AKT!ON 21

Flächenumwidmung im 21., Bez.


Donnerstag, 27. April 2023 bis Freitag, 9. Juni 2023

Flächenwidmung: Öffentliche Auflage des Planentwurfs 8378 im 21. Bezirk mit Einsichtnahme

Für das Gebiet zwischen Prager Straße, Linienzug 1-3 (Prager Straße), Linienzug 3-4 (Marchfeldkanal), Linienzug 4-5 (Trasse Nordwestbahn) und Linienzug 5-10 im 21. Bezirk, Katastralgemeinde Strebersdorf wurde der Entwurf eines neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes ausgearbeitet.

Link zur MA 21 unten
Sollte der Link nicht mehr zur gewünschte Seite sondern zur Übersicht führen, so ist die Zeit der öffentlichen Einsicht abgelaufen.


Persönliche Einsichtnahme
Der Entwurf des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes liegt von 27. April 2023 bis 9. Juni 2023 zur öffentlichen Einsicht auf:

Servicestelle Stadtentwicklung
1., Rathausstraße 14-16, 1. Stock
Fahrplanauskunft
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag bis 17.30 Uhr
Einsichtnahme online
Während der Dauer der öffentlichen Auflage haben Sie auch die Möglichkeit, alle zur Einsichtnahme aufliegenden Informationen zum Planentwurf online abzurufen.

In folgende Dokumente zum Planentwurf 8378 können Sie online Einsicht nehmen:

Plan: 768 KB PDF
Antragsentwurf: 11 KB PDF • 169 KB RTF
Erläuterungsbericht: 36 KB PDF • 281 KB RTF
Gutächtliche Stellungnahme des Fachbeirates für Stadtplanung und Stadtgestaltung: 8 KB PDF • 60 KB RTF
Zeichenerklärung: 82 KB PDF
Schriftliche Stellungnahme
Stellungnahmen zu diesem Entwurf können in schriftlicher Form während der öffentlichen Auflage (bitte unter Angabe der Plannummer 8378) an die Stadt Wien (Stadtteilplanung und Flächenwidmung Nordost), Rathausstraße 14-16, 1010 Wien, geschickt werden.

Wird die Stellungnahme persönlich abgegeben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Sekretariat im 5. Stock, Zimmer 517.

Stellungnahme online
Sie können auch eine Online-Stellungnahme zu diesem Planentwurf abgeben. Bitte benutzen Sie dazu das Online-Formular:

Flächenwidmungs- und Bebauungsplan - Stellungnahme
Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte zuvor die Servicestelle Stadtentwicklung, Telefon: +43 1 4000-8840.

Informationen zum Datenschutz zu Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen und zu Ihren Rechten als betroffene Person. mehr

Prüfung der Stellungnahmen
Sobald die öffentliche Auflage abgelaufen ist, werden die eingebrachten Stellungnahmen geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt. Über die eingelangten Stellungnahmen muss dem Gemeinderat berichtet werden, der schließlich über den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan entscheidet. Anschließend wird der neue Plan als Verordnung kundgemacht und ist damit rechtswirksam. In gedruckter Form kann das Plandokument (Flächenwidmungs- und Bebauungsplan) in der Servicestelle Stadtentwicklung erworben werden.
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