AKT!ON 21

Stellungnahme der Aktion21 zum neuen Konzept für "Wohnsammelgaragen"

Freitag, 7. September 2007

War es die Lehre aus dem Bacherpark oder der Druck der nun öffentlich bekannten Verhältnisse? Das Volksgaragenkonzept wurde neu durchdacht, offenkundige Missstände beseitigt. Oder doch nicht ganz?

--- Der ursprüngliche Name "Wohnsammelgaragen" kehrt wieder, der verfängliche Ausdruck "Volksgarage" hat ausgedient.

--- "Die Förderung soll sich vermehrt am Bedarf orientieren." Woran bitte sonst? Und warum bisher nur so viel, dass man nun von vermehrt sprechen muss?

--- Die Garagen sollen "auch in Zukunft überwiegend für Dauerparker" geschaffen werden. Was heißt "überwiegend?" Für wen noch? Und wie viel ist "überwiegend"? 51%? Hier wird eine deutlichere Sprache notwendig sein, um nicht unter dem Vorwand von Anrainergaragen den Bau kommerzieller Tiefgaragen zu fördern.

--- Die unsinnige bezirksweise Beschränkung der Garagen bzw. geförderten Plätze wird aufgegeben, der begünstigte Tarif von 10 auf 20 Jahre verlängert. Warum aber der Garagenplatz in der City dasselbe kosten soll wie in den Außenbezirken, warum der "Mischpreis" gebietsweise höher ist als der normale Markttarif nicht geförderter Garagen, bleibt nach wie vor ein Rätsel.

Es ist erfreulich, dass man gelernt hat, dass sich der Bau von Garagen am Bedarf orientieren solle und, dass Garagen dort gebaut werden sollten, wo sie von der Bevölkerung tatsächlich dringend benötigt werden. Weniger erfreulich ist, dass man die einfachste und zuverlässigste Feststellung eines solchen Bedarfes durch Befragung der in einem Umkreis von etwa 300 m anrainenden Bevölkerung nicht in das Pflichtenheft für Förderungswerber aufgenommen hat. Wo, wenn nicht bei Wohnsammelgaragen, hat Bürgerbeteiligung mehr Berechtigung?

Eine weiter ausholende Analyse zum Thema ist auf der HP der Aktion zu finden (www.aktion21.at)

MIt freundlichen Grüßen

Herta Wessely
Aktion21 - Pro Bürgerbeteiligung
0676 30 39 799
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