Donnerstag, 11. September 2014
Aarhus-Konvention bis heute nicht umgesetzt –trotz Österreichs Beitritt 2005 Aarhus-Konvention 1998, die „rechtliche Stimme der Umwelt!“ Dieses Abkommen ermöglicht es Umweltorganisationen, gegen Umwelt-Rechtsverstöße vorgehen zu können und Bescheide gerichtlich auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. Schon 1992 bekannten sich weltweit in der Rio-Erklärung viele Staaten dazu, daß solche NGOs diese „rechtliche Stimme der Umwelt“ auch wahrnehmen sollen. In diesem Sinne wurden bereits Siege für die Umwelt erreicht: In Schweden wurde 2012 die Abholzung eines Urwalds gestoppt; erfolgreich waren weiters schwedische Umweltorganisationen gegen die Bewilligung einer Kalksteinmine. Sie blieben vor Gericht durch das NGO-Klagerecht erfolgreich! Präventivwirkung und Untätigkeit der Behörden! Die Aarhus-Konvention gibt den Umweltschutzorganisationen überdies das Recht, gegen eine Untätigkeit der div. Behörden vorzugehen. Vertragsbruch Österreichs Österreich hat die Aarhus-Konvention bis jetzt nicht umgesetzt, obwohl es sich schon im Jahr 2005 verpflichtet hat, das NGO-Klagerecht einzuführen. Wird von einer NGO festgestellt, daß gesetzliche Kontrollen nicht eingehalten werden, so kann dies dzt. lediglich angezeigt werden; die Behörden können allerdings mangels Klagerecht nicht dazu verpflichtet werden, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. „Bereits im Dezember 2011 hatte das Aarhus Convention Compliance Commitee, das die Einhaltung der Konvention überprüft, den Vertragsbruch Österreichs festgestellt“ (Tina Rametsteiner).Im Juli 2014 wurde dieser Vertragsbruch in Maastricht bei der 5. Vertragsstaatenkonferenz offiziell bestätigt und wegen Nichtumsetzung verurteilt (Tina Rametsteiner, Für die Umwelt vor Gericht, Act, 03/Sept.-Nov.2014, S.11). Die Europäische Kommission forderte in einem anhängigen Vertragsverletzungsverfahren Österreich auf, das Abkommen rasch umzusetzen, andernfalls drohe eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Diese fehlende Durchführung betrifft die verschiedensten Bereiche unseres Lebens u.a. etwa gentechnisch veränderte Lebensmittel: Österreich wäre verpflichtet, über die Einhaltung der Vorschriften einer Kennzeichnung – und des Verkaufs – solcher Lebensmittel zu wachen. Letzter Stand – Durchbruch am 2.9.2014 Salzburg erkennt als erstes Bundesland Österreichs das Klagerecht von Umweltorganisationen an! Andere Länder, andere Sitten Grenzwertüberschreitungen von Müllverbrennungsanlagen in Deutschland: MVAs in Deutschland „liefern ihre Meßdaten direkt an die Überwachungsbehörde sowie gleichzeitig per Internet an die Öffentlichkeit“! (Klaus Koch, Umweltnetzwerk Hamburg, Mail v. 1.9.2014). Lore Kummer Anhang: • Das Magazin von Greenpeace Österreich - Für die Umwelt vor Gericht: • Meilenstein für Umweltrecht, 2.9.2014 Sie können diesen Beitrag als pdf Datei HIER downloaden Links zu diesem Thema
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