AKT!ON 21

Bürgerversammlung auf Raten


Mittwoch, 24. Februar 2021

Der Beschwerde an den EGMR zugrunde liegende Zusammenfassung des Vorgangs „Bürgerversammlung auf Raten“– rechtsdogmatischer Kommentar

Teil 1 - Verletzung des Versammlungsrechts


Die Vorgeschichte


Das an die sogenannten „Steinhof-Gründe“ im 14. Wiener Gemeindebezirk Penzing angrenzende Areal der von dem weltberühmten Architekten Otto Wagner erbauten Nervenheilanstalt „Am Steinhof“ zählt sowohl wegen der zukunftweisenden Zweckorientierung ihrer architektonischen Konzeption als auch wegen ihrer bis ins kleinste Detail durchdachten Ausführung zu den weltweitgroßartigsten Baudenkmalen der Menschheit. Die beabsichtigte Zerstörung dieses einmaligen Zeugnisses kultureller Entwicklung ist vermutlich nicht nur einer kulturbarbarischen Gesinnung der in Wien herrschenden Klasse, sondern auch einer gezielten Auslöschung des geschichtlichen Bewusstseins ihrer engen Verstrickung mit den Verbrechen der Nationalsozialisten am sogenannten „Spiegelgrund“ geschuldet. Anders wird die grundlose Absiedelung des Spitals und seine emsige, radikale Umgestaltung in Luxuswohnungen durch eine stadteigene Baugesellschaft kaum zu interpretieren sein.

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