Grundsatzfragen von helmut.hofmann am 2020-10-08 um 15:15 Uhr
Es scheint, als habe die ÖVP nicht mitbekommen oder gar weggeschaut, wie der juristische Dienst des Magistrats die Bezirksvertretungen und das Minderheitenrecht der Bürgerversammlungen kastriert hat, in dem er das"überwiegende Bezirksinteresse" so ausgelegt hat, dass auch das Interesse des Beirks das der Gesamtgemeinde "überwiegen" muss.
Damit reduziert er das Bezirksinteresse auf die Farbe von Parkbänken und die Bepflanzung von Blumenrabatten und macht jede Bürgerbeteiligung auf Bezirksebene zur Farce..
Entweder die ÖVP hat das nicht einmal mitbekommen oder sie sieht dabei keinerlei Handlungsbedarf. Unter solchen Voraussetzungen sind die schönen Worte über Bürgerbeteiligung nur leeres Gerede.
Petitionsgesetz von JK am 2020-10-01 um 10:35 Uhr
dass auch Angelegenheiten, die den Landtag betreffen, behandelt werden, war mir neu. stimmt das?