Mittwoch, 1. April 2015
Initiative Denkmalschutz kritisiert Sichtverschlechterung auf "Steffl"Der Blick von der Josefstädter Straße wurde für den geplanten Neubau in Bezug auf das historische Stadtbild als besonders bedeutend eingestuft. Nun musste die Initiative Denkmalschutz bei der Infoveranstaltung letzte Woche jedoch feststellen, dass sich gerade diese Sichtachse durch das geplante Neubauprojekt verschlechtern wird. Die erlaubte Baufluchtlinie entlang der - für den Josefstädter-Straßen-Blick so bedeutenden - Stadiongasse wird zwar – so wie beim bestehenden "Glaspalast" (Architekt Harry Glück) gemäß aktuell gültigem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan eingehalten, jedoch soll die Bauhöhe hier an der Gebäudekante um 4,74 Meter (!) überschritten werden! Diese Erhöhung der Traufenkante ist aber nur möglich, wenn eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird. Initiative Denkmalschutz: Keine Ausnahmegenehmigung gemäß § 69 Bauordnung! Bezirk Innere Stadt und Josefstadt sind aufgefordert zu handeln! Da der Bauplatz sowohl im 1. als auch – zu einem geringen Teil – im 8. Bezirk zu liegen kommt, und die Bewilligung für den Neubau nur mittels § 69 Ausnahmegenehmigung erfolgen kann, müssen sich beide Bezirk damit befassen. "Dem Bauausschuss der örtlich zuständigen Bezirksvertretung obliegt als Behörde[!] die Entscheidung" über eine solche Abweichung von den Bebauungsbestimmungen" (vgl. § 133 Abs. 1 Bauordnung für Wien). Somit sind die politischen Vertreter des Bezirks die eigentlichen Entscheidungsträger, ob solche Traufkanten-Höhenüberschreitungen um 4,05 bis 4,95 Metern erteilt werden oder nicht. Die Initiative Denkmalschutz fordert daher die Bauauschüsse der beiden Bezirke auf, eine solche nicht zu gewähren. Sind die Voraussetzungen für Erteilung einer §69-Ausnahme überhaupt gegeben? Abgesehen von der Problematik des "Steffl-Blicks" (Sichtachse Josefstädter Straße – Stadiongasse) erachten wir als Initiative Denkmalschutz auch die Überschreitung der Traufenhöhen an allen vier Gebäudeseiten (Doblhoffgasse, Landesgerichtsstraße, Rathausstraße, Stadiongasse) in Bezug auf die benachbarten Gründerzeithäuser als für das historische Stadtbild abträglich. Die Bestimmung zur Ausnahmegenehmigung besagt, dass eine solche seitens der örtlichen Bauausschüsse nur erteilt werden darf, wenn das vom Flächenwidmungs- und Bebauungsplan "beabsichtigte örtliche Stadtbild" nicht störend beeinflusst wird (§ 69 Abs. 1 Zeile 3), als auch – da in Schutzzone gelegen - das öffentliche Interesse an der besonderen Ausbildung des Baukörpers zur Gestaltung des örtlichen Stadtbildes überwiegt" (§ 69 Abs. 3). Unser Verein schließt daraus, dass auf Grund der sensiblen Lage des Bauplatzes innerhalb der Ringstraßenzone, der Kernzone des UNESCO-Weltkultuererbe "Historisches Zentrum von Wien" sowie Schutzzone der Stadt Wien, keine der beiden gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, sodass die örtlichen Bauausschüsse eine solche Ausnahmegenehmigung erst gar nicht erteilen dürfen! Informationsveranstaltung am 26. März ungenügend Abschließend bleibt den Projektverantwortlichen der Vorwurf nicht erspart, dass die Informationsveranstaltung vor Ort in der Rathausstraße 1 letzten Donnerstag mehr als dürftig ausgefallen ist. Es wurden zwar interessante Visualisierungen des Neubauprojekts im Vergleich mit dem Bestandsgebäude gezeigt, jedoch konnte kein Bürger die maßgeblichen Informationen hinsichtlich Flächenwidmungs- und Bebauungsplan, Höhenentwicklung, Raum-, Flächen- und Längenmaßen der beiden Baukörper vergleichen, weil diese Angaben den interessierten Bürgern, wie so oft vorenthalten wurden. Auch die dazu notwendige Abweichung vom bestehenden Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (§ 69 Ausnahmegenehmigung) wurde in der Ausstellung nicht thematisiert. Nur durch aufwändige Recherchen konnte die Initiative Denkmalschutz diese fehlenden Daten ermitteln, die bei der so genannten Informationsveranstaltung den interessierten Bürgern offenbar bewusst(?) vorenthalten wurden. Wieder einmal wird es dem Bürger - unter den Augen der Politik - schwer gemacht sich eine fundierte Meinung bilden zu können. Auch deswegen ist unser Verein Initiative Denkmalschutz Mitglied beim Verein "Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung": Für mehr Transparenz und echter Bürgerbeteiligung in Wien! PS: Aktuell laufende Petitionen der Aktion 21: "Politische Transparenz" sowie "Internet-Portal Bürgerbeteiligung": Alle Infos dazu hier - Wir bitten um zahlreiches unterzeichnen. Rückfragehinweis: Markus Landerer und Claus Süss im Namen des Vereins Initiative Denkmalschutz mobil: 0699 1024 4216 Links zu diesem Thema
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