AKT!ON 21

Schützt Gründerzeithäuser vor Spekulation

Mittwoch, 8. Juli 2015

Unter Anwendung des Mietrechtsgesetz und der Wiener Bauordnung wird es einem Vermieter allzu leicht gemacht, unbefristete Mietverträge aufzulösen, wenn er sein Miethaus abreißen und durch ein Neues ersetzen will.

Dies macht in Wien vielen Gründerzeithäusern bzw. Häusern, wo Mieter nicht die gerade am Markt üblichen, sehr hohen Mietpreise zahlen, den Garaus. Darauf wollen wir aufmerksam machen.
Häuser, die sich nicht in Schutzzonen befinden und bestandsfrei sind, können in Wien jederzeit und unbegründet abgerissen werden, da hier die Wiener Bauordnung keine Abrissgenehmigung vorschreibt.
Zudem gibt es für förderungsfreie Neubauten keine vorgeschriebenen Mietzinsobergrenzen. Das bietet geradezu einen Anreiz, alte Häuser niederzureißen und durch Neubauten mit kleinen, teuren Wohnungen zu ersetzen.
Das wollen wir ändern: Unsere Bürgerinitiative setzt es sich zum Ziel, Immobilienspekulationen zu verhindern. Zu diesem Zweck fordern wir:
  1. entsprechende Änderungen in der Wiener Bauordnung; die eingereichte Klage Hetzgasse 8 darf kein Präzedenzfall werden!
  2. den Einsatz der Wiener Stadtregierung für Richtwerte und Mietzinsobergrenzen für alle Neubauten!
  3. eine Erweiterung der Schutzzone im Bereich Untere Viaduktgasse – Marxergasse – Löwengasse!



Hetzgasse 8 - Foto v. Andreas Schilk

Bürgerinitiative
Schützt Gründerzeithäuser vor Spekulation!
Bitte unterstützen Sie unsere Forderungen! Details und Unterschriftenliste unter:
http://www.diehetzgasse.at/bi.php
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