Freitag, 25. Juli 2014
Nach einer Studie von Univ.Prof. Dr. Gottfried Haber, Donauuniversität Krems, kann man abschätzen, wieviel der Einbau der Stahlwerksschlacken womöglich noch kosten wird. Diese Kosten trägt der Bauherr, die öffentliche Hand, also letztlich der Steuerzahler.
„Um zu verdeutlichen, welche finanziellen Größenordnungen dies für die öffentliche Hand bedeuten kann: Schätzungen gehen von rd. 10 Millionen Tonnen Stahlwerksschlacken aus, die schon bislang in Österreichs Straßen verbaut sind. Bei Entsorgungskosten von etwa 60 Euro je Tonne (20,60 Euro AlSAG-Beitrag und angenommen 40 Euro je Tonne für Abtransport/Deponierung) kann sich jeder Straßenerhalter ausrechnen, welche Rückstellungen er zu bilden hat.“ (Kommunal 7&8 2014). Bereits 2012 forderte der Umweltdachverband ein Verbot für den Einbau der Schlacke im Straßenbau. Nach dessen Recherchen fallen mindestens 650.000 Tonnen pro Jahr an. Sie lagern seit Jahren in Donawitz und Linz. Die als „Baustoff“ verwerteten Schlacken sind vom AlSAG befreit. Allerdings ist eine Lagerung zur Verwertung von mehr als 3 Jahren beitragspflichtig (Altlastensanierungsgesetz). Sollte dies “vergessen“ worden sein? Der Umweltdachverband brachte im April 2013 eine Sachverhaltsdarstellung bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien und den Zollbehörden des Finanzministeriums ein. (factum 2/2013). Lore Kummer Wien, 20.Juli 2014 BI-Flötz-Folgekosten.Stahlwerkschlacke.docx Anhang: Umweltfachverband: factum 2/2013, S.4: „Tickende Zeitbomben“ http://www.umweltdachverband.at/fileadmin/user_upload/pdfs/fact.um/fact-um_2_13_web.pdf Offizielles Organ des österr. Gemeindebundes: Kommunal 7&8 Juli 2014, S. 64: „Bleibt die öffentliche Hand auf den Folgekosten sitzen?“ http://www.kommunal.at/ebooks/0708_2014/#64 |