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Aktion 21
AKTION 21

Komet - Bürgerinitiative präsentiert BRISANTES VERKEHRS – GEGENGUTACHTEN


Donnerstag, 19. Juli 2007

Am Do 19. 7. präsentierte die Komet-Bürgerinitiative ein brisantes Gegengutachten, zu dem von Komet-Architekten P.Podsedensek geltend gemachten Verkehrsbericht des Büros Rosinak&Partner.

Der für die Bürgerinitiative tätig gewordenen Gutachter DI.Dr.H.Nechansky veranschaulichte die Schwachstellen des Gutachtens eindringlich. Hier einige davon:

1.) Den verwendeten Verkehrsdaten liegt eine Verkehrszählung an einem einzigen Tag zugrunde.

2.) Es wurde nur EIN Verkehrsentwicklungs-Szenario untersucht. Andere wahrscheinliche Varianten wurden NICHT berücksichtigt. Gutachterannahme: Verkehr 2007 = Verkehr 2009. Weder Verkehrsschwankungen noch Verkehrsanstieg wurden mitkalkuliert. Die wirklich neuralgischen Punkte wurden vom Büro Rosinak nicht erkannt und nicht analysiert.

3.) Die tatsächliche Stauentwicklung kann aus den Erhebungen des Büro Rosinak nicht schlüssig abgeleitet werden. Eine Sensitivitätsanalyse ergibt, dass schon bei etwa 10% Verkehrszuwachs sichere Staubildungen die Folge sein müssen!

4.) Das Büro Rosinak geht von einem fast ausschließlichen Verkehrszufluss aus dem Westen über die Schönbrunner Schlossstrasse aus. Der Verkehrszufluss vom Osten über die Wienzeile ist ein von Rosinak marginalisierter, in der Realität aber ernster zusätzlicher Stauentwicklungsfaktor!

5.) Die Lärmbelastung liegt schon heute weit über dem gesetzlichen Grenzwert. Ist Stand: 24 000 KFZ /pro Tag, ein Komet Hochhaus brächte zusätzliche 3900 KFZ/ pro Tag. Eine weit über dem Grenzwert liegende und damit gesetzwidrige Lärmbelastung darf nicht - wenn und weil sie bereits jetzt schon überdimensional ist, noch weiter erhöht werden!

6.) Die angeführte Schadstoffmessstelle Gaudenzdorf ist für Komet nicht relevant. Die Verkehrssituation entspricht der Messstelle Hietzinger Kai, deren NOx -Messungen permanent und bis 150% (!!) über dem erlaubten Grenzwert liegen. Da die Grenzwerte weiter abgesenkt werden, ist auch die Bewilligung einer Schadstoffsteigerung durch ein Großprojekt gesetzeswidrig.
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