AKT!ON 21

Informationspflicht! Verwaltungsgerichtshof "verurteilt" Stadt Wien



Montag, 15. Dezember 2014

Großer Erfolg für die Initiative Denkmalschutz und engagierte Bürger

Wien (OTS) - Im dauernden Kampf um ihre Rechte auf Auskunft gegenüber Wiener Behörden erzielte die Initiative Denkmalschutz einen großen Erfolg. Der VwGH erkannte am 18.11. die Rechtswidrigkeit einer Auskunftsverweigerung an. Die simple Frage nach einer zeitlichen Fristsetzung für Bezirksvertretungen in Bezug auf Stellungnahmen zu Flächenwidmungsplanentwürfen wurde nicht "mutwillig" gestellt.

Keine Transparenz: Bürgerpflanz auf Kosten der Steuerzahler

Unglaublich, wie viel Energie und Aufwand die Stadt Wien dafür aufbringt, Bürgern ihre Rechte vorzuenthalten. Anstatt die, in einem bloßen Datum bestehende Auskunft zu erteilen, führte die Behörde und der Berufungssenat seitenlang und - wegen der Prozesskosten - teuer aus, warum eine solche Auskunft dem "Amtsgeheimnis" unterliegt.

Wer Bürgerbeteiligung ernst nimmt, muss Auskunftsrechte garantieren

Wenn die zuständige Stadträtin Maria Vassilakou Bürgerbeteiligung anstrebt, dann ist sie auch dringend aufgefordert die dazu nötigen Auskunftsrechte in den Magistratsabteilungen sicherzustellen. Es ist schon pikant, dass gerade die dem Ressort Vassilakou unterstellte Magistratsabteilung 21 die Auskunft nun nachgewiesenermaßen rechtswidrig verweigert hatte. Daher ist die Initiative Denkmalschutz Mitglied bei Aktion 21 - pro Bürgerbeteiligung, um verstärkt die ihr zustehenden Bürgerrechte und echte Bürgerbeteiligung einzufordern.

Rückfragehinweis:

Markus Landerer und Claus Süss
Initiative Denkmalschutz
mobil: 0699 1024 4216
www.initiative-denkmalschutz.at
www.aktion21.at
Dateien zu diesem Thema
Reaktion der Stadt Wien auf unsere APA-OTS Aussendung 
von Initiative Denkmalschutz am 2014-12-15 um 17:55 Uhr
ANMERKUNG: Wir können jedoch seit der Restrukturierung noch keine Verbesserungen bzgl. Auskünfte und Transparenz feststellen. Wir werden aber gespannt sein auf zukünftige Reaktionen unserer Anfragen.

Reaktion der Stadt Wien auf unsere APA-OTS Aussendung:

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_2...

Forderung der Initiative Denkmalschutz bereits gängige Praxis

Wien (OTS) - Mit der Restrukturierung der MA 21 - Stadtteilplanung und Flächennutzung wurden bereits wesentliche Schritte in Richtung mehr Transparenz gesetzt. So wurde unter anderem die Stabsstelle für BürgerInnenbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit neu eingerichtet. Wie von der Initiative Denkmalschutz im Jahr 2012 gefordert ist es mittlerweile üblich, dass Fristsetzungen für die Abgabe von Stellungnahmen zu Flächenwidmungen der Bezirke bekannt gegeben werden. Wiens Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou tritt für die Abschaffung des Amtsgeheimnisses ein und sieht die jüngste Entscheidung des VwGH als einen weiteren, wesentlichen Schritt in diese Richtung.
Blanker Hohn 
von Hofmann Helmut am 2014-12-22 um 11:06 Uhr
Die Reaktion der Stadt Wien ist blanker Hohn und lässt in die politische Redlichkeit ihrer Urheber tief blicken:

“ Mit der Restrukturierung der MA 21 - Stadtteilplanung und Flächennutzung wurden bereits wesentliche Schritte in Richtung mehr Transparenz gesetzt.“

Dafür wird gleich ein Beispiel („So wurde unter anderem...“) erwähnt:

„So wurde unter anderem die Stabsstelle für BürgerInnenbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit neu eingerichtet.“

Die Einrichtung einer Stabsstelle ist ein Schritt in Richtung mehr Transparenz? Gleich, wie diese Stabsstelle besetzt ist, wie sie funktioniert – oder auch nicht? Eine Stabsstelle – gemeint ist offenbar Frau Jennifer Kickert - , deren vordringlichste Aufgabe es war, einen groben Verstoß gegen ein in der Wiener Stadtverfassung vorgesehenes Bürgerbeteiligungsinstrument zu verteidigen? Die seit Jahren (!) Gelegenheit gehabt hätte, die, wie der VwGH nun feststellt, rechtswidrige Verschweigungspraxis der MA 21 A durch Erteilung einer längst fälligen Auskunft zu beenden?
Wie weit geht die Frozzelei der Bürgerinnen und Bürger eigentlich noch?

„Wie von der Initiative Denkmalschutz im Jahr 2012 gefordert ist es mittlerweile üblich, dass Fristsetzungen für die Abgabe von Stellungnahmen zu Flächenwidmungen der Bezirke bekannt gegeben werden.“

Offenbar weiß die Stadt Wien immer noch nicht, was sich bei ihren Funktionärinnen und Funktionären in den Bezirken abspielt. Die Praxis der Auskunftsverweigerung spricht eklatant gegen diese „Üblichkeit“. Wir wären aber für eine allgemein zugängliche Information, etwa im Rahmen der öffentlich aufgelegten Plandokumente über diese Fristsetzungen dankbar. Leider haben wir sie noch nirgends entdeckt. Sie würden so manche Anfrage sparen helfen, die dann unter Berufung auf die Verschwiegenheitspflicht unbeantwortet bleibt und deren Beantwortung erst über ein Höchstgericht durchgesetzt werden muss.

„Wiens Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou tritt für die Abschaffung des Amtsgeheimnisses ein und sieht die jüngste Entscheidung des VwGH als einen weiteren, wesentlichen Schritt in diese Richtung.“

Die Frau Vizebürgermeisterin trägt das absurde Begehren der Stadt Wien, dieses Amtsgeheimnis durch einen Mutwillensparagraphen zu stützen, nicht nur funktionell mit, sondern bekräftigt dieses auch faktisch mit der immer noch nicht erfolgten Antwort ihres Ressorts auf eine vor 2 ½ Jahren erfolgte Anfrage, obwohl sogar der VwGH die Rechtswidrigkeit dieses Vorgehens gerügt hat.

Kommentar überflüssig.
Politische Redlichkeit? Chuzpe und Hybris! 
von CR am 2014-12-22 um 14:46 Uhr
Dank an Hrn.Dr. Hofmann für diese Analyse - ein Sittenbild der Wiener Politik.

Zur Erinnerung:

Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft

http://www.aktion21.at/themen/index.html...

Erinnerungsschreiben betr.Sachverhaltsdarstellung

http://www.steinhof-erhalten.at/Stellung...

„………..Die strikte Beobachtung der Verfassung der Stadt Wien wird von allen Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt mit Recht vorausgesetzt.
Umso mehr haben ranghohe und ranghöchste Amtsträger mit gutem Beispiel voranzugehen. Die betroffene Bevölkerung hat kein
Verständnis dafür, dass Verfassungsbestimmungen ohne Rechtsfolgen ignoriert oder nach eigenem Gutdünken in einer dem Gesetz nicht entsprechenden Weise zu ihrem Nachteil ausgelegt werden. Wir ersuchen daher die Staatsanwaltschaft um Untersuchung, inwiefern
der von uns dargelegte Sachverhalt geeignet ist, einen strafrechtlichen Tatbestand zu erfüllen und aus den Untersuchungsergebnissen die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen.“

„Es gibt nicht nur in den Reihen unserer zahlreichen Initiativen sehr viele Menschen, die mit großem Interesse der weiteren Behandlung dieses Falles entgegensehen. Sie verstehen nicht nur nicht, wie eines der wenigen demokratischen Beteiligungsinstrumente so leichtfertig ad absurdum geführt werden kann, sondern verstehen darüber hinaus auch nicht, dass die dafür Verantwortliche vom Bürgermeister der Stadt Wien sogar noch ausgezeichnet wurde

und nun offenbar auch über ihre persönliche Verantwortung der Schleier des Vergessens
gebreitet werden soll.


Ohne den Ermittlungsbehörden vorgreifen zu wollen, halten wir den Ermittlungsaufwand für den dargestellten Sachverhalt für nicht sehr umfangreich. Seiner rechtlichen Einordnung wird hingegen eine besondere Signalwirkung zukommen, was aus der seither erfolgten
missbräuchlichen Gestaltung von Bürgerversammlungen in zwei anderen Wiener Gemeindebezirken bereits abgeleitet werden kann.

Um weiteren Vorkommnissen dieser Art durch ein klares Präjudiz ein Ende zu setzen, ersuchen wir aus Gründen der demokratischen Hygiene um Behandlung dieses Falles mit der daraus gebotenen Dringlichkeit.“
Lug und Trug 
von Hofmann Helmut am 2014-12-16 um 18:06 Uhr
"Wiens Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou tritt für die Abschaffung des Amtsgeheimnisses ein und sieht die jüngste Entscheidung des VwGH als einen weiteren, wesentlichen Schritt in diese Richtung.":
Den hätte sie längst selbst tun können, indem sie die seit 2 1/2 Jahren errwartete Auskunft ihrer Abteiluing (MA 21 A) endlich hätte geben lassen. Statt dessen hat sie nicht nur die Aufhebung der gnaz und gar rechtswidrigen Berufungsentscheidung tatenlos abgewartet, sondern auch nach deren Bekanntwerden die Auskunfsterteilung nicht postwendend veranlasst. Damit wird die ganze Stellungnahme der Stadt Wien als das entlarvt, was sie ist: Lug und Trug, Bürgertäuschung und Bürgerfrozzelei mit der Hinterabsicht, der Bevölkerung so wenig Information wie nur möglich zukommen zu lassen. Dazu zu schreien, "wir sind für mehr Bürgerbeteiligung" und auf "die Einrichtung" einer Stabstelle für Bürgerbeteiligung zu verweisen, die sich bisher nur für deren Gegenteil -auf Kosten der Bürger - hervorgetan hat, ist der Gipfelpunkt der Unverfrorenheit.
Eine klare Auskunft, eine Entschuldigung für deren 2 1/2-jährige Verspätung und konkrete Maßnahmen, um solches - es handelte sich ja um einen von mehreren Fällen - in Zukunft zu verhindern wäre ein glaubwürdiges Zeichen gewesen. Die Wikrlichkeit ist eine gewundene Erklärung statt der erbetenen Auskunft. Traurig.
die Praxis wird zeigen, wie ernst es der Rathauspolitik wirklich damit ist, die "Einrichtung einer Stabsstelle" ist da eindeutig zu wenig! 
von Johanna Kraft am 2014-12-16 um 10:50 Uhr
In einer Stellungnahme hat sich jedenfalls die Stadt Wien zunächst heftig gegen das neue INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ gewehrt,

Ausgegliederte Bereiche (Wiener Holding mit unzähligen Untergesellschaften, KAV, Wiener Wohnen usw) sollten ausgenommen werden und weiters sollte es bei "MUTWILLIGEN ANFRAGEN" keine Auskunftspflicht geben.

Wer weiß, wie weit im gegebenen Fall der Begriff "Mutwillen" ausgelegt werden kann, wurde da bereits hellhörig.

Beide Einwände der Stadt Wien wurden abgelehnt, das gibt Hoffnung!
Wer ist mutwillig? 
von Hofmann Helmut am 2014-12-16 um 18:28 Uhr
Die Forderung nach einem "Mutwillensparagraphen", die sehr stark nach den Gummiparagraphen riecht, die in Diktaturen zum Niderknüppeln des Volkes geschaffen werden, ist völlig zu Recht abgelehnt worden - wie die VwGH-Entscheidung zeigt, die den mutwilligen Umgang mit dieser Ausnahmeregelung des Wiener Auskunftspflichtgesetzes in aller Deutlichkeit gerügt hat.
Wo war da der Aufschrei der "Stabstelle" für Bürgerbeteiligung? Hat sie zu dieser Form des Umgangs mit dem Information suchenden Bürger nichts anderes als leere Worthülsen gefunden?
Je schneller sich dieses VwGH-Erkenntnis herum spricht, desto besser ! 
von Georg Becker - aus Unter St. Veit (Wien) am 2014-12-15 um 14:29 Uhr
Es sollten sich die 100 Mitglieder des Gemeinderats (in Wien = Landtages), die 23 Bezirke und freilich auch die Bediensteten des Magistrats dieses Erkenntnis vom 9. Dez.
"verinnerlichen" und danach handeln !

In der Bezirksvertretung Hietzing glaubte ein Mehrheit, einen Transparenz-Antrag nicht verhandeln zu müssen, weil es einen Magistrats-Erlass, der nicht allgemein zugänglich
(also "geheim") ist, gibt. Der Inhalt des Antrages verlangt, dass Bezirksvertretungs-Stellungnahme-Beschlüsse gem. § 2 Abs. 5 und 9 der Wr. Bauordnung einfach (für die Bevölkerung, d.h. Steuerzahler/innen, potentielle Wähler/innen)
zugänglich gemacht werden.
( Die BV-Sitzungen sind dafür "öffentlich". {Nicht jede/r im "Publikum" ist auch Parlaments-Stenograf/in.} - Bei Flächenwidmungs- und Bebauungsplan-
Festsetzungen oder -Änderungen kommt es auf den genauen Wortlaut an.
VIEL an Lebensqualität und auch Quantitäten, wie Kubatur, Geldflüsse etc., sind
damit verbunden. -
So ein Plan-Entwurf der MA 21 [sog. "Rotdruck"] liegt 6 Wochen öffentlich zur Einsicht und allfälligen Stellungnahmen auf. )
Manche Mandatare scheinen sich eher als "Statthalter des Bürgermeisters bzw. des Magistrats" aufzuführen als dem Volk (den Mandats-Geber/innen) zu "dienen".