AKT!ON 21

Brief an Frau Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou,


Samstag, 13. Oktober 2018

An das Büro der Stadträtin für Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung

Auskunftersuchen
Wien, 10.09.2018

Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin!

Von Ihrer Mediensprecherin Frau Ulli Kittelberger (und daher in Ihrem Namen) wurde behauptet, dass Experten der UNESCO den Umbauplänen im Zusammenhang mit dem Wien Museum zugestimmt hätten.

Wir haben daraufhin unter Verweis auf das Wiener Auskunftspflichtgesetz um Auskunft ersucht, welche Experten (dem Namen oder der Funktion nach) der UNESCO den Umbauplänen im Zusammenhang mit dem Wien Museum zugestimmt haben.

Ihre Antwort auf dieses Ersuchen lautet: „Vorweg sei im Sinne einer Präzisierung anzumerken, dass im Rahmen eines vom Bundeskanzleramt im März 2018 organisierten Workshops im Zusammenhang mit den Neugestaltungen der Gebäude Wien Museum und Winterthurgebäude am Karlsplatz von den ExpertInnen grundsätzlich angemerkt wurde, dass die angesprochenen Projekte nicht das Potential besitzen, den sogenannten Outstanding Universal Value der Welterbestätte in Frage zu stellen. Da dieser Workshop vom Bundeskanzleramt initiiert und organisiert wurde, wird gebeten, sich hinsichtlich der exakten Funktionen der TeilnehmerInnen des Workshops direkt an das zuständige Bundeskanzleramt zu wenden.“

Sollten Sie sich mit dem letzten Satz unter Berufung auf § 3 Abs. 4 Wiener Auskunftspflichtgesetz auf den Standpunkt stellen, die Auskunft falle nicht in Ihren Wirkungsbereich, so hätten Sie das Begehren unverzüglich an das zuständige Organ weiterleiten oder uns an dieses weisen müssen, wobei wir von der Weiterleitung zu verständigen gewesen wären. Da Sie Ihre Verweisung mit den Worten „wird gebeten, sich hinsichtlich der exakten Funktionen der TeilnehmerInnen des Workshops direkt an das zuständige Bundeskanzleramt zu wenden“ klar und eindeutig auf die exakten Funktionen der Teilnehmerinnen beschränken, unsere Anfrage jedoch auf die Individualisierung jener Experten (dem Namen oder der Funktion nach) der UNESCO gerichtet war, die Ihrer Darstellung nach den Umbauplänen im Zusammenhang mit dem Wien Museum zugestimmt hätten, bezieht sich Ihre möglicherweise als solcher Weiterverweis formulierte Bitte, jedenfalls nicht auf unsere Frage nach der namentlichen Individualisierung der Experten sowie nach dem Gegenstand ihrer Zustimmung.

Wir gehen davon aus, dass Sie, wenn Sie öffentlich behaupten, Experten der UNESCO hätten den Umbauplänen im Zusammenhang mit dem Wien Museum zugestimmt, zumindest deren Namen oder Funktionen innerhalb der UNESCO kennen, damit wir in der Lage sind, bei diesen Personen zu verifizieren, ob sie derartige Aussagen tatsächlich getätigt haben. Unsere Anfrage kann daher nicht dadurch als beantwortet angesehen werden, dass Sie die Kenntnis der Funktionen verneinen, die alternative Frage nach den Namen jedoch unbeantwortet lassen.
Ihre Antwort ist daher als Ablehnung der ersuchten Auskunftserteilung,

„um welche Experten es sich bei der Behauptung, dass Experten der UNESCO den Umbauplänen im Zusammenhang mit dem Wien Museum zugestimmt hätten,.handelt und wozu genau diese Zustimmung erfolgt wäre“

anzusehen, weshalb wir darüber um fristgerechte schriftliche Bescheidausfertigung ersuchen.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Willson, Obfrau
Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung
Antwort? 
von Johanna Kraft am 2018-11-15 um 15:50 Uhr
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