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Aktion 21
AKTION 21

Initiative Denkmalschutz: Die Stadt Wien entledigt sich ihrer Verantwortung für das einzigartige Welterbe Schönbrunn


Mittwoch, 29. Oktober 2008

Komet-Hochhaus-Flächenwidmung morgen im Gemeinderat

Entgegen den Empfehlungen von ICOMOS und UNESCO auf den so genannten Komet-Gründen auf ein Hochhaus zu verzichten und anstatt dessen die Pufferzone zu erweitern, wurde nun auch die für den Ausnahmefall mit der UNESCO getroffene Vereinbarung missachtet, dass ein Hochhaus in diesem Bereich maximal 60 Meter sein sollte. Der morgen im Gemeinderat zur Abstimmung vorliegende Flächenwidmungs- und Bebauungsplan sieht nämlich ein 73 Meter Hochhaus mit einer nahezu 100 Meter langen und 42 Meter hohen Sockelzone (Randverbauung) vor. Mit der Beschlussfassung dieses von SPÖ und FPÖ forcierten Projektes würde nicht nur das barocke Sichtachsenkonzept der meistbesuchten Sehenswürdigkeit Österreichs massiv beeinträchtigt, sondern auch das öffentliche Interesse am unversehrten Erhalt des barocken Konzeptes von Schloss und Park Schönbrunn für kommende Generationen verraten werden. Denn der neue Bebauungsplan bringt nicht nur einen millionenschweren Widmungsgewinn für den Bauwerber mit sich, sondern auch einen Rechtsanspruch, der weiterführende Gespräche mit der UNESCO zur Rettung Schönbrunns ad absurdum führt.

Vgl. dazu auch OTS-Aussendung der Initiative Denkmalschutz vom 10. Juni 2008 („Komet-Projekt nicht mit UNESCO abgestimmt“)

Rückfragehinweis:

Claus Süss
Verein ‚Initiative Denkmalschutz’
Mobil-Tel. 0676 740 43 27
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