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Aktion 21
AKTION 21

KOMET - FLÄCHENWIDMUNG


Donnerstag, 10. Jänner 2008

Die Komet Bürgerinitiative hätte sich gewünscht:

> Einbindung der betroffenen Wohnbevölkerung VOR
Planungsbeginn und Projektausschreibung
> Verbindliche Mitsprachemöglichkeiten zu Bauvolumen,
Bauhöhe, Nachhaltigkeit, Nutzung
> Entlastende Verkehrskonzepte und unbedingte
Einhaltung der Lärm- und Schadstoffgrenzwerte
> Öffentliche Förderung der BürgerInnenpartizipation

Leider blieb der Konjunktiv hier Mutter des Gedankens

Die ausschließlich auf das unsägliche Hochhausprojekt und ein Mega-EKZ zugeschnittene Komet Flächenwidmung liegt vom 10.Jänner bis 21, Februar öffentlich auf.
Jede/r WienerIn kann in dieser Zeit dazu Stellung nehmen:
online unter -
http://wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/aktuell/index.html
Hyperlink ist unten
oder brieflich - an die MA 21B, Rathausstrasse 14-16, 1010 Wien.

Hauptkritikpunkte sind:

1) Das Projektvolumen hat keine Entsprechung zu Welterbenähe Schloß Schönbrunn und gewachsenem Ortsbild. Es ist nicht ortsverträglich. Stadtrat Schicker sagte in seiner ots: „In Vilnius entschied das Welterbekomitee, das überarbeitete Projekt mit einer Gebäudehöhe von 60 Metern zur Kenntnis zu nehmen“ Nun liegt hier eine Widmung auf + 102 Meter über Wiener Null vor.

2) Das Verkehrsaufkommen in der verlängerten Westeinfahrt verursacht bereits jetzt täglich Staus. Lärm – und Schadstoffgrenzwerte werden im Bereich Komet / Westeinfahrt schon permanent überschritten. Ein zusätzliches markantes Verkehrsaufkommen, sowie Garagenbetrieb durch ein Großprojekt programmieren ein verstärktes tägliches Stauszenario und unzumutbare Schadstofferhöhungen. Für die Anrainer stellt das eine widerrechtliche und ernste Gesundheitsgefährdung dar.

3) Die meiste Einkaufsfläche pro Einwohner hat EU-weit Wien. Ein Bedarf an weiteren Einkaufszentren ist aufgrund der vorhandenen Überfrachtung der Stadt mit Einkaufszentren nicht gegeben und nicht bedarfsgerecht. Sie bedrohen und verdrängen die bestehende Geschäftsstruktur der Nahversorgung, was nicht im Sinn der kleineren Geschäftsleute und der Bevölkerung ist.

4) Grün- noch Freiflächen fehlen gänzlich auf dem Projektareal und ein sozialer und/oder kultureller öffentlicher Nutzen ist nicht erkennbar. Die Flächenwidmung geht zu ausschließlichem Nutzen der Komet Betreiber ohne entsprechenden Wertausgleich zu Gunsten der Allgemeinheit, wie in anderen Städten üblich.

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