AKT!ON 21

Meinungsfreiheit in der Zange
Missbrauch und Gefährdung


Donnerstag, 11. Oktober 2018

: Es ist nicht alltäglich, wenn das Wiener Verwaltungsgericht die Vorgangsweise einer Magistratsabteilung rüffelt. Da muss die Missachtung der Rechtsordnung schon ziemlich dick sein.

Es ist auch nicht gerade alltäglich, dass magistratskritische Entscheidungen des Wiener Verwaltungsgerichts in den Medien ihren Niederschlag finden. Da gibt es mitunter schon skandalöse Dinge, die sie keiner Erwähnung wert finden.

Es gibt daher zu denken, wenn eine solche Entscheidung, deren Bedeutung weit über gewerberechtliche Fragen hinausgeht und eine Reihe von Fragen aufwirft, die etwas mit Korruption zu tun haben könnten, von einigen Medien in einer Art und Weise aufbereitet wird, für die es wohl nur eine einzige Erklärung gibt.

Irgendjemandem, dreimal darf man raten, wer es ist, ist es offenbar gelungen, mehreren Medien, darunter „Der Standard“ und zwei von eben diesem Standard als Krawallblätter bezeichneten Boulevardblättern, ein Narrativ unterzujubeln, dessen Framing dem Neid- und Klassenkampfmilieu entstammt und die, die für das Recht gekämpft und es vom Gericht zugesprochen bekommen haben, als „die Bösen“ und die, die auf rechtlich ziemlich unverständliche Weise behördliche Genehmigungen erhalten haben, die es so niemals hätte geben dürfen, nun als die Guten, als Opfer geldgieriger und eigensüchtiger Kapitalisten und für das Wohl vieler Menschen Sorgenden dastehen, denen unverständige Richter(innen) völlig unsensibel gegenüber dem Menschlichen das Recht zu solchen Wohltaten abgesprochen hätten.

Gefährdung der Meinungsfreiheit

Man muss sich nicht wundern, wenn die Skepsis gegenüber solchen Blindgängern im demokratischen Rechtsstaat zu ministeriellen Auswüchsen führt, die ebenso wenig zu tolerieren sind. Selbst Medien, die ihre eigenen Narrative erfinden, dürfen Informationen nicht vorenthalten werden, weil man dadurch nicht nur die Täter zu Opfern hochstilisiert, sondern die Meinungsfreiheit schlechthin untergräbt. Es ist zu fürchten, dass sich hier ein Wechselspiel zusammenbraut, in dem die mächtigere Macht – Medien oder Regierung – die totalitäre Übermacht erringt. Dann allerdings ist Gute Nacht für den demokratischen Rechtsstaat angesagt.

Es genügt dabei offenbar nicht, dass gewisse Behörden ganz ungeniert in immer größerem Umfang dem Rechtstaat den Stinkefinger zeigen. Auch gibt es (noch) keinen Aufschrei gegen eine Medienphalanx, die sich selbst in den Verdacht bringt, aus den gleichen Motiven Unrecht schönzureden. Es mag zu bedenken geben, dass eine Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an politischen Prozessen, in welcher Form auch immer, sowohl den politischen Akteuren als auch den Medien suspekt bis in die Knochen ist, wenn sie auch noch so das Gegenteil beteuern. Es glaubt ihnen ohnedies niemand mehr, denn ihr Handeln verrät ihre Unglaubwürdigkeit.

Helmut Hofmann