Komet-Hochhaus: Zweiklassen – Gesetze?
Samstag, 1. September 2007
Die Situation ist skurril - es gibt Lärmgrenzwerte, es gibt Schadstoffgrenzwerte, es gibt Bestimmungen - nur die Gesetzgeber halten sich nicht dran. Die BI-Komet hat StR Schicker in einem Schreiben (cc an BM Häupl, StR Sima, BV Votava und Umweltanwaltschaft) nachdrücklich aufgefordert, angesichts von um ihre Gesundheit fürchtenden AnrainerInnen, zu erreichenden Kyotozielen und Klimawandel, ein entsprechendes Verkehrs- und Umweltgutachten im Sinne der europäischen SVUP- Richtlinien vor weiterer Behandlung der Änderung des Komet - Flächenwidmungsplanes für die Stadt Wien in Auftrag zu geben. Die für Komet vorgelegten Gutachten - aufgrund einer Verkehrszählung an einem einzigen Tag und anderer zweifelhafter Basisannahmen erstellt - sind nicht nachvollziehbar. Eine - wie im Fall Komet - bereits jetzt weit über den Grenzwerten liegende und damit auch bereits jetzt gesetzwidrige Lärm- und Schadstoffbelastung darf nicht - wenn und WEIL (!!) sie schon so überdimensional ist, noch weiter erhöht werden! Genau so "argumentieren" aber Verantwortliche und beteiligte Bauwerber ganz offen "Dort ist es schon so laut, da fallen ein paar Dezibel mehr nicht in's Gewicht" Diese Anmaßung und Überheblichkeit ist im wahrsten Sinne atemberaubend und sicher nicht tolerierbar! BI Komet-Hochhaus [ zurück ]
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