Montag, 8. Dezember 2014
2001 unterzeichneten 127 Länder – darunter Österreich – das STOCKHOLMER Abkommen; darin wurde weltweit das „Dreckige Dutzend“ (dirty dozen) verboten.Darunter fällt neben Dioxin, Furan, polychlorierten Biphenylen (PCBs) auch Hexachlorbenzol (HCB). Diese 4 Stoffe, also ein Drittel, werden von Müllverbrennungsanlagen emittiert. In der Ospar Konvention verpflichten sich die Minister der EU, diese 12 langlebigen Schadstoffe zu eliminieren bzw. zu reduzieren. Schon vor Jahren forderte die BI MV Flötzersteig, daß HCB im Abgas der Verbrennungsanlage gemessen und ständig überprüft werde. Im Gegensatz zu anderen Giften und Schadstoffen ist HCB relativ einfach zu analysieren, ganz im Gegensatz z.B. zu Dioxin u. Furan etc. Im Zusammenhang mit dem HCB-Skandal in Kärnten wären Anfragen zu diesem Thema im Bezirks- und Gemeinderat im Hinblick auf den Schutz der Bevölkerung sehr wünschenswert: MVA Flötzersteig und andere Wiener MVAs:
Lore Kummer Wien, 8.Dez.2014 BI-Flötz-HCB.Wr.MVA.Flötz.Anfragen Links zu diesem Thema
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