AKT!ON 21

Danaergeschenke


Freitag, 10. Oktober 2008

Herr Pühringer kommt aus der ehemaligen DDR. Er hat Geld, viel Geld
Darum will er uns - vielmehr den Sängerknaben - etwas schenken.
Einen Konzertkristall allermodernster Architektur will er in den denkmalgeschützen Augarten setzen. Dass ihm dafür nicht von allen Seiten Applaus gespendet wird, empört ihn sehr.



Ein gescheiteres Argument für sein "Geschenk" hat er wohl nicht parat gehabt, sonst hätte er nicht so - um es nobel auszudrücken - "gedankenlos" argumentiert. Wenn schon nicht aus der Rechtsordnung, aus der er kommt, dann zumindest aus unserer sollte er wissen, dass zum Schenken immer zwei gehören: einer der schenkt, und einer, der diese Schenkung anzunehmen bereit ist. Denn spätestens seit dem Trojanischen Krieg soll es Geschenke geben, die sich für den Beschenkten als Rohrkrepierer erweisen und von Leuten, die über ein wenig Blick in die Zukunft verfügen, daher mit gutem Grund abgelehnt werden. Also einmal sachte, Herr Pühringer (und Nettig): wer will hier wem etwas schenken?

Und wer lehnt welches Geschenk ab?

Herr Pühringer will weder der Stadt Wien noch der Republik Österreich noch sonst irgendeiner Allgemeinheit etwas schenken. Er will ihr vielmehr etwas wegnehmen. Etwas, das sogar vom Gesetz ausdrücklich geschützt wird. Weil ihm ein solcher gesetzlicher Schutz nichts gibt, vor allem keine Anerkennung als "Edler Spender". Er ist ihm bloß im Weg, und damit auch jene Allgemeinheit, jene Bevölkerung, die auf sein Geschenk hustet. Das will er nämlich - erraten - den Wiener Sängerknaben schenken. Auf seine Kosten und auf Kosten der Bevölkerung. Was er mit seinem Geld macht, ist seine Sache, da soll ihm niemand dreinreden.

Was er aber mit den materiellen wie immateriellen Werten macht, welche der Souverän, das Volk, seiner Regierung, seinem Gesetzgeber und den die Gesetze vollziehenden Beamten anvertraut hat, unterliegt nicht seiner Verfügungsmacht: Schon gar nicht, wenn es sich um ein vom Souverän, dem Volk, ungewolltes Geschenk handelt.
Das Denkmalschutzgesetz hat für solche "Geschenke" Regeln aufgestellt. Es entspricht nicht gerade unserer Vorstellung vom Schenken, ein Geschenk durch Unterlaufen dieser Regeln um jeden Preis durchsetzen zu wollen.
Zwangsbeglückung könnte man dazu sagen, wenn nicht, wie schon gesagt, der Beschenkte nicht der ist, den Herr Pühringer als solchen bezeichnet, sondern "seine" Wiener Sängerknaben allein. Das, was er ihnen schenkt, ist nicht nur mit seinem Geld, sondern auch mit Werten, die ihm von der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden sollen, .zustande zu bringen.

Die Klage des Herrn Pühringer über das von ihm als seltsam empfundene Verhalten eines angeblichen Geschenknehmers gleicht der eines "Developers", der im Stadtpark einen Wolkenkratzer bauen will, um ihn dem Wiener Eislaufverein als Veranstaltungszentrum zur Verfügung zu stellen und sich darüber beklagt, dass man ihm dafür nicht einen roten Teppich inklusive aller notwendigen Genehmigungen auslegt. Vielleicht trägt dieses Gleichnis ein wenig zum Verständnis für die Situation bei.
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