AKT!ON 21

Kometgründe - Grundstück wird kleiner!


Donnerstag, 22. November 2007

Sehr geehrte Damen und Herren der Stadtentwicklung,

am 23. Jänner 2007 wurde der Stadtentwicklungskommission das in Meidling geplante Komet -Hochhaus Projekt präsentiert. Einige signifikante Umstände, dieses Projekt betreffend, gingen aus der Präsentation nicht hervor.


Wir möchten Ihnen daher zur Kenntnis bringen:
Drei Liegenschaftseigentümer sind von sich aus nicht gewillt, ihre auf dem Komet - Areal befindlichen Häuser zu veräußern.

Die Existenz dieser Wohnhäuser war in dem, der Stadtentwicklungskommission vorgelegten Projekt nicht ersichtlich, da die Planung von einem lückenlosen Verkauf aller Liegenschaften an die Betreiber-Holding ausging. Die Eigentumsverhältnisse auf dem Areal wurden vor der Planung NICHT geklärt.

In der Folge ist nun aber auch eine Flächenwidmung - wie beabsichtig - nicht haltbar, die ausschließlich auf ein Großprojekt Komet ausgelegt ist.


Bei Bestand der alteingesessenen Liegenschaften muss
1) - die nunmehr geplante Komet - Baulinie auf der Seite der dann bestehen bleibenden Fabriks-gasse generell verändert werden, und der erforderliche Gebäudeabstand eingehalten werden.
2) - die geplante Komet – Geschossanzahl zurück genommen werden, damit der vorgeschriebene Lichteinfall gewährleistet bleibt.
3) - aufgrund 1) und 2) insgesamt also die Komet – Kubatur empfindlich reduziert werden.
4) - auf Seite der Schönbrunner Schloßstrasse ein dreistöckiges Gründerzeitwohnhaus zwischen (derzeit geplanten 8-geschossigen) Teilen des Neubaus eingekeilt werden.

Die Komet Bürgerinitiative ersucht um Aufklärung:
a) Ist der Beschluss der Stadtentwicklungskommission aufrecht zu erhalten, wenn sich diese grundlegend andere Ausgangslage ergibt, als die vormals der Kommission dazu vorgelegte?
b) Wird das erheblich andere - nochmals unter Berücksichtigung der verbleibenden Liegenschaften zu überarbeitende - Projekt der Kommission erneut vorgelegt?

Fanden auch nachfolgende Fakten vor der Stadtentwicklungskommission Erwähnung?

• Das Kometgelände befindet sich auf Schüttgrund. Etwa 1994 kam es anlässlich einer erwogenen Verlagerung der B1 ins Wiental zu Probebohrungen. Der Wasserpegel lag bei etwa 6-7 Metern Tiefe. Das Tunnelprojekt wurde daraufhin aufgegeben. Der Komet-Architekt - darauf angesprochen - meinte, Hochhaus und Tiefgarage kämen dann eben in eine Wanne. Hat man Ihnen Erkenntnisse darüber vorgelegt, welche Auswirkungen durch die Wasserverdrängung bei Einbringung einer solchen Wanne mit enormer Fläche zu erwarten sind?

• Der Lärmpegel am Komet-Eck liegt laut Lärmkataster der Stadt Wien bei über 75 bis 80 Dezibel bei Tag (Grenzwert 55) und bei über 65 bis 70 Dezibel bei Nacht.(Grenzwert 45) Aufgrund dieser sowieso schon jetzt bestehenden krassen Grenzwertüberschreitungen würden die Komet-AnrainerInnen einen Lärmzuwachs gar nicht mehr wahrnehmen. So wurde bei einer Bürgerversammlung argumentiert, um ein kometbedingtes, zusätzliches Verkehrsaufkommen zu „legitimieren“

• Das Komet-Hochhausprojekt gilt lt.Aussage von Seiten der MA21b aber als nicht UVP-pflichtig!

Wir halten eine UVP für unerlässlich und sehen uns durch die, sich durch Komet noch verschärfende Verkehrssituation in der Westeinfahrt (zusätzliche 3900 PKW täglich) ernsthaft gesundheitlich gefährdet.

Auch zu diesen Sachverhalten ersuchen wir Sie höflichst um Ihre werte Stellungnahme und Einschätzung.

Mit freundlichen Grüßen
Die Komet - Bürgerinitiative


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