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Aktion 21
AKTION 21

Tabellarischer Straßenlärmimmissionskataster


Samstag, 22. Dezember 2007

Komet-Turbulenzen Teil 5. Die Anrainer hatten sich beschwert, dass das Komethochhaus Lärm und Abgase steigert. Die Magistratsabteilung 21B antwortete mit einem atemberaubenden Wortgeschwurbel.

An sich war das Schreiben der MA 21B gut gemeint. Sachbearbeiter Dipl.-Ing. Volkmar Pamer wollte im Auftrag von Oberstadtbaurat Walter Krauss erklären, warum die Behörde zum Schluss kam, das Komet-Hochhaus sei für die Anrainer verträglich. Pamer bedankte sich im Schreiben vom 3. Oktober 2007 zunächst für das „Interesse der Anrainer an den Planungen des neuen Bezirkszentrums“ auf den Komet-Gründen. Danach folgt ein Text, der bemerkenswert schwer verständlich ist, zumal er sich an Anrainer und nicht an Experten wendet. Im folgenden ein Auszug. Erklärungen, was damit gemeint sein könnte, folgen im Teil 6 der „Komet-Turbulenzen-Reihe“.

Hier also der wörtliche Text. Versuchen Sie nicht, ihn zu verstehen. Lassen Sie ihn einfach auf sich wirken.

„Im Straßenlärmimmissionskataster ist für die Schönbrunner Schloßstraße zwischen Schönbrunner Straße und Rotenmühlgasse ein Immissionsniveau von 70 – 75 Dezibel am Tag und 65 – 70 Dezibel in der Nacht ausgewiesen. Diese Werte überschreiten deutlich den Planungsrichtwert laut Ö-Norm S5021 für Wohngebiete von 55 Dezibel am Tag und 45 Dezibel in der Nacht. Ist dies der Fall, so ist als Planungswert für das gegenständliche Projekt der Planungsrichtwert zu wählen. Es ist für die Beurteilung unerheblich, ob der Planungsrichtwert im Bestand um 20, 25 oder 30 Dezibel überschritten wird. Der Planungsrichtwert darf durch zusätzliche Schallquellen nicht angehoben werden. Für die Umweltuntersuchung wurden die detaillierteren Werte der ortsüblichen Schallsituation von 73/67 Dezibel Tag/Nacht dem Straßenlärmimmissionskataster in Tabellenform entnommen. Bei der Beurteilung der Zusatzimmission wurde der Planungsrichtwert nach Flächenwidmungskategorie berücksichtigt. Die Zusatzimmission durch die Garagenein- und -ausfahrt des Projekts KOMET-Gründe überschreitet den Planungsrichtwert nicht.“

Alles klar???

Autor: Gerd Mayr

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