AKT!ON 21

Mitgefühl für Projektwerber statt für Bürger!


Donnerstag, 12. Juli 2018

Gemeinde Wien erstellt Bescheid zur Feststellung, dass kein UVP-Verfahren erforderlich ist:
Am Donaufeld, nahe zur Alten Donau soll ein Städtbauprojekt errichtet werden, um diese keine aufwändigen Umweltverträglichkeit unterziehen zu müssen, ist eine Umgehung eines solchen Verfahrens sehr praktisch für die Projektwerber!


Die Vertreter der Wirtschaft beklagen in einem Gastkommentar "Zeitliches Dilemma in UVP-Verfahren", dass die Vorlaufzeit zur Feststellung der UVP-Pflichtigkeit in der Praxis zulange sei und dies einen Wettbewerbsnachteil für den Wirtschaftsstandort darstellt. Aus der Sicht des betroffenen Bürgers/Bürrgerin muss ich mit Entsetzen feststellen, dass den Vertretern der Fehler einer oberflächlichen Betrachtung des Gesamtsystems Rechtsstaatlichkeit (das Recht geht vom Volke aus) und der Wechselwirkungen mit dem Wirtschaftssystem unterläuft. Wirtschaft besteht nicht nur darin einen internationalen Wettlauf um Wirtschaftsstandorte zu betreiben, sondern leistungsfähige Standorte auch nachhaltig betreiben zu können. Nachhaltigkeit versteht sich jedoch nicht nur im Sinne einer Rentabilität für das Unternehmen, sondern auch als Rentabilität für die Gesellschaft eines Landes! Angesichts der massiven Zerstörung von natürlichen Ressourcen in diesem Land - Stichwort Bodenversiegelung- ohne landwirtschaftliche Flächen, keine Nahrung - ist wohl jedem Menschen in diesem Land klar, dass sich im Umgang mit den unter Verfassungsschutz stehenden Schutzgütern etwas ändern muss!

Ich fordere die Autoren daher dazu auf, nicht nur an die Gesetzgeber zu appellieren, sondern auch an das eigene Gewissen im Sinne einer gesamtheitlichen Beurteilung der Interessen unserer Republik und deren Bürgern! Österreich ist nicht nur "Wirtschaftswachstum"- unser Land besteht aus Menschen und deren Existenzgrundlagen und diese haben einen hohen Wert, denn der Mensch ist die Grundlage der Wirtschaft und nicht ihr Instrument!

Weitere Informationen unter dem Link: Feststellungsbescheid veröffentlicht: https://www.wien.gv.at/kontakte/ma22/bekanntmachungen/pdf/an-der-schanze-kundmachung.pdf

Ing. Heinz Mutzek
Vorstandsmitglied der Aktion 21-Pro Bürgerbeteiligung
1220 Wien
Koordinator BürgerInnen-Netzwerk Verkehrsregion W- NÖ/ Nordost
Link 
von J.K. am 2018-11-15 um 15:55 Uhr
Leider ist der Bescheid unter dem angegebenen Link nicht mehr abrufbar, hätte ´den Bescheid gerne gelesen!
speed kills 
von Helmut Hofmann am 2018-07-16 um 17:14 Uhr
Der letzte Vorstoß, die Umweltverträglichkeitsprüfung zizerlweise durch Verfahrensvereinfachungen abzuschaffen, war offenbar nur ein Anfang. Das Rezept ist einfach: die gesetzlichen Regeln für eine Umweltverträgöochkeitsprüfung wurden so konzipiert, dass sie für Missbrauch Tür und Tor öffnen. Missbrauch nicht etwa der Umweltschutzorganisationen, sondern derer, die solche NGO am liebsten zum Teufel jagen wollen. Sie sind es, die die Verfahren mit allen möglichen Tricks verzögern und dann "haltet den Dieb" schreien, wenn ein Höchstgericht angerufen werden muss, um dem Gesetz zu seinem Recht zu verhelfen. Was will man? Dass die NGO entnervt das Handtuch werfen? Und wenn das nichts hilft, Druck auf den Gesetzgeber ausüben, um Umweltverfahren überhaupt abzuschaffen? Oder der Behörde zumindest einen zeitlichen Rahmen setzen, innerhalb dessen eine rechtskräftige Entscheidung her muss, egal, ob sie gesetzwidrig ist oder nicht?
Man kann nur hoffen, dass die EU, dass die internationalen Gerichte dem bald einen gründlichen Riegel vorschieben.