Montag, 15. Dezember 2014
Großer Erfolg für die Initiative Denkmalschutz und engagierte BürgerWien (OTS) - Im dauernden Kampf um ihre Rechte auf Auskunft gegenüber Wiener Behörden erzielte die Initiative Denkmalschutz einen großen Erfolg. Der VwGH erkannte am 18.11. die Rechtswidrigkeit einer Auskunftsverweigerung an. Die simple Frage nach einer zeitlichen Fristsetzung für Bezirksvertretungen in Bezug auf Stellungnahmen zu Flächenwidmungsplanentwürfen wurde nicht "mutwillig" gestellt. Keine Transparenz: Bürgerpflanz auf Kosten der Steuerzahler Unglaublich, wie viel Energie und Aufwand die Stadt Wien dafür aufbringt, Bürgern ihre Rechte vorzuenthalten. Anstatt die, in einem bloßen Datum bestehende Auskunft zu erteilen, führte die Behörde und der Berufungssenat seitenlang und - wegen der Prozesskosten - teuer aus, warum eine solche Auskunft dem "Amtsgeheimnis" unterliegt. Wer Bürgerbeteiligung ernst nimmt, muss Auskunftsrechte garantieren Wenn die zuständige Stadträtin Maria Vassilakou Bürgerbeteiligung anstrebt, dann ist sie auch dringend aufgefordert die dazu nötigen Auskunftsrechte in den Magistratsabteilungen sicherzustellen. Es ist schon pikant, dass gerade die dem Ressort Vassilakou unterstellte Magistratsabteilung 21 die Auskunft nun nachgewiesenermaßen rechtswidrig verweigert hatte. Daher ist die Initiative Denkmalschutz Mitglied bei Aktion 21 - pro Bürgerbeteiligung, um verstärkt die ihr zustehenden Bürgerrechte und echte Bürgerbeteiligung einzufordern. Rückfragehinweis: Markus Landerer und Claus Süss Initiative Denkmalschutz mobil: 0699 1024 4216 www.initiative-denkmalschutz.at www.aktion21.at Dateien zu diesem Thema
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