. In der Dorfschutzzone wurden Flachdächer nachträglich genehmig, berichtet die Kronen Zeitung am 23. Mai 09. Diese Vorgangsweise wirft ein äußerst schiefes Licht auf die zuständige Behörde. Das Gartenhaus im Hintausbereich im Grüngürtel wurde großzügig ausgebaut, obwohl nur eine Instandsetzung zur Erhaltung gesetzlich erlaubt gewesen wäre. Einige alte Bäume wurden natürlich mit Genehmigung gefällt. Eine original Renaissance Holzdecke wurde barbarisch mit einer Eisentraverse unterstütz, dass sie tragfähig für die neuen Belastungen wurde. Für den Bauherrn dürfte es auch hier große finanzielle Probleme geben, da die Wohnungen schwer zu verkaufen sind.
    Der Ausbau dieses Gebäudekomplexes ist zu einer Zeit genehmigt worden, wo der Leitbild Grinzing Prozess schon im Laufen war und die Bürge solche Ausbauten ablehnten.
    Wie in einer Aussendung der Stadt Wien Stadtrat Ludwig in der Kronenzeitung vom 23. Mai 09. publiziert, zu entnehmen ist, teilt das Magistrat inzwischen betreffend Cobenzlgasse Nr. 24 unserer Meinung, dass im Neubaufall in der Schutzzone keine Kontrastarchitektur am Platze ist, sondern die Bestimmungen des Flächenwidmungs- und Verbauungsplan einzuhalten sind. Der genehmigte Neubau Cobenzlgasse Nr. 24, durch den der alte Hauerhof vernichtet und das Ensemble architektonisch geschädigt wurde (Flachdach), war sogar Anlass für eine Änderung der Wiener Bauordnung im Mai 2009. Ziel dieser Änderung der Behörden war, dass solche § 69 Baugenehmigungen nicht mehr möglich sind. Wir begrüßen diese Entwicklung und erwarten eine Berücksichtigung um Leitbildtext !.

  • 8. Restaurant-Hauermandl Cobenzlgasse Nr.20
    Die Proteste wegen der Zerstörung des Hauermandls wurden ja von den wesentlichen Tageszeitungen in Wien aufgegriffen. Erschwerend und unverständlich ist es für die Bevölkerung, dass so etwas mitten im Dorf gleich neben der Kirche geschehen konnte. Das Bundesdenkmalamt wurde schon lange vor dem Umbau und Abriss des Daches informiert, dass es hier uralte historische Bausubstanz gibt. Dr. Friedrich Dahm vom BDA bestätigen dies in einen Interview mit der Kronenzeitung am 06.04.07

  • 9. Aktion 21 Zusammenschluss Wiener Bürgerinitiativen
    In der Aktion 21 haben sich mehr als 33 Bürgerinitiativen zusammengeschlossen um ihre Anliegen gemeinsam und durch gegenseitige Beratungen besser durchsetzen zu können. Bei allen Anliegen die die Bürger vorbringen, ist Stadtrat Schicker der Widerpart.
    Herr Rosinak meinte zur Aktion 21:“ Dieser Verein verbreitet nur lauter Blödsinn“. Diese Aussage habe ich zurückgewiesen, da ich Mitglied dieses Vereins bin und weiß, dass hier sehr konsequent und professionell gearbeitet wird.
    Das Problem der Aktion 21 ist auch mir sehr gut bekannt, die Behördenvertreter verschließen sich den Argumenten der Bürger und machen was sie wollen und das muss sich ändern.

  • 10. Einen ganz großen Erfolg hat dieser Leitbildprozess doch gebracht
    Die Bürger von Grinzing besprechen jetzt die Problem, die sie durch die Planung für den Leitbildprozesses vorgesetzt bekommen haben und protestieren dagegen.,


    Die Bürger von Grinzing lehnen nicht nur die Fußgeherzone ab, sondern auch die Umgestaltung der Häuser durch moderne Architekten. die das Ortsbild durch Spannungsfelder zerstören. Ebenfalls wird eine Verdichtung durch neue meist überdimensionale An- und Zubauten abgelehnt.
    Die Bürger wollen die von Menschen Hand geschaffene historische Kulturlandschaft erhalten, das betrifft die Weinbauorte des 19. Bezirks, wie auch die Gärten hinter den Häusern (Hintausbereich) und die Weingärten.


Ich hoffe Ihnen eine ausreichende Gedächtnisstütze zur Ergänzung ihres Protokolls geliefert zu haben
Dieses Mail ergeht auch an alle Leitbild Teilnehmer mit E-Mail Adressen.

Mit herzlichen Grüßen,
Michael Lenzenhofer und das Bürgerteam
Mobil Telefon Neu 06991 36 41 840
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