Mailverkehr mit dem Büro Vassilakou betr. ICOMOS
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Unsere Stellungnahme an ICOMOS Int. Paris und ICOMOS Austria vom 9.3.2017 zu dem Brief aus dem Büro Vassilakou an ICOMOS:
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Die Antwort von Prof .Dr. Lipp, ICOMOS Austria an Vizebürgermeisterin Mag. Vassilakou vom 10.3.2017:
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Schon einmal wurde auf das Schreiben von Dr. Steger (Büro Vassilakou) hingewiesen:
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Sehen so Lügner aus?
Hier der Artikel des Standards vom 10.3.2017
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in dem die Nachnutzung des OWS-Areals erst bis Ende 2017 kommen soll. Was ist mit dem bis Ende 2016 versprochenen Nachnutzungskonzept?. Lt. VzBmin ist es gar keines. Bis dahin ist der Osten verbaut, da lt. Artikel des Standard auch die forensische Abteilung (Pavillon 23) verbaut (angerissen) werden soll und offensichtlich mehr als die kolportierten 160 Wohnungen gebaut werden sollen. Und die rot-grüne Stadtregierung negiert weiterhin die Forderungen von ICOMOS und UNESCO. So sehen Lügner aus.
Nachnutzungskonzept Otto-Wagner-Spital
Also wie, wer oder was wird hier gelogen, verheimlicht vermasselt oder ist es altbewährte Verschleierungstaktik?
Im Zuge der Mediation haben wir immer gefordert, dass erst nach Vorliegen eines Gesamtnutzungskonzeptes für das Otto-Wagner-Spital über eine mögliche Bebauung des Ostareals entschieden werden kann. Die Entscheidung, dass auch ohne Nachnutzungskonzept gebaut wird, wurde von Architekten und der Stadtregierung gegen die Meinung der Bürgerinnen und Bürger in der Mediation gefällt:
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Die WSE (Wiener Standortentwicklung GmbH) hat bereits im Dezember 2016 eine Studie dazu an die Stadtregierung geschickt. Veröffentlicht wurde sie wohlweislich nicht. Die zuständige Stadträtin für Stadtentwicklung Mag. Maria Vassilakou kennt kein Nachnutzungskonzept
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und bezeichnet die Studie der WSE als Kostenkalkulation für die Nachnutzung. Also, wo ist das Konzept?
In einem Schreiben aus dem Büro Vassilakou, das uns vorliegt, beschreibt Dr. Bernhard Steger den umfassenden Schutz des Bundesdenkmalamtes und der vorhandenen Schutzzone, die auch das Ostareal des OWS umfasst. Dass aber eine Anzahl an Jugendstilbauten mit nebuloser Begründung just in dem Gebiet der geplanten Wohnbauten im Norden des Ostareals aus dem Denkmalschutz entlassen wurden,
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die vormals bestehenden Baufluchtlinien der noch bestehenden Jugendstilpavillons im Ostareal entfernt wurden,
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Teile der denkmalgeschützten Umgrenzungsmauer abgerissen wurden und die GESIBA jetzt ihre Wohnbauten in einer Schutzzone im Süden des Ostareals errichten will, davon steht nichts in dem Schreiben.
Eine Stellungnahme zu einem Schreiben aus dem Büro Vassilakou vom 16.2.2017 mit einigen Fakten lesen sie hier:
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