Donnerstag, 21. Oktober 2021 bis Donnerstag, 2. Dezember 2021
Für das Gebiet zwischen Sechshauser Straße, Bezirksgrenze zum 6. Bezirk (Linienzug 1-2, Sechshauser Gürtel), Graumanngasse, Pfeiffergasse, Ullmannstraße, Linienzug 3-4, Diefenbachgasse, Linienzug 5-6, Bezirksgrenze zum 12. Bezirk (Linienzug 6-7, Wienfluss), Lobkowitzbrücke, Ullmannstraße und Kellinggasse ausgenommen der Bereich zwischen Stiegergasse, Diefenbachgasse und Linienzug 8-10 im 15. Bezirk, Katastralgemeinde Sechshaus wurde der Entwurf eines neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes ausgearbeitet.Persönliche Einsichtnahme Link zur MA 21 unten Sollte der Link nicht mehr zur gewünschte Seite sondern zur Übersicht führen, so ist die Zeit der öffentlichen Einsicht abgelaufen. Der Entwurf des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes liegt von 21. Oktober 2021 bis 2. Dezember 2021 zur öffentlichen Einsicht auf: Servicestelle Stadtentwicklung 1., Rathausstraße 14-16, 1. Stock Fahrplanauskunft Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr Dienstag und Donnerstag bis 17.30 Uhr Die Einsichtnahme in den Planentwurf ist bis zum 2. Dezember 2021 auch in der Bezirksvorstehung für den 15. Bezirk, 15., Gasgasse 8-10 während der dortigen Amtsstunden möglich. Für weitergehende Informationen steht Ihnen am 28.Oktober 2021 und 11. November 2021 in der Zeit von 15 bis 17.30 Uhr in der Bezirksvorstehung eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Stadt Wien Stadtteilplanung und Flächenwidmung Innen-Südwest zur Verfügung. Einsichtnahme online Während der Dauer der öffentlichen Auflage haben Sie auch die Möglichkeit, alle zur Einsichtnahme aufliegenden Informationen zum Planentwurf online abzurufen. In folgende Dokumente zum Planentwurf 8311 können Sie online Einsicht nehmen: Plan: 3,2 MB PDF Antragsentwurf: 90 KB PDF • 81 KB RTF Erläuterungsbericht: 324 KB PDF • 115 KB RTF Gutächtliche Stellungnahme des Fachbeirates für Stadtplanung und Stadtgestaltung: 8 KB PDF • 59 KB RTF Zeichenerklärung: 82 KB PDF Schriftliche Stellungnahme Stellungnahmen zu diesem Entwurf können in schriftlicher Form während der öffentlichen Auflage (bitte unter Angabe der Plannummer 8311) an die Stadt Wien (Stadtteilplanung und Flächenwidmung Innen-Südwest), Rathausstraße 14-16, 1010 Wien, geschickt werden. Wird die Stellungnahme persönlich abgegeben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Sekretariat im 5. Stock, Zimmer 517. Stellungnahme online Sie können auch eine Online-Stellungnahme zu diesem Planentwurf abgeben. Bitte benutzen Sie dazu das Online-Formular: Flächenwidmungs- und Bebauungsplan - Stellungnahme Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte zuvor die Servicestelle Stadtentwicklung, Telefon: +43 1 4000-8840. Informationen zum Datenschutz zu Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen und zu Ihren Rechten als betroffene Person. mehr Prüfung der Stellungnahmen Sobald die öffentliche Auflage abgelaufen ist, werden die eingebrachten Stellungnahmen geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt. Über die eingelangten Stellungnahmen muss dem Gemeinderat berichtet werden, der schließlich über den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan entscheidet. Anschließend wird der neue Plan als Verordnung kundgemacht und ist damit rechtswirksam. In gedruckter Form kann das Plandokument (Flächenwidmungs- und Bebauungsplan) in der Servicestelle Stadtentwicklung erworben werden. Links zu diesem Thema
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